Die Europäische Kommission wünscht sich, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um die verstärkte Einstellung und Umschulung von Arbeitnehmenden nach der Pandemie zu fördern. Schließlich dürften „der grüne und der digitale Wandel“ weitere Erschütterungen für den europäischen Arbeitsmarkt mit sich bringen, der durch die pandemiebedingte Krise bereits in Mitleidenschaft gezogen wurde.
EU-Beamte wiederholen es gebetsmühlenartig: Europa befindet sich inmitten eines doppelten Übergangs; die Volkswirtschaften sollen in diesem Jahrzehnt „grüner und digitaler“ werden. Hinzu kommt allerdings ein dritter, nicht weniger komplexer Übergang, da der Block aktuell versucht, die größte Rezession seit drei Generationen zu überwinden und die durch den Virenausbruch mitverursachten Arbeitsplatzverluste auszugleichen.
Die groß angelegten Reaktionen der Hauptstädte, unterstützt durch den SURE-Mechanismus der EU zur Unterstützung der Arbeitnehmenden, hat dazu beigetragen, 32 Millionen Arbeitsplätze in der Union zu sichern – durch Kurzarbeitsregelungen und vorübergehende (staatlich finanzierte) Freistellungen.
Da sich die Gesundheitslage in Europa nun langsam entspannt und die wirtschaftliche Reaktion zunehmend besser abgestimmt wird, fordert die Kommission, dass die Mitgliedsstaaten ihren Fokus vom Schutz der Arbeitsplätze während der Pandemie auf die Unterstützung der Arbeitnehmenden beim Übergang in eine „Wirtschaft nach der Krise“ verlagern.
„Wir müssen unsere aktive Arbeitsmarktpolitik stärken,“ sagte beispielsweise EU-Beschäftigungskommissar Nicholas Schmit am 3. Juni. Mit einer solchen „aktiven“ Politik passe man sich an die Transformation an, die in vielen Unternehmen in ganz Europa bereits im Gange sei. Angetrieben werde der Wandel von den neuen Nachhaltigkeitsprioritäten und den Veränderungen der Arbeitswelt durch Automatisierung und Künstliche Intelligenz.
Schmit erklärte weiter, (befristete) Subventionen für die Einstellung von Arbeitskräften, Umschulung und Weiterqualifizierung sowie eine erfolgreiche und effektive Umsetzung dieser „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ seien wichtiger denn je, „um den Wiederaufbau zu einem Erfolg zu machen“.
Mehr Arbeitslose
Kurz vor der Krise hatte der EU-Arbeitsmarkt sein sechstes Jahr mit stetigem Wachstum beendet: im vierten Quartal 2019 waren mehr als 209 Millionen Menschen beschäftigt; die Arbeitslosenquote lag unionsweit bei 6,5 Prozent.
Ein Jahr später war die Beschäftigung um drei Millionen Personen gesunken, und die Arbeitslosenquote stieg im April 2020 auf 7,3 Prozent. Zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem zweiten Quartal 2020 verzeichnete die Beschäftigungsquote in der EU damit den stärksten Rückgang, der in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen jemals beobachtet wurde.
Doch inzwischen herrscht in den Prognosen wieder verstärkt Optimismus. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben sich auf dem Sozialgipfel in Porto im Mai darauf verständigt, „die bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der EU-Kernziele für 2030 erzielten Fortschritte genau zu beobachten – auch auf höchster Ebene.“
Dies beinhaltet das Ziel, dass im Jahr 2030 mindestens 78 Prozent der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein sollen.
Kurz vor dem Ausbruch der Pandemie lag der Wert bei 73,9 Prozent.
Gemeinsamer Beschäftigungsbericht
Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2021 der Kommission, der vom Rat am 9. März angenommen wurde, wird derweil betont, dass „aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, um Anpassungen am Arbeitsmarkt nach dem COVID-19-Schock zu unterstützen.“
Vor diesem Hintergrund stellt die EU-Exekutive fest, dass die öffentlichen Arbeitsbehörden und -Agenturen über ihre „traditionellen Arbeitsweisen hinausgehen müssen, um einem Anstieg der Zahl der Arbeitssuchenden entgegenzuwirken und sie bei ihrem berufs- oder sektorübergreifenden Wechsel zu unterstützen.“
Die Staaten sollten daher in öffentliche Arbeitsbehörden investieren und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verstärken, zum Beispiel in Form einer besseren Überwachung und Evaluierung der bereits ergriffenen Weiterbildungsmaßnahmen.
Allerdings hatten 20 Mitgliedsstaaten bereits das EU-weite Ziel in der Erwachsenenbildung von 15 Prozent Teilnehmenden bis 2020 verfehlt. Aus diesem Grund ruft die Kommission in ihrem Bericht insbesondere dazu auf, die Möglichkeiten zur Umschulung und Höherqualifizierung zu verbessern – vor allem für junge Erwachsene.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]






