Die FDP hat bestätigt, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über den Vorschlag für das EU-Lieferkettengesetz enthalten wird. Eine Mehrheit für den Vorschlag dürfte nun von Italien abhängen.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) sieht vor, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden können.
Das geplante Gesetz wurde von Wirtschaftsvertretern scharf kritisiert, da es zu einem höheren Bürokratieaufwand führen könnte. Dabei beabsichtigen sowohl die EU als auch die nationalen Regierungen eigentlich, die Bürokratie für Unternehmen zu verringern.
Minister der FDP haben nun bestätigt, dass sich Deutschland bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten wird. Dies wird im Abstimmungsverfahren auf EU-Ebene de facto als Nein-Stimme gewertet.
„Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz haben intensiv über das Trilog-Ergebnis zum Entwurf einer EU-Lieferkettenrichtlinie beraten“, erklärten die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann in einem Schreiben an Wirtschaftsverbände.
„Beide Häuser können das Ergebnis nicht mittragen. Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine ’nein‘-Stimme wirkt“, fügten sie hinzu.
Deutschland hat die EU-Richtlinie von Anfang an offiziell unterstützt, aber auch Bedenken geäußert, da es eine zu hohe Belastung der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen, verhindern wollte.
Als 2022 erstmals eine Position der EU-Länder zu dem Gesetz verabschiedet wurde, legte Deutschland eine diplomatische Note vor. Darin forderte es eine sogenannte „Safe Harbour“-Klausel, die es den Unternehmen erleichtern sollte, die gesetzliche Haftung zu verringern.
„Das Trilog-Ergebnis würde dazu führen, dass Unternehmen für Pflichtverletzungen in der Lieferkette in erheblicher Weise zivilrechtlich haften“, erklären die Minister in ihrem Schreiben.
Zwar sei es in den Verhandlungen gelungen, die Haftungsregeln „praxistauglicher“ zu gestalten. Der EU-Gesetzentwurf gehe aber immer noch über das hinaus, was im deutschen Lieferkettengesetz festgelegt sei und würde daher „die betroffenen Unternehmen zusätzlich belasten“, schreiben die Minister.
„Gleichwohl bedeutet die Haftungsregelung eine stärkere Belastung im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das keine Haftungsregelung enthält“, so Lindner und Buschmann.
Ein neues Verbrenner-Aus?
Die deutsche Stimmenthaltung bedeutet, dass die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nun wohl von der Position Italiens abhängt. Die Spekulationen darüber, was Rom tun könnte, haben in den letzten Wochen zugenommen.
Sollte sich Deutschland der Stimme enthalten, würde Italien dies ebenfalls tun, berichtete das Handelsblatt im Januar. Ohne Italien würde keine Mehrheit für das Gesetz zustande kommen, hieß es weiter.
Unter den Mitgliedstaaten ist eine breite Mehrheit, die sogenannte qualifizierte Mehrheit, erforderlich. Das bedeutet, dass 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, mit Ja stimmen müssen.
Einige kleinere Länder wie Schweden, Finnland, die Tschechische Republik und Estland haben in der Vergangenheit Bedenken geäußert und könnten daher ebenfalls gegen den Deal stimmen.
Dies erinnert an eine ähnliche Situation aus letzten Jahr, als eine Enthaltung Deutschlands in letzter Minute das faktische Verbrenner-Aus, welches Teil der neuen CO2-Flottengrenzwerte sein sollte, vorläufig stoppte.
Auf Druck von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) kündigte Deutschland überraschend eine Enthaltung an, obwohl es zuvor seine Unterstützung erklärt hatte.
Bei den Auto-Flottengrenzwerten wollte Italien ebenfalls dagegen stimmen, was, dank des zusätzlichen Widerstands einiger kleinerer Länder, eine Verabschiedung des Gesetzes verhindert hätte.
Die Situation konnte erst gelöst werden, nachdem die Europäische Kommission zugesichert hatte, dass Autos mit Verbrennungsmotoren auch nach 2035 zugelassen werden sollen, vorausgesetzt, sie werden ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, betrieben.
„Niemand ist überrascht“
Anders als in der E-Fuels-Saga war die deutsche Enthaltung beim Lieferkettengesetz jedoch bereits erwartet worden, zumal die FDP im EU-Wahlkampf mit dem Versprechen wirbt, die Bürokratie auf der europäischen Ebene abzubauen.
In Brüssel sei „niemand davon überrascht“, sagte ein EU-Diplomat.
Eine Abstimmung über das Lieferkettengesetz auf Ebene der EU-Botschafter ist für den 9. Februar geplant.
Dieser Tag sei „noch weit weg“, so ein weiterer Diplomat. Außerdem habe Deutschland seine Abstimmungsposition noch nicht offiziell bekannt gegeben, hieß es.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD/S&D), dessen Ministerium die Verhandlungen für Deutschland auf EU-Ebene offiziell führt, ist ein starker Befürworter des Gesetzes.
Das EU-Lieferkettengesetz sei „im deutschen Interesse“, sagte Heil am Donnerstag (1. Februar). „Ich werbe ausdrücklich für eine Zustimmung“, sagte er mit Blick auf die FDP-Minister.
Dazu habe er einen Vorschlag zum Abbau der Bürokratie in Deutschland vorgelegt, der die EU-Richtlinie zudem so unbürokratisch wie möglich umsetzen solle, so Heil weiter.
Sollte die Bundesregierung jedoch vor dem 9. Februar keine formelle Einigung erzielen, würde sich das Land aufgrund der internen Regeln der Regierungskoalition automatisch der Stimme enthalten, was oft als „German Vote“ bezeichnet wird.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass noch Änderungen an der Vereinbarung auf EU-Ebene vorgenommen werden können. Die in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten erzielte Einigung sei ein „fragiles Geschöpf“, so der erste Diplomat.
Die Zeit drängt, denn die Arbeit an Gesetzgebung auf EU-Ebene wird voraussichtlich bald beendet sein. Das Europäische Parlament wird seine letzte Sitzung vor den Europawahlen im April dieses Jahres abhalten.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]




