Nächste Runde im Streit um die Gehälter der EU-Beamten: Die EU-Kommission verklagt den Ministerrat der EU-Regierungen. Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) anordnen, dass die Gehälter der EU-Beamten um nominal 1,7 Prozent erhöht werden.
Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch, den EuGH anzurufen, da der Rat die Verordnung über die im Beamtenstatut verankerte jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der EU-Beamten nicht angenommen hat.
Maroš Šef?ovi?, Kommissar für institutionelle Beziehungen und Verwaltung, erklärte: "Die Kommission bedauert, dass sie nach einer vergleichbaren Situation im Jahr 2009 erneut den Gerichtshof in dieser Angelegenheit befassen muss. Sowohl der Rat als auch die Kommission wissen um die Notwendigkeit von Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben. Allerdings müssen solche Sparmaßnahmen unter Einhaltung der Rechtsvorschriften erfolgen." Die Rechtsvorschriften müssten gegebenenfalls geändert werden, es dürfe jedoch nicht gegen sie verstoßen werden.
Laut Statut erfolgt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge von EU-Beamten entsprechend den politischen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten über die Bezüge ihrer eigenen nationalen Beamten. Steigen oder sinken die Bezüge von nationalen Beamten, so wird die gleiche Änderung auf EU-Beamte angewandt.
Im Dezember hatten die EU-Mitgliedsländer beschlossen, die Kommission vor dem EuGH zu verklagen, weil diese sich weigert das übliche Vorgehen wegen "einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage" auszusetzen. Die Kommission teilte nun mit, dass sie auf Ersuchen des Rates zweimal geprüft habe, ob "die Ausnahmeklausel, die bei einer plötzlichen, schwerwiegenden Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Europäischen Union greift", angewendet werden könnte. Nach Auffassung der Kommission entspricht der Kaufkraftverlust für EU-Beamte ebenso wie der Kaufkraftverlust für nationale Beamte der derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Lage. Weitere, über diesen Verlust hinaus gehende Maßnahmen würden gegen das Statut und die Rechtsprechung des Gerichtshofs verstoßen.
Notwendigkeit von Sparmaßnahmen
Stattdessen habe die Kommission der "Notwendigkeit von Sparmaßnahmen" dadurch Rechnung getragen, dass sie einen Personalabbau von 5 Prozent bei allen EU-Organen sowie "bedeutende Änderungen des Statuts" vorschlug, darunter die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich, die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre (bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auf 67 Jahre) und die Neugestaltung der Laufbahnstrukturen für Sekretäre und Assistenten (EURACTIV.de vom 5. Oktober 2011). Sämtliche dieser Maßnahmen könnten im Falle ihrer Annahme dazu führen, dass "bis 2020 bei den Verwaltungskosten mehr als 1 Milliarde Euro sowie langfristig jährlich 1 Milliarde Euro eingespart werden", so Šef?ovi?.
In diesem Jahr haben fünf der acht für die Berechnung herangezogenen Mitgliedsstaaten die Gehälter ihrer Beamten nominal erhöht: Belgien (3,6 Prozent), Frankreich und die Niederlande (2 Prozent) sowie Deutschland und das Vereinigte Königreich (1,3 Prozent). Geringfügige Gehaltskürzungen gab es in Italien, Spanien und Luxemburg. Die nationalen Beamten büßten somit durchschnittlich 1,8 Prozent ihrer realen Kaufkraft ein.
Die Kommission schlug dem Rat vor, die gleiche Verlustquote auf die EU-Beamten anzuwenden. Der Vorschlag sieht reale Kürzungen um -1,8 Prozent vor, was für Beamte in Brüssel, wo die Inflationsrate bei 3,6 Prozent liegt, eine nominale Angleichung von 1,7 Prozent bedeutet. Der Rat hat jedoch formal beschlossen, den Vorschlag der Kommission nicht anzunehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Beschluss einen Verstoß gegen das Statut darstellt und sie deshalb verpflichtet ist, ihn vor dem Gerichtshof anzufechten.
dto
Links
Dokumente
EU-Kommission: Kommission verklagt Rat wegen Verstoßes gegen EU-Recht in Statutsfragen (11. Januar 2012)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
EU-Beamte wollen streiken (21. November 2011)
Mehr Arbeit für EU-Beamte (5. Oktober 2011)
Gehälter der EU-Beamten sinken 2011 (6. Oktober 2010)

