Rat: Polizei sollte Zugang zu Emails, SMS und Telefongesprächen haben

Als weitere Maßnahme zur effektiveren Gestaltung der Bekämpfung
des Terrorismus drängen die Innen- und Justizminister auf die
Annahme eines neuen Vorschlags, der Telefon- und Internetanbieter
verpflichten würde, Daten zu Emails und Anrufen aufzubewahren.

Unter dem vorgeschlagenen Rahmenbeschluss, der am 2.Dezember vom
Rat für Justiz und Inneres diskutiert wurde, sollen
Telefonunternehmen, Mobilfunk- und Internetanbieter verpflichtet
werden, alle Informationen, die sich auf die telefonische und
elektronische Kommunikation etc. beziehen (Ausgangsort, Empfänger
etc.), über einen Zeitraum von einem Jahr zu speichern. Dieser
kontroverse Vorschlag soll die Wirksamkeit der Bekämpfung des
Terrorismus erhöhen.

Telekommunikationsanbieter sollen Daten aufbewahren, um es den
Behörden zu ermöglichen, Quelle, Verlauf, Zielort,
Zeitpunkt, Datum und Dauer einer Kommunikation zu
ermitteln. Der Inhalt von Telefongesprächen und Emails soll jedoch
nicht aufgezeichnet werden.

Richter und Polizeibeamte fordern den Zugang zum
Telekommunikationsverkehr, da elektronische Dienste zunehmend für
kriminelle Tätigkeiten genutzt werden. Nach den Terroranschlägen
von Madrid hatten sich die Staats- und Regierungschefs der
Verabschiedung neuer Regeln bis spätestens Juni 2005
verschrieben.

Aktivisten, die sich für den Datenschutz einsetzen, und einige
Europaabgeordnete halten diese Maßnahmen indes im Verhältnis zu
der Bedrohung, die sie abwenden sollen, für übertrieben. Die
britische Abgeordnete Sarah Ludford kritisiert, dass die Kosten und
Sicherheitsanforderungen nicht ausreichend vom Parlament
kontrolliert werden könnten.

Während der Ratssitzung haben die Innen- und Justizminister eine
Reihe von Dokumenten, die mit der Bekämpfung des Terrorismus im
Zusammenhang stehen, angenommen. 

Hierzu gehört ein überarbeiteter Aktionsplan für die Bekämpfung
des Terrorismus, eine Strategie zur Finanzierung terroristischer
Aktivitäten, ein Bericht über Kapazitäten der Nachrichtendienste,
Schlussfolgerungen zur Verhinderung von, Abwehrbereitschaft und
Reaktionen auf terroristische Anschläge sowie ein
EU-Solidaritätsprogramm zu den Konsequenzen von
Terroranschlägen. 

Außerdem verständigten sich die Mitgliedstaaten darauf,
Informationen über Vorbestrafungen auszutauschen. Den Hintergrund
dieser Entscheidung bildet der Prozess gegen  Fourniret, der
in Frankreich wegen Pädophilie verurteilt worden war, in Belgien
aber mit Kindern arbeiten durfte und dort Gräueltaten begehen
konnte, da die Behörden nicht über seine Vergangenheit informiert
waren.

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