Thesen zur Zukunft der Integration in der EU

Das Europäische Parlament soll künftig gestärkt werden und dabei weiterreichende Mitentscheidungskompetenzen bei der Haushalts-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik erhalten. Foto: EC

Die Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin und Tobias Lindner haben ein Thesenpapier zur Zukunft der wirtschaftspolitischen Integration in der EU veröffentlicht. EURACTIV.de dokumentiert die Vorschläge, wie die Haushalts-, Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik institutionell europäisiert und demokratisch legitimiert werden könnten.

Die grünen Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin und Tobias Lindner haben ein Thesenpapier zur EU-Integration mit Vorschlägen für eine institutionelle und inhaltliche Weiterentwicklung der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wollen sie die Debatte in Partei und Öffentlichkeit über die Ausgestaltung der kommenden Integrationsschritte voranbringen. "Viele unserer institutionellen Vorschläge erfordern Änderungen der Europäischen Verträge", scheiben Saarazin und Lindner. Nachfolgend dokumentiert Euractiv.de Auszüge aus den acht Vorschlägen:

1. Legitimation durch Abwählbarkeit

Wir wollen, dass ein gestärkter Kommissar für Wirtschaft und Finanzen

– mit allen Kompetenzen der EU-Kommission in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Haushalt ausgestattet wird und gegenüber der europäischen Öffentlichkeit besonders stark parlamentarisch legitimiert und kontrolliert wird,

– an die Spitze aller Verfahren der wirtschafts- und haushaltspolitischen Steuerung und Überwachung, also auch des Europäischen Semesters und der Defizit- und Ungleichgewichtsverfahren des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gestellt wird,

– ständiger Vorsitzender des Rates für Wirtschaft und Finanzen und der Euro-Gruppe wird und zudem allen durch den Euro-Gipfel neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen und Stellen übergeordnet ist,

– deutlich macht, welche Kompetenzen die EU hat und durch seine Abwählbarkeit durch die direkt gewählten europäischen Abgeordneten zum Anker für die Legitimation europäischer Entscheidungen wird,

– individuell vom Europäischen Parlament gewählt wird und jederzeit individuell wieder abwählbar ist,

– Rechtsetzungsvorlagen erarbeitet, die verpflichtend – entweder gemäß den Europäischen Verträgen oder als "gentlemen agreement" – unter Mitentscheidung des EP beschlossen werden müssen,

– ausgeweitete Kompetenzen im Rahmen der Defizitverfahren durch eine Vertragsänderung zur Einführung der umgekehrten qualifizierten Mehrheit in beiden Armen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erhält,

– durch ausgeweitete direkte Entscheidungsrechte bei den dortigen Verfahren gegenüber dem Rat gestärkt wird.

2. Legitimation durch Parlamentarisierung

Spätestens zu den übernächsten Europawahlen muss das Europäische Parlament zu dem Ort gemacht werden, an dem die wichtigsten Entscheidungen in Situationen wie der Krise in der Euro-Zone (mit-) getroffen werden. […] Wir wollen die Stärkung des Europäischen Parlaments:

– eigenes Initiativrecht für das Europäische Parlament,

– weiterreichende Mitentscheidungskompetenzen im Bereich der Haushalts-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik,

– stärkere Anbindung der EU-Kommission an das Europäische Parlament: der Kommissionspräsident bzw. die Kommissionspräsidentin soll als Ergebnis der Europawahlen aus der Mitte des Europäischen Parlaments bestimmt werden und die Zusammensetzung der Kommission die politischen Verhältnisse im Europäischen Parlament und nicht nur im Rat stärker widerspiegeln,

– europaweit einheitliches Wahlrecht zum Europäische Parlament, das sich stärker an der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts "one man – one vote" orientiert und durch ein System transnationaler Listen ergänzt wird,

– demokratische Mindeststandards für Europäische Parteien.

3. Euro-Abgeordnete statt Europäisches Parlament?

Die Vorschläge eines Euro-Zonen-Parlaments oder wechselnder Abstimmungszusammensetzungen des EU- Parlaments bei Euro-Themen sind eine Gefahr für das Gemeinschaftsprojekt Europa. […] Wir wollen die Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments auf besserem Wege:

– Das EU-Parlament könnte bspw. nach Vorbild des Art. 45 (2) GG einen seiner Ausschüsse ermächtigen, in bestimmten Euro-Fragen plenarersetzende Beschlüsse zu fassen und diesen Ausschuss als Counterpart mit besonderen Informationsrechten für die Ratsverfahren zur WWU setzen, bei denen schnelle und ggf. auch vertrauliche Zusammenarbeit notwendig ist.In diesem Ausschuss könnten weiterhin alle Abgeordneten von ihren Fraktionen entsandt werden und gleichzeitig eine effektive Kontrolle der Euro-Rettungspolitik gewährleisten. Die Fraktion wären politisch angehalten für eine angemessene Präsenz aus den Euro-Staaten zu  orgen. Gleichzeitig wäre der Ausschuss dem Plenum verpflichtet. Um die Einbeziehung dieses Ausschusses in die Verfahren der WWU rechtlich abzusichern, kann eine Verankerung in den vertraglichen Vorgaben über die Zusammenarbeit der Euro-Zone sinnvoll sein.

4. Wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung

Wir wollen die Europäischen Steuerungs- und Überwachungsverfahren stärken, indem:

– auch nationale Haushaltsentwürfe an die EU-Kommission übersendet und – unter Kontrolle des Sonderausschusses des EP – auf Einhaltung europäischer Vorgaben aus dem Stabilitätsund Wachstumspaktes geprüft werden. Entspricht ein Haushaltsentwurf nicht den europäischen Vereinbarungen sollte die Regierung des entsprechenden Mitgliedstaats den Entwurf anpassen müssen. Im Falle schwerwiegender Versäumnisse werden von dem entsprechenden Mitgliedstaat Korrekturmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchsetzungsinstrumenten verlangt. Die Abstimmung hierüber erfolgt mit umgekehrter Mehrheit unter Ausschluss des betroffenen Staats im Rat. Das EP wird im Rahmen des „gentlemen agreement“ beteiligt,

– die Haushaltssouveränität des Deutschen Bundestages unangetastet bleibt. Empfehlungen aus Brüssel müssen dem Parlament zur Kenntnis gegeben werden, aber von der Bundesregierung und nicht durch den Deutschen Bundestag in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden. Die nationalen Parlamente können wie bisher die von der nationalen Regierung vorlegelegten Haushaltsentwürfe verändern. Kommt es dabei zu einem Verstoß gegen die Vorgaben aus dem europäischen Verfahren kann der Kommissar für Wirtschaft und Finanzen ohne Ratsbeschluss ein beschleunigtes Defizitverfahren einleiten und das Europäische Parlament hat das Recht die Regierung des entsprechenden Mitgliedsstaat im Plenum zur Sprache zu stellen,

– der Jahreswachstumsbericht im Mitentscheidungsverfahren von EP und Rat beschlossen wird,

– die länderspezifischen Empfehlungen vom Europäischem Parlament debattiert und mitentschieden werden,

– die verschiedenen Stadien des Europäischen Semesters in den nationalen Parlamenten hinreichend diskutiert werden, bevor die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ihr „Nationales Reformprogramm“ an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament schicken,

– die makroökonomischen Grenz- und Richtwerte für das so genannte „scoreboard“ im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens unter Einbeziehung von Abgeordneten des Europäischen Parlaments festgelegt werden,

– die Nichteinhaltung von vereinbarten Auflagen im Rahmen des im Defizit- und Ungleichgewichtsverfahrens nicht nur mit Verfahren vor dem EUGH, sondern auch mit dem Einfrieren von EU-Mitteln für die betreffenden Mitgliedstaaten verbunden werden können (siehe Bsp. Ungarn),

– für alle Entscheidungen im Rahmen des Defizit- und des Ungleichgewichtsverfahrens die so genannte umgekehrte Mehrheit einführt wird,

– Rahmen der Strategie EU 2020 vereinbart wurden, durchgeführt wird. Dafür müssen die im nationalen Reformprogrammen von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen verbindlich gemacht und ebenfalls in die makroökonomische Überwachung durch die EU-Kommission einbezogen werden. Außerdem: Im Zuge der Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2014) muss die europäische Wirtschaft auf Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne eines Green New Deal ausgerichtet werden,

– die vorbereitenden Arbeiten der EU-Kommission für die Konditionalitäten von ESM-Finanzhilfen bei dem Kommissar für Wirtschaft und Finanzen angesiedelt werden und an die Einhaltung der europäischen Vorgaben aus allen Steuerungs- und Überwachungsverfahren gebunden werden,

– die Entscheidungen im Rat im Rahmen des Europäischen Semesters und der Defizitverfahren öffentlich stattfinden.

5. Intergouvernementale Krisenlösungen europäisieren

Wir wollen die Europäisierung indem,

– sich die Konditionalitäten für ESM-Hilfen an den bereits vereinbarten Vorgaben und Vereinbarungen aus dem EU-Semester und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt orientieren,

– der ESM mittelfristig in die Europäischen Verträge und die Gemeinschaftsmethode überführt und zu einem echten Europäischen Währungsfonds ausgebaut wird.

6. Gegen ein "Europa der zwei Geschwindigkeiten"

Wir wollen, dass bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten bestimmte Prinzipien erfüllt werden:

– gleiche Überwachungs- und Steuerungsabläufe für alle EU-Mitgliedstaaten, gegebenenfalls mit unterschiedlichen Inhalten der Überwachung,

– ähnliche Durchsetzungsmechanismen für alle EU-Mitgliedsstaaten, stets Entscheidungskompetenz für EU-Kommission und Europäischen Parlament, ähnlich wie bei Verstärkter Zusammenarbeit,

– gemeinsames Integrationsstadium als erklärtes Ziel aller EU-Mitgliedstaaten,

– besondere „Einfädelungsspuren“ für die Staaten des westlichen Balkans in die "Wirtschaftsregierung".

7. Der europäische Haushalt

Stärker als bisher muss sich der Fokus des Haushalts auf die Zukunftsaufgaben der EU richten: Investitionen in nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und grüne Innovationen. Direktzahlungen ohne Gegenleistung wie in der Gemeinsamen Agrarpolitik kann sich die EU nicht mehr leisten. […] Ohne einen starken EU-Haushalt würden die Prinzipien der Kohäsion und der Konvergenz in Frage gestellt. Wir wollen einen zukunftsfähigen Haushalt für eine zukunftsfähige Europäische Union:

– keine Kürzung des EU-Finanzrahmens ab 2014,

– Fokus auf Investitionen in nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und grüne Investitionen,

– Finanzierung eines Teils des Haushalts über EU-Steuern als wirkliche Eigenmittel,

– stärkere Rolle der wirtschaftspolitischen Strategie der EU (z.Zt. EU-2020) und der länderspezifischen Empfehlungen der Kommission bei der Programmierung der Gelder

– kein eigenständiges Eurozonen-Budget.

8. Soziales Europa stärken

Wir wollen mehr Soziales Europa:

– stärkere Koordinierung und Harmonisierung sowie europaweite Mindeststandards im Bereich der Sozialen Sicherung

– Ergänzung der EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel. So kann sichergestellt werden, dass soziale Schutz- und Arbeitnehmerrechte in der EU den gleichen Stellenwert haben wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.

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