Transparenz: Unklarheit nach Abstimmung im Parlament [DE]

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Beamten der EU wird es nicht länger möglich sein, dem europäischen Ombudsmann die Freigabe von Informationen aus Gründen des Datenschutzes zu verweigern, wenn die gestern (22. April 2008) vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen vom Rat angenommen werden.

Die Europaabgeordneten jedoch haben sich dazu entschlossen, einen Bericht der Rechnungsprüfer des Parlaments nicht zu veröffentlichen. Der Bericht deutete an, dass einige Abgeordnete Mittel, die sie zur Bezahlung ihrer Mitarbeiter erhielten, zur Aufstockung ihrer Pensionen verwendeten.

Weiterhin haben sich die Abgeordneten dazu entschieden, die Namen der Europaabgeordneten, die in den freiwilligen Pensionsfonds des Parlaments einzahlen, nicht zu veröffentlichen – eine Entscheidung, die der britische liberaldemokratische Europaabgeordnete Chris Davies als „beschämend“ bezeichnete.

Das Parlament zahle derzeit jährlich 27 720 Euro in den Pensionsfonds der Europaabgeordneten ein, ergänzt um private Beiträge der Abgeordneten selbst in Höhe von 13 860 Euro, so Davies.

Eine „große Anzahl von Europaabgeordneten” verwendete weitere Mittel des Parlaments, die für „parlamentarische Pflichten“ bestimmt seien, um zu ihren persönlichen Beiträgen beizusteuern, behauptet Davies. Dies bedeute für ihn eine „Veruntreuung“ und bringe „Schande und Ehrlosigkeit“ über das Parlament.

Weit davon entfernt, für ihre Handlungen einzustehen, scheine die Mehrheit der Europaabgeordneten es zuzulassen, dass Gier und Eigennutz über eine angemessene Handhabung von öffentlichen Geldern triumphierten, fügte Davies hinzu.

Indessen haben sich die Europaabgeordneten entschieden, den Status des Ombudsmanns zu ändern, um so dessen Zugang zu EU-Dokumenten zu verbessern. Dies geschah durch die Annahme eines von der finnischen Europaabgeordneten Anneli Jäätteenmäki (ALDE) entworfenen Berichts, der im vergangenen Monat durch den Parlamentsausschuss für konstitutionelle Fragen angenommen wurde (EURACTIV vom 12. März 2008). Die Vorschläge wurden mit einer Mehrheit von 620 zu 18 Stimmen verabschiedet. 

Die Plenarabstimmung sei in der vergangenen Woche aufgrund „politischer Schachzüge“ seitens der Mitte-Rechts-Fraktion EVP-ED und der Mitte-Links-Fraktion SPE hinausgezögert worden, so Jäätteenmäki (EURACTIV vom 16. April 2008). Wenn sich die beiden größten politischen Fraktionen des Parlaments gegen Vorkehrungen für eine erhöhte Transparenz stellten, bedeute dies, dass sie etwas zu verbergen hätten, sagte Jäätteenmäki damals. 

Die Europaabgeordeten stimmten für die Abschaffung einer Klausel, gemäß der Beamte bestimmte Informationen aus Gründen des Datenschutzes zurückzuhalten dürfen. Der Bericht verlangt vom Ombudsmann aber auch, sensible Informationen oder Dokumente, die unter das Gemeinschaftsrecht zum Schutz personenbezogener Daten fallen, nicht zu veröffentlichen, wenn er während seiner Nachforschung geschützte Informationen bearbeitet.

Jäätteenmäki betonte die Wichtigkeit, die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten sicherzustellen und sagte, die ALDE-Fraktion sei „sehr glücklich“ über die gebilligte Klausel, die es ihm ermöglicht, während seiner Recherche „unter der Bedingung der Diskretion“ geheime Dokumente zu einzusehen.

Der Bürgerbeauftragte selbst, P. Nikiforos Diamandouros, sagte, die Änderungen würden dazu beitragen, dass er seine Dienste für die Bürger verbessern und ihr Vertrauen in die Europäische Union und ihre Institutionen festigen könne.

Jäätteenmäki gab an, sie hoffe, die Änderungen des Status des Ombudsmanns würden vom Rat noch vor Ende der slowenischen Ratspräsidentschaft gebilligt werden.

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