Das europäische Chemikalienrecht, das 2007 mit der sogenannten REACH-Verordnung auf neue Füße gestellt wurde, läuft Gefahr, insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe zur Kostenfalle zu werden. Das zeigt eine aktuelle Überprüfung der EU-Kommission im Rahmen von mehreren Studien.
Zunächst ging Brüssel davon aus, dass die Mehrbelastung für die europäische Wirtschaft bis 2018 maximal 2,5 Milliarden Euro betragen wird. Tatsächlich sind gemäß dem nun veröffentlichten Review, in dem etwa die praktischen Auswirkungen von REACH auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft oder den Schutz von Mensch und Umwelt untersucht wurden, schon bis Ende 2010 Umsetzungskosten in Höhe von 2,1 Milliarden Euro angefallen.
Ausgewogenheit zwischen Regulierung und Innovation
"Trotz umfassender Informationsarbeit, sind viele österreichische Unternehmen von der Komplexität, die REACH aufweist, überfordert", heißt es dazu in einem Bericht der umweltpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). "Die Auswirkungen auf Unternehmen", so heißt es weiter, "wurden von vielen Behörden quer durch Europa bisher unterschätzt. Dadurch sind insbesondere KMU’s die Verlierer der letzten fünf Jahre." Daraus resultiert nach Ansicht der WKO: "REACH wird sich nur bewähren, wenn es europaweit gelingt, die richtige Balance zwischen Regulierung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu finden."
Pragmatischer Vollzug statt neuer Vorschriften
Daher fordert man von Seiten der überparteilichen Interessensvertretung der österreichischen Wirtschaft, dass die nationalen und noch mehr die europäischen Behörden in die Pflicht genommen werden müssen, diesen Missstand zu korrigieren und Ausgewogenheit zu schaffen. Denn: "Die europäischen Klein- und Mittelbetriebe, die in vielen EU-Staaten das Rückgrat der Wirtschaft bilden, brauchen dringend eine Verschnaufpause, um mit den erschwerten Rahmenbedingungen zu Rande zu kommen." Durchaus positiv wird gesehen, dass die EU-Kommission aufgrund der zutage getretenen massiven Implementierungskosten auf eine Änderung bzw. weitere Verschärfung und Verkomplizierung der REACH-Gesetzgebung verzichten will. Das ist aber nicht ausreichend, denn: "Die bei der Überprüfung festgestellten Unzulänglichkeiten müssen vorrangig durch einen verbesserten und pragmatischen Vollzug bestehender Regelungen beseitigt werden, nicht durch neue Vorschriften."
Red.
