Kommission nimmt Verhaltenskodex für EU-Lobbyisten an [DE]

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Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex angenommen, der das Verhalten der Lobbyisten regeln soll und als ein Vorläufer des freiwilligen Registers zu verstehen ist, das Siim Kallas, der Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, am 23. Juni 2008 veröffentlichen wird.

Der Verhaltenskodex für Interessenvertreter wurde offiziell am 28. Mai 2008 angenommen. Er regle „die Kontakte von Interessenvertretern mit Beschäftigten der Kommission klar und präzise“, so die Kommission. 
Der Kodex legt „allgemeine Grundsätze wie Offenheit, Ehrlichkeit und Integrität“ fest, „die die Interessenvertreter im Kontakt mit der Europäischen Kommission berücksichtigen sollten“. 

„Es geht nicht darum, dass die Kommission den Lobbyisten vorschreibt, wie sie sich zu verhalten haben“, betonte Kommissar Kallas. „Wir haben die Grundsätze, nach denen sich dieser Berufszweig bereits richtet, lediglich in einem Text zusammengefasst.“ 

Lobbyisten, die beabsichtigen, dem neuen Lobbyisten-Register der Kommission beizutreten, müssen die Bedingungen des beigefügten Verhaltenskodexes für Interessenvertreter erfüllen: „Neu an dieser Sache ist, dass alle Lobbyisten sich nach demselben Kodex richten und dabei akzeptieren, dass ihr Einhalten dieses Kodexes einer unabhängigen Überprüfung unterzogen und durchgesetzt bzw. dass seine Missachtung sanktioniert werden kann“, sagte Kallas.

Der angenommene Kodex fordert von den Interessenvertretern folgendes:

  • „Sie nennen sich namentlich und geben den Namen der Organisation(en) an, für die sie tätig sind oder die sie vertreten;
  • sie machen über sich selbst keine falschen Angaben im Hinblick auf die Registrierung, um Dritte und/oder EU-Bedienstete zu täuschen;
  • sie geben an, welche Interessen und gegebenenfalls welche Klienten oder Mitglieder sie vertreten;
  • sie stellen sicher, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen nach ihrem besten Wissen unverzerrt, vollständig, aktuell und nicht irreführend sind;
  • sie beschaffen sich nicht auf unlautere Weise Informationen oder erwirken auf unlautere Weise Entscheidungen und unternehmen keine diesbezüglichen Versuche;
  • sie verleiten EU-Bedienstete nicht dazu, gegen die für sie geltenden Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen;
  • sie respektieren, falls sie ehemalige EU-Bedienstete beschäftigen, deren Pflicht, die für sie geltenden Regeln einzuhalten und ihrer Geheimhaltungspflicht zu genügen.“

Der Verhaltenskodex soll das Lobbyisten-Register der Kommission ergänzen, das am 23. Juni 2008 veröffentlicht werden soll, und ist Teil einer umfassenderen Transparenzinitiative, die Siim Kallas, der Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, 2005 ins Leben gerufen hatte.

Man habe nichts gegen den Verhaltenskodex der Kommission einzuwenden und werde ihn mit Sicherheit befolgen, sagte Tom Antonissen von LOGOS Public Affairs (einer der Partner dieses Unternehmens, José Lalloum, hat gegenwärtig den Vorsitz von EPACA inne). Er deutete an, dass der Verhaltenskodex seiner eigenen Organisation „strenger und anspruchsvoller“ sei als jener der Kommission.

Antonissen fuhr fort und sagte, auch wenn ein Lobbyist angebe, er halte sich an einen Kodex, der dem der Kommission ähnlich sei, bedeute dies trotzdem, dass er sich an den EG-Kodex halten müsse und gemäß dessen sieben Regeln zur Verantwortung gezogen werden könne.

Erik Wesselius vom Corporate Europe Observatory brachte seine Enttäuschung über die angenommene Version des Verhaltenskodexes zum Ausdruck, da dessen Anforderungen „zu schwach” und „zu missverständlich” seien.

Hinsichtlich der genauen Definition von Lobbyisten sagte Wesselius EURACTIV gegenüber, dass „es unklar ist, ob Interessenvertreter Einzelpersonen oder Organisationen sind“.

Darüber hinaus deutete er an, dass es unklar sei, ob die Interessenvertreter sich dem Kodex der Kommission verpflichten oder nur angeben müssten, dass sie bereits einen fachspezifischen Kodex befolgten, der ähnliche Regelen beinhalte.

Wesselius weist auf die Formulierung des Textes hin, die lautet: „Bei der Registierung verpflichten sich die Organisationen und Einrichtungen, diesen Kodex zu achten, oder erklären, dass sie bereits einen fachspezifischen Kodex mit vergleichbaren Regeln achten“.

Schließlich stellt Wesselius die Durchführbarkeit der Forderung des Kodexes infrage, nach der Lobbyisten sicherstellen müssen, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen „unverzerrt“ sind. Dies sei ein Paradox, da Lobbyisten ein Interesse vertreten würden, sagte er.

Paul de Clerk von Friends of the Earth Europe, einem Mitglied des Lenkungsausschusses der Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation (ALTER-EU), des Verbandes für Lobby-Transparenz und ethische Regulierung, sagte EURACTIV gegenüber, der Kodex sei „enttäuschend“. „Die Kommission hat fast ein Jahr für die Schaffung eines Kodexes gebraucht, der sogar hinter bestehenden freiwilligen Verhaltenskodizes zurückbleibt, welche die Lobby-Verbände selbst entwickelt haben“, sagte de Clerk.

„Der Kodex trifft keinerlei Aussagen, um zu verhindern, dass es zu Interessenskonflikten kommt, dass finanzielle und andere Formen unangemessener Einflussnahme vorgenommen werden und er beinhaltet nicht die Annahme einer Überlegungsfrist für die Beschäftigung ehemaliger Kommissionsbediensteter“, erklärte er. Er fügte hinzu: „Dieser Kodex zeigt, dass die Kommission ihre Transparenzpolitik lediglich den Forderungen professioneller Lobbying-Organisationen anpasst.“

Als die Kommission ihren ersten Entwurf für den Kodex vorlegte, äußerte die European Public Affairs Consultancies Association (EPACA) ihre Bedenken über die genaue Definition für „Lobbyismus“ und betonte die Notwendigkeit, Aktivitäten der Interessenvertretung von allgemeineren Diensten, welche die Beratungsunternehmen ihren Kunden anböten, zu unterscheiden.

Der Verhaltenskodex der Kommission für Interessenvertreter wurde am 28. Mai 2008 nach einer öffentlichen Anhörung angenommen, die von Dezember 2007 bis Februar 2008 durchgeführt worden war.

Er ergänzt das freiwillige Lobbyisten-Register der Kommission, das am 23. Juni 2008 folgen soll (EURACTIV vom 29. Mai 2008EURACTIV vom 9. Mai 2008).

Beide Initiativen sind Teil einer umfassenderen Transparenzinitiative, die Siim Kallas, der Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, 2005 ins Leben gerufen hatte.

  • 23. Juni 2008: Die Kommission wird ihr freiwilliges Lobbyisten-Register vorlegen.

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