Der Kampf für Arbeitnehmerrechte in Brüssel spitzt sich zu: Das Europäische Parlament ist nun bereit, Verhandlungen über eine Mindestlohnrichtlinie aufzunehmen und über einen neuen Bericht abzustimmen, der Druck auf die Europäische Kommission ausüben soll, entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen.
Am Donnerstag, den 25. November, haben EU-Gesetzgeber:innen Gespräche über eine Richtlinie aufgenommen, die allen Arbeitnehmer:innen in der EU einen fairen und angemessenen Mindestlohn garantieren soll.
In der nächsten Plenarsitzung werden sie über den Bericht „Democracy at work“ („Demokratie am Arbeitsplatz“) abstimmen, während die Kommission voraussichtlich am 8. Dezember ihren Vorschlag für Plattformarbeiter:innen vorlegen wird.
Die plötzliche Aktivität rund um Arbeitnehmerrechte kommt nur wenige Wochen bevor Frankreich am 1. Januar die sechsmonatige rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird.
Frankreich ist bereit, die „Sozialagenda, für die wir vier Jahre lang gekämpft haben“, voranzutreiben, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron im Mai vor Journalist:innen.
„Die Zeit ist reif für eine neue Rahmenrichtlinie, die die Stimme der Arbeitnehmer:innen wirksam stärkt“, sagte Gabriele Bischoff, SPD-Politikerin und Europaabgeordnete, die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für den Bericht „Democracy at work“ ist.
Während sich die Arbeitswelt verändert, „wollen wir Arbeitnehmer:innen ermöglichen, aktiv an der Gestaltung dieser dualen Transformation [Digitalisierung und Klimaneutralität] mitzuwirken und nicht nur Objekte dieser Veränderungen zu sein“, sagte sie gegenüber EURACTIV.
Der Bericht weist auf die Notwendigkeit hin, EU-Gesetze zu stärken, um „sicherzustellen, dass Information und Konsultation ein integraler Bestandteil der Entscheidungsfindung von Unternehmen auf allen Ebenen ist“, sagte die führende grüne Europaabgeordnete Terry Reintke gegenüber EURACTIV.
Nun, da der Bericht im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments breite Unterstützung gefunden hat, sollte es einfacher sein, die Zustimmung des Plenums zu erhalten, sagte Bischoff.
„Wenn dieser Bericht im Plenum erfolgreich ist, ist die Kommission aufgefordert, in naher Zukunft einen Legislativvorschlag vorzulegen“, erklärte sie.
Während ihrer Antrittsrede im Parlament versprach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, „mit einem Rechtsakt zu reagieren, wenn eine Mehrheit der EP-Mitglieder eine Resolution annimmt“, fügte sie hinzu.
Kampf um den Mindestlohn
Das zweite wichtige Dossier zu Arbeitnehmerrechten in Brüssel ist die sogenannte Mindestlohnrichtlinie, die 2020 vorgeschlagen wurde.
Die monatlichen Mindestlöhne sind in der EU sehr unterschiedlich und reichen von 312 Euro in Bulgarien bis zu 2.142 Euro in Luxemburg, wie aus einem Briefing des Europäischen Parlaments hervorgeht. Die EU-Gesetzgeber:innen haben sich damit zuvor in einem im Plenum verabschiedeten Mindestlohnbericht befasst.
„Eine Erhöhung der Mindestlöhne in ganz Europa ist Teil unseres Wahlprogramms“, sagte Agnes Jongerius, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Fraktion der Sozialisten und Demokraten (S&D) und Mitverfasserin des Berichts.
Infolge der breiten Unterstützung für den Mindestlohnbericht wurde das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments, für die Verhandlungen mit dem Rat, am 25. November festgelegt.
Die Verhandlungsposition des Parlaments wird sich auf die folgenden drei Credos konzentrieren: „Der Mindestlohn sollte einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten“.
Tarifverhandlungen – Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen einer Branche über Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen – sollen in den Ländern gestärkt werden, in denen weniger als 80% der Arbeitnehmer:innen diese wahrnehmen können.
Nationale Vorrechte und die Autonomie der Sozialpartner muss bei der Festlegung der Löhne respektiert werden.
Der Druck für eine Mindestlohnrichtlinie wurde jedoch von den nordischen Gewerkschaften und den EU-Gesetzgeber:innen zurückgewiesen, da sie eine Erosion ihres Arbeitsmarktmodells befürchteten.
Um ernsthaft mit den Verhandlungen beginnen zu können, müssen die Minister:innen der EU-Staaten im Rat zu einem gemeinsamen Standpunkt kommen.
Ursprünglich wurde ein gemeinsamer Standpunkt während der portugiesischen Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2021 erwartet, nun wird er für Dezember oder während der französischen Präsidentschaft ab Januar 2022 angestrebt.
Arbeitsbedingungen in der Gig Economy
Ein weiteres großes sozialpolitisches Dossier beschäftigt die EU: Am 8. Dezember wird die Kommission voraussichtlich eine Rechtsvorschrift vorschlagen, die sogenannten Plattformarbeiter:innen gleiche Rechte und angemessene Arbeitsbedingungen garantieren soll.
Plattformarbeit ist ein neues Phänomen, bei dem digitale, oft App-basierte Plattformen wie Uber, Lieferando oder Amazons Mechanical Turk Arbeitnehmer:innen mit Kund:innen zusammenbringen, denen sie gegen Geld eine Dienstleistung anbieten.
Während die Unternehmen ihr Geschäftsmodell als „flexibel“ und „kulant“ loben, sind die EU-Gesetzgeber:innen besorgt. „Flexibilität ja, aber nicht auf Kosten des Sozialschutzes“, sagte die Europaabgeordnete Sylvie Brunet (Renew) gegenüber EURACTIV.
Von EURACTIV kontaktiert, sagt Uber, es „unterstützt Bemühungen, unabhängige Arbeit zu stärken – anstatt sie zu beseitigen – mit branchenweiten Mindeststandards, die alle Plattformarbeiter:innen schützen.“
Da Plattformen drohen, Arbeitnehmer:innen zu entlassen oder ihre europäischen Betriebe zu schließen, muss die Kommission die Interessen der Industrie und der Arbeitnehmer:innen vereinigen.
Das Ziel der Kommission mit dem erwarteten Vorschlag sei es, „sicherzustellen, dass Menschen, die über Plattformen arbeiten, menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben, und gleichzeitig das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU zu fördern“, so ein Sprecher der Kommission gegenüber EURACTIV.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]




