Dienstleistungs-Bündnis zeigt erste Risse [DE]

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Im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung im EP am 16. Februar 2006 haben konservative Abgeordnete der neuen Mitgliedstaaten und Sozialisten aus Frankreich und anderen Ländern erklärt, sie würden nicht für die Kompromissvorschläge stimmen, auf die ihre Fraktionen sich geeinigt haben.

Für die Europaabgeordneten aus den Mitgliedstaaten, die der EU im Mai 2004 beitraten und von denen die meisten Dienstleistungsexporteure sind, war dies eine bittere Pille. Edit Herczog, ungarische SPE-Abgeordnete, sagte am 8. Februar vor Journalisten, dass der einzige Grund, warum sie für die Kompromissvorschläge stimmen würde, der sei, dass ohne sie eine Einigung gänzlich unmöglich wäre. Die Rettung der Richtlinie sei ihr wichtigstes Anliegen. 

Einige konservative Parlamentsmitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten äußerten sich noch skeptischer. Der ungarische Konservative József Szájer sagte, der Kompromiss mache die Richtlinie „nahezu wertlos“. Er warf seinen Fraktionskollegen vor, die Gespräche zwischen den beiden Fraktionen dazu genutzt zu haben, der Richtlinie von hinten die Kehle durchzuschneiden: „Gewisse Politiker haben nicht ausreichend Mut, ihren Widerstand gegen die Richtlinie zuzugeben und haben daher einen anderen Weg gewählt, sie zu killen: [mit einem] Kompromiss, der über die Grenzen des Annehmbaren hinausgeht“. 

Während einige EP-Abgeordnete wie Szájer befürchten, dass die Richtlinie zu sehr aufgeweicht werden könnte, sind andere, insbesondere französische Sozialisten, der Meinung, es befinde sich noch immer zuviel von dem Herkunftslandprinzip in dem Kompromiss. Das ‚non’ zum EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und die verbreitete EU-Skepsis wird zumindest teilweise auf die Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie zurückgeführt. 

So hat der französische sozialistische EP-Abgeordnete Benoît Hamon angekündigt, er werde gegen die Richtlinie stimmen, trotz der Einigung zwischen seiner eigenen Fraktion (SPE) und der EVP-ED-Fraktion. Der Grund hierfür sei, dass der Text dazu diene, die nationale Gesetzgebung zu Dienstleistungstätigkeiten zu demontieren, ohne sie durch EU-Vorschriften zu ersetzen. EU-Regelungen könnten ein gemeinsames Fundament von Rechten, Schutzmaßnahmen und Garantien schaffen, die EU-weit das öffentliche Interesse sowie Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte stärken würden. Die Kompromissvorschläge stellten nach wie vor eine Bedrohung für nationale Standards dar. Die vorgeschlagenen Bestimmungen könnten der Beschäftigung insbesondere dadurch schaden, dass sie den Status von selbständig Erwerbstätigen bevorzugten und dadurch einen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Erwerbsverhältnissen schaffen könnten. Das Herkunftslandprinzip werde nicht explizit ausgeschlossen und das Ziellandprinzip nicht deutlich genug bekräftigt.  

Da EVP-ED und SPE zusammen über eine bequeme Mehrheit im Parlament verfügen, bleibt abzuwarten, ob die Rebellen den Kompromiss tatsächlich kippen können. Ihr ‚Nein’ könnten von den Stimmen der Liberalen ausgeglichen werden. Weder der linke Flügel des Parlaments, Grüne und GUE, noch die rechtsorientierten und EU-skeptischen Fraktionen werden wohl für die Änderungsanträge der beiden größten Fraktionen stimmen.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte am 14. Februar 2006: „Die Kompromisstexte, die ich gesehen habe, geben uns eine gute Grundlage für die Ausarbeitung unseres revidierten Vorschlags, wenn sie angenommen werden. Aber wir müssen Klarheit darüber schaffen, wie wir mit möglichen Streichungen in dem Vorschlag umgehen werden. […] 

Die Kompromisstexte erkennen die Freiheit an, dass Dienstleistungsanbieter Zugang zu den Märkten in anderen Mitgliedstaaten haben und ihre Tätigkeiten dort ausüben können sollten. Ich begrüße die Einsicht, dass eine ganze Reihe von Hindernissen für die Erbringung dieser Dienstleistungen beseitigt werden sollten, während selbstverständlich aus wohl definierten Gründen der öffentlichen Ordnung einige Beschränkungen möglich sein sollten. Es ist wichtig zu betonen, dass jegliche Revisionen, die wir akzeptieren werden, das Ziel der Richtlinie, die einen Schritt nach vorn in Richtung der Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen darstellen sollte, erfüllen müssen. Als Hüter der Verträge müssen wir unserer Verantwortung gerecht werden, [und] sicherstellen, dass das, was dabei herauskommt, vereinbar ist mit den Grundfreiheiten, die in ihnen und der Rechtsprechung des Gerichtshof niedergeschrieben sind“.

Am 8. Februar 2006 haben die beiden größten EP-Fraktionen EVP-ED und SPE sich auf eine Reihe von Kompromissvorschlägen geeinigt, die normalerweise eine große Mehrheit im Parlament erhalten sollten.   

Denn beide Fraktionen verfügen über 464 der insgesamt 732 Sitze. Und auch die liberale Fraktion ALDE hat signalisiert, dass sie die beiden Fraktionen in einigen Punkten unterstützt.

Der Kompromiss weicht das umstrittene „Herkunftslandprinzip“ des Kommissionsentwurfs erheblich auf. Der Kompromiss sieht vor, dass für Dienstleistungsanbieter prinzipiell zwar die Vorschriften des Herkunfts- und nicht des Ziellandes gelten sollen, dass die Bezeichnung „Herkunftslandprinzip“ aber abgeschafft wird und das Sozial- und Arbeitsrecht von seiner Anwendung ausgenommen werden. Außerdem soll es den Mitgliedstaaten frei stehen, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu definieren, für welche das Prinzip dann ebenfalls nicht gelten soll.

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