EU-Kommissar Frattini hat Vorschläge für ein gemeinsames EU-Asylverfahren vorgestellt, das bis 2010 verwirklicht werden soll.
In einer am 17. Februar 2006 angenommenen Mitteilung skizziert die Kommission ihr Arbeitsprogramm im Bereich des Asylrechts, in dem gemäß dem Haager Programm (2004) auf drei Ziele hingearbeitet wird:
- Einführung eines einheitlichen Verfahrens für sämtliche Asylanträge
- gemeinsames Vorgehen bei den über die bei Asylanträgen herangezogenen Informationen über Herkunftsländer und langfristig Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank
- Lösungen für Situationen, in denen Mitgliedstaaten aufgrund massiver Zuströme (etwa in Grenzgebieten) unter Druck geraten und Einrichtung einer Sachverständigengruppe
Darüber hinaus soll ein Netz für den Informationsaustausch und die Entwicklung vorbildlicher Vorgehensweisen eingerichtet werden.
Bei der Präsentation des Vorschlags sagte Justizkommissar Franco Frattini: „Bei der Planung eines künftigen Europäischen Asylsystems müssen wir nicht nur die Rechtsvorschriften, sondern auch die Praxis stärker anzunähern suchen. Den nationalen Asylbehörden müssen gemeinsame Instrumente an die Hand gegeben werden, die ihrem operativen und tagtäglichen Bedarf entsprechen. Damit soll es ihnen ermöglicht werden, Informationen auszutauschen, die Verfahren zu verbessern und gemeinsame Lösungen für Notsituationen, wie den Massenzustrom von Asylsuchenden, zu erarbeiten“.
Zwei weitere Richtlinien auf diesem Gebiet, über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen (2004) und über die Zu- und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2005), haben bereits den Weg für ein gemeinsames Asylsystem gebahnt.
