Der Europäische Gerichtshof erster Instanz hat gestern (8. November 2007) entschieden, dass die Kommission im Irrtum war, einem größeren Unternehmen Zugang zu den Protokollen eines Stakeholder-Meetings, inklusive einer Teilnehmerliste, zu verweigern. Dieses Urteil hat größere Auswirkungen auf die Transparenz von Lobbyingaktivitäten.
