Das europäische Einwanderungsabkommen, das Präsident Nicolas Sarkozy abschließen will, habe nach Meinung von Diplomaten gute Chancen, ein wesentlicher Erfolg der französischen EU-Ratspräsidentschaft zu werden.
Frankreich erhält die breite Unterstützung der EU-Länder, nachdem die ablehnende Haltung des Parlaments überwunden werden konnte, und profitiert von der kürzlich durchgeführten Ernennung eines französischen Kommissars für Justiz und Inneres. Daher treibt das Land weiter entschlossen seine Agenda voran, mit der es die Einwanderung in Europa unter Kontrolle bringen will.
Ein Diplomat sagte, nach der Rückkehr von Silvio Berlusconi in Italien werde Sarkozy nicht länger als ein Extremist gesehen werden, der versuche, Einwanderer fernzuhalten.
Der französische Minister für Einwanderung und nationale Identität, Brice Hortefeux, hat sich mehr denn je bemüht und jeder europäischen Hauptstadt einen Besuch abgestattet, um die französische Idee eines europäischen Einwanderungsabkommens anzupreisen. Mit seinen Worten sei die Initiative mit „außerordentlicher Zustimmung“ aufgenommen worden, da alle Länder die gleichen Sorgen über Migration teilten.
Das Europäische Parlament wohlwollender denn je
Der Richtlinienentwurf für die Rückführung von Immigranten wird als das Rückgrat des Abkommens erachtet. Er hat eine gute Chance, angenommen zu werden, da gestern (4. Juni 2008) deutlich wurde, dass die Mehrheit der Europaabgeordneten den Kompromiss befürwortet. Die interinstitutionelle Vereinbarung beinhaltet, dass der Rat die Richtlinie annehmen wird, wenn das Parlament keine neuen Änderungsanträge annimmt.
Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) spielte eine entscheidende Rolle im Hinblick auf frühere Anspannungen zwischen der führenden Mitte-Rechts-Fraktion EVP-ED und den europäischen Sozialdemokraten (SPE) in dieser Angelegenheit. Die Schattenberichterstatterin der ALDE-Fraktion, Jeanine Hennis-Plasschaert (VVD, Niederlande), sagte, ALDE werde das Kompromisspaket unterstützen, auch wenn es nicht perfekt sei. Sie deutete an, dass die einzige böse Überraschung von den Sozialdemokraten kommen könne, da sich diese nicht einig seien.
Obwohl deren Vorsitzender Martin Schultz eine Erklärung vorbrachte, die im Grunde die Ambitionen der französischen Ratspräsidentschaft begrüßt, legten sozialdemokratische Europaabgeordnete 18 neue Änderungsanträge für den Kompromiss vor. Experten sagen jedoch, die Chancen, dass diese angenommen würden, seien gering.
Strenge Maßnahmen
Die Verfahren müssen vom Rat noch offiziell angenommen werden (EURACTIV vom 25. April 2008). Sie sehen eine Frist für eine „freiwillige Ausreise“ illegaler Einwanderer von bis zu vier Wochen vor. Wenn der illegale Einwanderer während dieses Zeitraums nicht freiwillig in sein Heimatland zurückkehrt, können die nationalen Behörden eine „Abschiebungsanordnung“ ausstellen.
Derartige Abschiebungsanordnungen enthalten ein Wiedereinreiseverbot von maximal fünf Jahren. Danach können die Länder Zwangsmaßnahmen anwenden, um die Rückübernahme von illegalen Einwanderern, normalerweise auf dem Luftweg, durchzuführen, die sich weigern, zurückzukehren.
Für denn Fall, dass es ernste Gründe für die Annahme gibt, dass illegale Einwanderer sich versteckt halten, haben sich die EU-Länder auf ein Verfahren geeinigt, nach dem sie die Einwanderer unter „vorläufiger Gewahrsamnahme“ halten. Eine solche Inhaftierung sollte normalerweise mindestens sechs Monate dauern und eine maximale Dauer von 18 Monaten nicht überschreiten, so der Richtlinienentwurf.
Wenn ein illegaler Einwanderer, dem eine Abschiebungsanordnung ausgestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat entdeckt wird, kann er an die Behörde des Landes zurückverwiesen werden, in dem die Anordnung ursprünglich ausgestellt worden war. Dieses Land müsste die Kosten übernehmen.
Es wurden Bestimmungen vereinbart, um die Vereinbarkeit mit den Menschenrechtsstandards sicherzustellen und um die Würde des Einzelnen zu wahren.
Kommission steht Frankreich hilfreich zur Seite
Sich auf die Bedenken über das europäische Einwanderungsabkommen beziehend, sagte Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, er werde einen Vorschlag vorlegen, der gemeinsame Grundprinzipien beinhalten werde, die sicherstellen würden, dass die Maßnahmen die Rechte, Freiheiten und Grundsätze vollständige wahrten, die in der Grundrechtecharta der EU verankert seien.
Die Vorstellung eines Vorschlages und eine Pressekonferenz werden am 17. Juni 2008 im Europaparlament in Straßburg stattfinden.

