Durch die Schaffung einer EU-Staatsanwaltschaft soll künftig die Bekämpfung von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts verbessert werden. Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgestellt.
Besserer Schutz von Steuergeldern vor Betrug: Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Diese soll Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernehmen und bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten Anklage erheben. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung, die einer demokratischen Kontrolle unterliegt.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte: "Wie in meiner Rede zur Lage der Union von 2012 zugesagt, hat die Kommission heute die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Diese Initiative macht deutlich, dass die Kommission dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist; sie wird wesentlich dazu beitragen, Steuergelder besser zu schützen und den Betrug mit EU-Mitteln wirksamer zu bekämpfen. Außerdem hat die Kommission ihre Zusage eingehalten, die OLAF-Verfahrensgarantien im Einklang mit den Garantien, die die Europäische Staatsanwaltschaft anwenden wird, zu stärken."
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, ergänzte: "Mit dem heute vorgelegten Vorschlag löst die Europäische Kommission ihr Versprechen ein, eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Betrug zulasten des EU-Haushalts zu betreiben. Bei öffentlichen Geldern zählt jeder Euro – vor allem angesichts des gegenwärtigen Wirtschaftsklimas. Ich fordere die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament auf, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen, damit die Europäische Staatsanwaltschaft am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann."
"Die Europäische Staatsanwaltschaft wird sicherstellen, dass dem Schutz des EU-Haushalts in ganz Europa die erforderliche Priorität eingeräumt wird. Sie wird die Kluft zwischen den mitgliedstaatlichen Strafrechtssystemen, deren Zuständigkeiten nicht über die nationalen Grenzen hinausgehen, und den Unionsorganen, die keine strafrechtlichen Ermittlungen durchführen dürfen, überwinden", so Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung. "In der Zwischenzeit wird das OLAF die wichtige Betrugsbekämpfungsarbeit in den von der künftigen Staatsanwaltschaft nicht abgedeckten Bereichen fortsetzen. Die heute vorgestellten Vorschläge zur weiteren Verbesserung seiner Governance zusammen mit der kürzlich vorgenommenen Reform werden dazu führen, dass das OLAF diese Arbeit effizienter und verantwortlicher durchführen kann. Somit werden wir wesentlich erfolgreicher gegen EU-Finanzbetrug vorgehen und diese Art von Betrug weitaus besser verhindern können."
Derzeit besteht bei der Bekämpfung von EU-Finanzbetrug ein uneinheitliches Schutz- und Durchsetzungsniveau in der EU. Die Quote erfolgreicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts variiert in den Mitgliedsstaaten erheblich. Im EU-Durchschnitt beläuft sie sich auf lediglich 42,3 Prozent, in Deutschland liegt sie bei 57 Prozent.
Die Europäische Staatsanwaltschaft soll dezentral strukturiert und in die nationalen Rechtssysteme eingebunden sein. Sie soll sich auf vorhandene Ressourcen stützen und dürfte nach Ansicht der Kommission daher keine wesentlichen Zusatzkosten verursachen. Im Einklang mit den EU-Verträgen werden sich Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen.
Zeitgleich mit der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft hat die EU-Kommission eine Reform der Agentur der Europäischen Union für die strafrechtliche Zusammenarbeit (Eurojust) vorgeschlagen. Zudem legte sie eine Mitteilung über die Governance des EU-Betrugsbekämpfungsamts (OLAF) vor.
Reaktionen
Manfred Weber (CSU): Quantensprung für Zusammenarbeit
Als "richtigen Ansatz" hat EVP-Fraktionsvize Manfred Weber (CSU) den Vorschlag für eine Europäische Staatsanwaltschaft bezeichnet. "Es kann nicht sein, dass Betrugsfälle, die die EU betreffen, nicht ausreichend verfolgt werden. Es muss sich endlich jemand darum kümmern, dass den EU-Bürgern nicht in jedem Jahr ein Schaden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags entsteht", betonte Weber.
Der EVP-Innen- und Justizexperte drängte auf einen dezentralen Ansatz. "Die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten bei der Strafverfolgung müssen ernst genommen werden. Dies ist im vorliegenden Vorschlag der Fall."
Nach Webers Worten ist die Installation eines Europäischen Staatsanwalts "ein Quantensprung in der Zusammenarbeit". "Dadurch wird nicht der Fehler der Unverbindlichkeit anderer europäischer Ansätze wiederholt. Für uns ist wichtig, dass die Bestellung des obersten Staatsanwalts durch das EU-Parlament demokratisch legitimiert ist." Der CSU-Abgeordnete bezeichnete es als "Unding, wie EU-Mittel in dunkle Kanäle fließen".
Axel Voss (CDU): EU-Staatsanwaltschaft stärkt Betrugsbekämpfung in Europa
"Das ist in der Substanz ein Meilenstein in der justiziellen Zusammenarbeit der EU-Staaten. In der Sache kann eine EU-Staatsanwaltschaft einen großen Beitrag zur effizienteren Verfolgung von Straftaten leisten", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss.
"Es wäre gut, wenn die delegierten Staatsanwälte auch nationale Ämter bekleiden, damit eine Verzahnung mit und die Respektierung von nationalen Verfahrenstraditionen gewahrt ist und wir keine künstlich aufgestülpten Verfahren bekommen", so Voss.
Kritik gibt es für die Rechtsgrundlage des aktuellen Vorschlags. Nach Artikel 86 des Lissabon-Vertrages kann das Europäische Parlament der Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft lediglich zustimmen oder sie ablehnen. "Dieses Verfahren ist veraltet und entspricht nicht mehr der Kompetenz und der Schlagkraft der direkt gewählten europäischen Bürgervertretung", sagte Voss.
Jens Geier und Birgit Sippel (SPD): "Besserer Schutz vor Betrug durch Europäischen Staatsanwalt"
Der sozialdemokratische Sprecher im Haushaltskontrollausschuss Jens Geier und die Innenexpertin Birgit Sippel begrüßen grundsätzlich den Kommissions-Vorschlag: "Bisher scheitert eine erfolgreiche Bekämpfung von grenzüberschreitenden Betrugsfällen teilweise an unterschiedlichen Rechtsauffassungen oder Bürokratiehürden in den betroffenen Mitgliedsstaaten. Eine effektive europäische Strafverfolgung in Verbindung mit hohen Verfahrensgarantien stellt sicher, dass wir in Zukunft schneller jenen das Handwerk legen, die sich schamlos an den europäischen Geldtöpfen bereichern."
"Der Europäische Staatsanwalt erweitert die Möglichkeiten grenzüberschreitender Betrugsbekämpfung. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, darf schließlich selber keine strafrechtlichen Ermittlungen durchführen, sondern lediglich seine Untersuchungsergebnisse an die Mitgliedsstaaten weiterleiten", erklärt Geier.
"Oft genug versanden die OLAF-Empfehlungen bei den nationalen Behörden, weil sie dort mit nur geringer Priorität weiterverfolgt werden. Da ist ein europäischer Staatsanwalt mit klaren Kompetenzen ein wichtiger Schritt in der Betrugsverfolgung und -bekämpfung." Im Jahr 2012 forderte OLAF Einziehungen im Wert von über 280 Millionen Euro, von denen die Mitgliedsstaaten allerdings nur knapp 85 Millionen Euro tatsächlich eingezogen haben.
Im EU-Parlament wird der Vorschlag gleichberechtigt im Haushaltskontrollausschuss und im Innenausschuss beraten. "Der Ausbau eines Europa der Freiheit und Sicherheit muss neben einer verbesserten Koordinierung der Strafverfolgungsmechanismen auch immer mit EU-weit hohen rechtsstaatlichen Garantien für die Betroffenen, etwa dem Recht auf ein faires Verfahren oder der Unschuldsvermutung einhergehen", mahnt die Innenexpertin Sippel. Damit ein europäischer Finanzstaatsanwalt auch wirklich tätig werden kann, müsse auf mitgliedstaatlicher Ebene das materielle Strafrecht angeglichen werden. Ein Richtlinien-Vorschlag hierzu wird derzeit von Rat und Parlament beraten.
dto
Links
EU-Kommission: Every euro counts – Frequently Asked Questions on the European Public Prosecutor’s Office (17. Juli 2013)
EU-Kommission: Schutz von Steuergeldern vor Betrug: Kommission schlägt Europäische Staatsanwaltschaft vor und verstärkt OLAF-Verfahrensgarantien (17. Juli 2013)

