Das Gezerre im österreichischen Glücksspielmarkt geht weiter. Obwohl längst anerkannt ist, dass Poker mehr ein Geschicklichkeits- als ein Glücksspiel ist, wirft die Politik dem florierenden Poker-Gewerbe immer wieder Stöcke in die Speichen. Innovatives Unternehmertum – das von allen Seiten stets gefordert wird – bleibt so auf der Strecke.
In Brüssel hat Österreich den Ruf, ein Land zu sein, das sich hin und wieder gerne am EU-Recht vorbeischwindelt. Vor allem dann, wenn es um den Schutz von Partikularinteressen geht. Selbst auf das Risiko hin, dass es immer wieder zu Ermahnungen kommt, die dann eine Revision von Gesetzesbeschlüssen zur Folge haben. So etwa, wenn es etwa um Regulierungen des Glückspielmarktes geht. Einer der anerkanntesten Finanzexperten, der langjährige Parlamentarier Günter Stummvoll, geht noch weiter, er findet überhaupt, dass wirtschaftliche Innovation und Kreativität oft mehr behindert als gefördert wird.
Gepokert wird nicht nur in der Politik, Pokern ist mittlerweile auch eine der beliebtesten Kartenspiel-Sportarten in Europa geworden. Davon zeugen Pokerclubs und Sportvereinigungen quer durch den Kontinent. In Italien zählt es im Internet zu den beliebtesten Spielen. Und Österreich ist eine besonders begehrte Destination für alle, die live spielen wollen. Ein interessantes und wichtiges Angebot auf dem Unterhaltungssektor. Eine Wertschöpfung von fast 10 Millionen Euro, 2.500 Gäste aus 59 Ländern, 15.000 Übernachtungen in zehn Tagen. Das von der Concord Card Casino Gruppe in der Wiener Hofburg veranstaltete European-Poker-Turnier schlägt sich als eine wirtschaftlich mehr als erfolgreiche Veranstaltung in der Bilanz der Bundeshauptstadt nieder. Nur bei der österreichischen Finanz hat man Probleme – und das schon seit über 20 Jahren. Man versucht den Betrieb zu behindern, wo immer es nur geht. Zwischenzeitlich beschäftigt diese Causa auch schon die EU-Kommission.
Ein 20 Jahre währender Rechtsstreit
Begonnen hat alles im Herbst 1993. Damals eröffnete ein Unternehmer, Peter Zanoni, ein so genanntes Poker-Casino. Völlig legal, nämlich aufgrund einer Gewerbeberechtigung für „erlaubte Kartenspiele“. Ein Dorn im Auge der damals noch ein Beinahe-Glückspiel-Monopoldasein fristenden Casinos Austria. Man setzte alle Hebel in Bewegung, so vor allem die Finanzverwaltung, zu der man schon immer nahe Verbindungen pflegte, um der unliebsamen Konkurrenz schlichtweg den Hahn abzudrehen. Das freilich gelang trotz mannigfacher Tricks und Versuche nicht. Und das seit mittlerweile mehr als 20 (!) Jahren. Statt einzulenken und einzusehen, dass man nur auf der Stelle tritt, mussten immer wieder die Gerichte befasst werden, um diesem Treiben der Finanz-Bürokratie Grenzen zu setzen. Schließlich sprach sogar – was für einige Aufmerksamkeit auch auf EU-Ebene sorgte – der Verfassungsgerichtshof im Sommer 2013 ein Machtwort, indem „die Unterwerfung der Kartenspiele des Poker unter das Glücksspielgesetz aufgehoben“ wurde.
Für den Doyen der Verfassungsrechtsexperten, Günther Winkler, hat das einen klaren Schluss zu Folge: „Das bedeutet, dass Poker nicht mehr dem Glücksspielgesetz unterliegt und daher auch nicht mehr als ein Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes anzusehen ist.“ Und er verweist insbesondere darauf, dass damit wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen wird: „Poker ist auch gemäß fundierten international anerkannten Studien von Fachleuten – wie die allgemein üblichen Kartenspiele – ungleich mehr ein Geschicklichkeitsspiel als ein Glücksspiel.“
Warten auf die „Entfesselung der Wirtschaft“
Noch vergangenen Herbst im Wahlkampf hat der mittlerweile zum Finanzminister avancierte Michael Spindelegger die „Entfesselung der Wirtschaft“ proklamiert. Die Absicherung der gewerblichen Poker-Betriebe in Österreich (insgesamt zählt man mittlerweile rund 30 Poker-Salons, die etwa 1.500 Mitarbeitern Arbeit gewähren und einige Millionen Euro dem Fiskus an Steuereinnahmen bescheren) wäre dafür ein klassisches Beispiel. Die gesetzeskonforme Lösung schlechthin ist daher, die bestehenden Gewerbeberechtigungen zu belassen und – im Interesse gewisser ordnungspolitischer Maßnahmen – mit bestimmten Auflagen und Regelungen zu versehen.
Fehlanzeige. Immer wieder werden von den Beamten im Finanzministerium Anläufe unternommen, der Politik einzureden, Pokern unter Kuratel zu stellen, indem man ein Quasi-Monopol schafft. In ihrem Übereifer dürfte den Beamten bloß entgangen sein, dass sie damit in wohlerworbene Grundrechte eingreifen. Zuletzt, vor einem Monat, ging man sogar soweit, eine Passage in das Abgabenänderungsgesetz (das zwecks Budgetsanierung eine Reihe von Steuererhöhungen brachte) hinein zu schwindeln, um innerhalb von zwei Jahren den dafür zuständigen Gewerbebetrieben den Garaus zu machen. Damit könnte die Causa erst recht wieder, diesmal beim Europäischen Gerichtshof landen, würden doch nach Ansicht gleich mehrerer Rechtsexperten damit eine ganze Reihe von verfassungsrelevanten Bestimmungen im nationalen ebenso wie im EU-Recht (so unter anderem durch den Eingriff in bestehende Rechte) verletzt werden. Ein hoher EU-Beamter, der dieses Gezerre um die Poker-Gewerbeberechtigung in Österreich schon seit längerem verfolgt, meinte dazu nur sarkastisch: „Vielleicht ein Beitrag zum EU-Wahlkampf, damit auch Pokerspieler wissen, wozu die EU eigentlich gut ist. Nämlich, um Recht zu sprechen.“
