Österreich ringt um Verbot für Spekulationen mit Steuergeld

Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) will das Spekulationsverbot für die öffentliche Hand in der Verfassung festschreiben lassen. Koalitionspartner ÖVP drängt dagegen auf eine Bund/Länder-Vereinbarung. Foto: dpa

Das vor knapp zwei Wochen in Salzburg aufgeflogene Desaster mit der Spekulation von Steuergeldern soll nun zu einem generellen Verbot solcher Geschäfte auf allen Ebenen, vom Bund über die Bundesländer bis hin zu den Gemeinden führen. Über das Wie gibt es aber unterschiedliche Auffassungen zwischen den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP.

Bei der Untersuchung der Buchhaltung des Landes Salzburg wurde festgestellt, dass öffentliche Finanzmittel spekulativ angelegt worden waren, wobei Buchverluste in Höhe von rund 340 Millionen Euro enstanden. Die genaue Schadenshöhe wird aktuell noch geprüft.

Als Konsequenz aus dem Salzburger Finanzskandal fordern nun alle Parteien, dass Spekulationen mit Steuergeldern künftig unterbunden werden müssten. Das soll, so Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), durch ein Bundesverfassungsgesetz einheitlich geregelt werden. Auch Regierungspartner ÖVP will, dass es auf allen Ebenen ein gesetzliches Verbot für Spekulation mit Steuergeld gibt – allerdings nur im Rahmen eines Bund/Länder-Vertrags in Verbindung mit dem Stabilitätspakt. Die Länder wollen damit sicherstellen, dass sie mit dem Bund weiterhin auf Augenhöhe agieren können und ihre Finanzhoheit nicht beschnitten wird.

Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP), begründet die Forderung seiner Partei nach einem Bund/Länder-Vertrag damit, dass ein Verfassungsgesetz langwieriger Verhandlungen bedeuten würde. Tatsächlich haben SPÖ und ÖVP derzeit keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament und würden daher eine dritte, eine Oppositionspartei mit ins Boot nehmen müssen. "Wir brauchen dazu den Nationalrat, der erst Ende Januar wieder tagen wird. Wir aber wollen, dass der Spekulation so schnell wie möglich Einhalt geboten wird", so Spindelegger.

Steuerhoheit der Länder

Die Länder haben in Österreich Steuerhoheit, erheben aber nur zwei Prozent der Steuern selbst Diese Regelung sollte überprüft werden, fordert Franz Fiedler, ehemaliger Präsident des Rechnungshofes und jetzt
Präsident des Beirates von Transparency International in Österreich. In einem Gespräch mit EURACTIV.de verwies er darauf, dass die Finanzhoheit der Bundesländer in keiner Relation zu den Steuereinnahmen stünde. Lediglich zwei Prozent aller Steuern werden von den Bundesländern erhoben (die Gemeinden und Städte erzielen da weit größere Steuereinnahmen von den Bürgern bis zu den Unternehmen). Das unangenehme Geschäft des "Steuerkassierens" überliesen die Länder dem Bund. "Die Finanzhoheit der Bundesländer darf nicht nur im Ausgaben von Steuergeldern bestehen sondern auch in derem Einheben. Wann aber werden die Länder den Mut aufbringen, ihren Bürgern als Steuereintreiber entgegen zu treten? Wenn sie die Berechtigung haben, auf Ausgabenseite mit dem Bund in Streitangelegenheiten zu verhandeln, dann sollten sie auch Verantwortung beim unbequemen Teil auf der Steuer-Einnahmenseite übernehmen", so Fiedler.

Herbert Vytiska (Wien)

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