Höchstgerichtliche Entscheidungen hängen wie ein Damoklesschwert über dem österreichischen Glücksspielmarkt. Delikat wird es, wenn der EuGH entscheidet, was der Bund als Inhaber des Glücksspielmonopols darf und was nicht.
Vor mehr als zwei Jahren beschloss das österreichische Parlament die Novellierung des Glücksspielgesetzes und hoffte, damit dem Glücksspielmarkt in der Alpenrepublik eine richtungsweisende, zukunftssichere Basis geschaffen zu haben. Mittlerweile ist freilich des große Zittern angesagt, ist doch das Glücksspielgesetz gleich an mehreren Fronten Gegenstand höchstgerichtlicher Instanzen. Derzeit behandelt der Verfassungsgerichtshof in seiner Herbstsession Beschwerden in Hinblick auf die Vergabe der – bzw. genauer gesagt: einer einzigen – Lotteriekonzession.
Vergabe der Lotteriekonzession unter der Lupe
Die Lotteriekonzession musste 2011 ausgeschrieben werden. Wie wie erwartet erhielt sie der bisherige Betreiber, die Österreichische Lotteriengesellschaft, engstens mit Casinos Austria verbunden.
Was Mitbewerbern daran besonders missfiel, war, dass mit der Lotterielizenz auch gleich die Aufstellung so genannter Video-Lotterie-Terminals (VLT) gekoppelt war. Sie sehen darin eine Verzerrung des Automatenmarktes an sich. Während Spielautomaten nur in einigen Bundesländern erlaubt sind, können VLTs de facto überall in Form von Spielsalons postiert werden.
Dass Lotterie- und VLT-Lizenz nicht getrennt vergeben wurden, lässt sich als eine Erweiterung des Monopols interpretieren, was wiederum nicht den EU-Richtlinien entspricht. Zwar räumt Brüssel den Mitgliedsstaaten in gewissen Bereichen, so auch beim Glücksspiel, eine gewisse Autonomie ein. Dies gilt aber nicht, wenn Monopole sogar noch ausgeweitet werden.
Automaten-Landesgesetze verfassungswidrig?
Das ist derzeit nur eine Front. Eine andere betrifft die Automatenaufstellung. Diesbezüglich wurde durch den Bundesgesetzgeber den Bundesländern erlaubt, eigene Landesgesetze zu erlassen. Ober- und Niederösterreich haben dieses Offert aufgegriffen, die gesetzliche Basis geschaffen, Lizenzen ausgeschrieben und auch schon vergeben.
In Niederösterreich wurde vom Recht, drei Bewerber zu beglücken, erst gar nicht Gebrauch gemacht, sondern nur eine Lizenz vergeben, und zwar an den im Lande beheimateten Novomatic-Konzern, einem Big Player auf dem Weltmarkt. In Oberösterreich wurden drei Lizenzen vergeben, wobei sich die Landesregierung mit dem Vorwurf konfrontiert sieht, dass die Inhaber der zweiten und dritten Lizenz mit der Nummer eins, also der Novomatic-Gruppe, unter einer Decke stecken würden.
Es folgten Einsprüche gegen diese Form der Vergabe; der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes hat sich mit dieser Beschwerde offenbar überfordert gesehen und sie gleich an den EuGH weitergegeben. Was delikat werden könnte, denn der Bund darf als Inhaber des Glücksspielmonopols dieses nicht, auch in keinem Teilbereich, an Bundesländer abgeben. Genau das geschah indes mit den Landesgesetzen. Das wiederum deutet auf die Verletzung der Verfassung hin.
SPÖ diskutiert Glücksspielverbot
Jene Bundeslaender, in denen bereits jetzt Automaten zugelassen sind (Wien, Steiermark und Kärnten) sowie das Burgenland, das den Markt öffnen will, blicken mit Spannung nach Brüssel, wie der EuGh urteilt. Wien registriert derzeit eine Glücksspielmüdigkeit, nachdem eine Gruppe von Sozialdemokraten das kleine Glücksspiel generell verbieten will.
Damit haben die für die Finanzen zuständigen Politiker wenig Freude, bringen doch allein in der Bundeshaupstadt die Automaten alljährlich 60 Millionen Euro Einnahmen. Geld, auf das man in Zeiten wie diesen nicht verzichten will. Bis zum Parteitag Mitte Oktober ist auf SPÖ-Seite kein Millimeter Bewegung zu erwarten.
Ungleichgewicht bei den Kasinolizenzen
Das wiederum tangiert die Vergabe der Kasinolizenzen (zwei sogenannte Sechser-Pakete, drei neue Einzellizenzen und eine ebenfalls erstmals zur Vergabe kommende Poker-Lizenz). Denn hier stehen Fristen an, die bald fällig werden und bei deren Nichteinhaltung eine Lawine unangenehmer Folgen auf Regierung und Parlament zukommen würden. Abgesehen davon sind diese Lizenzen bzw Pakete auch deshalb umstritten, weil sie Ungleichgewichte aufweisen, die eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vermuten lassen.
Stadtkasinolizenzen laufen Ende 2012 aus
Bereits Ende dieses Jahres laufen die Lizenzen für das sogenannte Stadtpaket aus, das Kasinos in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Bregenz und Graz beinhaltet. Bislang wurde die Lizenz noch nicht neu vergeben, obwohl der Bewerbungsprozess schon seit Monaten abgeschlossen ist. Wenngleich alle erwarten, dass der bisherige Betreiber, also die Casinos Austria, abermals den Zuschlag erhält, erscheinen dennoch die extrem kurze Übergangszeit und der Vergabemodus problematisch.
Der 31. Dezember als Deadline für Pokersalons?
Geradezu dramatisch ist die Konzessionsvergabe für Pokersalons. Nach Insideransicht weist diese Lizenz Schwächen auf. Sie müsste schon längst ausgeschrieben werden, soll aber – so heißt es im Staatssekretariat im Finanzministerium – erst als letzte Lizenz vergeben werden. Niemand kann sagen, wann dies der Fall ist.
Allerdings endet für die bisher bestehenden Pokersalons die gewerberechtliche Existenzberechtigung, wenn es nach dem Finanzministerium geht, mit 31. Dezember 2012.
Dieser Ansicht steht die Meinung hochrangiger Verfassungswissenschafter entgegen, für die es sich bei einer gewerberechtlichen Genehmigung um ein wohlerworbenes (und im EU-Grundrechtskatalog verankertes) Recht handle, das nicht "enteignet" werden könne.
Rein formal müsste angesichts der näher rückenden Deadline das Parlament zumindest eine Fristverlängerung beschließen, um sich nicht mitschuldig zu machen, dass bestehende Gewerbebetriebe in ihrer Existenz gefährdet und dem illegalen Markt Tür und Tor geöffnet werden. Eine andere Variante wäre gewesen, das Glücksspielgesetz rechtzeitig zu reparieren, ehe die Höchstgerichte ihren Spruch fällen. Doch diese Zeit ließ man ungenutzt verstreichen
Herbert Vytiska (Wien)

