Tschechien war bisher das einzige EU-Land, das den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert hatte. In Österreich lag noch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen den ESM-Vertrag. Aus Prag und Wien gibt es heute grünes Licht.
In Prag unterzeichnete – nachdem sein EU-kritischer Vorgänger Vaclav Klaus dies noch verweigert hatte – Staatspräsident Miloš Zeman die Ergänzung des Artikels 136 des Lissabon-Vertrages. Dies ermöglicht endgültig das Entstehen des Euro-Rettungsschirmes ESM. "Es handelt sich um ein Symbol dessen, dass wir (Tschechien) uns zu der Hauptströmung der EU-Integration bekennen", erklärte Zeman auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.
Gleichzeitig wurde am Prager Hradschin die EU-Flagge gehisst – und mit Stolz darauf hingewiesen, dass die EU-Flagge auf den Sitzen aller europäischen Staatspräsidenten weht. Mit einer Ausnahme, wie Zeman meinte: "So viel ich weiß, gibt es sie nur im Buckingham-Palast in London nicht, aber ich bin nicht englische Königin."
Für Barroso ein "bedeutendes Symbol einer starken Beteiligung der Tschechischen Republik an dem gemeinsamen europäischen Projekt". Die Unterzeichnung des ESM-Vertrages durch Tschechien sei ein klares Beispiel dafür, dass Stabilität und Zusammenarbeit in Europa nötig seien. "Ohne Vertrauen wird es keine Investitionen und keine neue Arbeitsplätze geben."
Keine unbegrenzte Nachschusspflicht an den ESM
Der am 27. September 2012 in Kraft getretene Europäische Stabilitätsmechanismus, kurz ESM genannt, hat nun das letzte – eigentlich nur noch theoretische – Hindernis genommen. Der Verfassungsgerichtshof in Wien hat ein diesbezügliches Verfahren abgeschlossen und heute schlichtweg festgestellt: "Der ESM verstößt nicht gegen die österreichische Bundesverfassung."
Monatelang wurde die Auflösung des Kärntner Landtages von der damals noch regierenden Freiheitlichen Partei Kärntens (FPK) hinausgeschoben, um beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwere gegen den ESM einzubringen.
Dafür ausschlaggebend waren zwei wesentliche Motive. Einerseits wollte die FPK mit Landeshauptmann (Ministerpräsident) Gerhard Dörfler trotz massiver Korruptionsvorwürfe möglichst lange an der Macht bleiben. Diesem parteipolitischen Kalkül hat der Wähler mit einem eindeutigen Votum am 3. März 2013 ein Ende bereitet: Jetzt wird das Land von einer rot-schwarz-grünen Dreierkoalition regiert.
Andererseits wollten sich die Freiheitlichen damit über Kärnten hinaus als EU-kritische Partei präsentieren. Und sie setzen weiter auf diese Linie, wie die Reaktion des FPÖ-Vorsitzenden Heinz-Christian Strache auf das heutige Urteil zeigt: "Mit diesem Entrechtungskonstrukt verliert Österreich seine Steuerhoheit und die Verfügung über seine Finanzen." Mehr noch, er will jetzt das Thema in den Nationalratswahlkampf hineintragen.
Keine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten
Für die Entscheidung der Verfassungsrichter waren vor allem diese Punkte ausschlaggebend:
– Bundesregierung und Nationalrat haben sich für die Teilnahme am ESM entschieden und sind damit vertraglich geregelte und begrenzte Verpflichtungen zur Vermeidung möglicher, nicht absehbarer wirtschaftlicher und sozialer Schäden eingegangen. Diese Vorgangsweise bewegt sich im Rahmen der Verfassung. Eine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten ist durch den Abschluss des ESM nicht erfolgt.
– Eine finanziell unbegrenzte "Nachschusspflicht" Österreichs an den ESM besteht nicht. Unter Zugrundelegung jenes Verständnisses des ESM-Vertrages, von dem die Bundesregierung und auch der Nationalrat bei der Genehmigung des Vertrages ausgegangen sind und das durch eine nachfolgende Auslegungserklärung gesichert wurde, sind nämlich sämtliche Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder mit dem im Anhang zum ESM?Vertrag festgelegten Anteil (19,4 Milliarden Euro im Falle Österreichs) begrenzt.
– Dass die Auslegungserklärung ohne die erneute Befassung des österreichischen Nationalrates zustande gekommen ist, verletzt die Verfassung nicht. Sie führt nämlich zu keiner Veränderung des ESM, sondern sichert nur das Verständnis des ESM.
Dementsprechend befriedigend haben auch die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf das Erkenntnis des Höchstgerichtes reagiert. Sie fühlen sich in ihrem EU-Kurs bestätigt.
Herbert Vytiska (Wien)
Links
Verfassungsgerichtshof Österreich: Entscheidung SV 2/12-18 (16. März 2013)

