Österreich: Diskussion über ungleiche Strafausmaße

Österreichs Justiz kennt bei in Korruptionsverdacht stehenden Politikern keine Gnade mehr und fällt exemplarische Urteile. Gestern abends bekam dies auch der ehemalige Innenminister Ernst Strasser zu spüren.

Vor ein paar Jahren haben noch viele geschmunzelt, wenn Reinhard Fendrichs "Tango corrupti" aus dem Radio erklang und gemeint, so spielt sich das Leben ab bei uns in Österreich. Inzwischen ist einigen handelnden Personen das Lachen vergangen. Offensichtlich erfolgte in den letzten Jahren ein "Kulturwandel" in  der Rechtssprechung. Österreichs Justiz kennt nämlich bei in Korruptionsverdacht stehenden Politikern keine Gnade mehr und fällt exemplarische Urteile. Gestern abends bekam dies auch der ehemalige Innenminister Ernst Strasser zu spüren. Statt Freispruch – weil ja nur über ein Honorar gesprochen, dieses aber nie kassiert wurde – setzte es eine gehörige Haftstrafe.
 
Jetzt freilich kommt eine neue Diskussion hoch, ist doch von gravierenden Ungleichheiten was die Strafausmaße betrifft, die Rede. Der Vorstand von "Transparency International" in Österreich, Franz Fiedler, meinte etwa im Gespräch mit Euractiv.de, dass nun wohl der Oberste Gerichtshof für etwas Ordnung sorgen müsse. Gemeint ist damit, dass es nun angebracht ist, Richtlinien für gefestigte Ausmaße bei der "Strafbemessung" zu setzen. Und so einen gewissen Rahmen vorzugeben. Tatsächlich gibt es aus den letzten 12 Monaten gleich drei Verfahren gegen Politiker, die mit höchst unterschiedlichen Urteilen endeten.

Bestechlichkeit lohnt sich nicht

 
– Ex-Innenminister Strasser hatte sich gegenüber zwei verdeckt arbeitenden britischen Journalisten erbötig gemacht, gegen ein Honorar von zumindest 100.000 Euro jährlich auf den legislativen Prozess bei der Gesetzeswerdung im EU-Parlament Einfluss zu nehmen. Es floss kein Geld, er erhielt aber wegen nachgewiesener Bestechlichkeit dreieinhalb Jahre unbedingte Haft.

– Dem Kärntner Politiker Uwe Scheuch wurde vorgeworfen, mehreren russischen Personen als Gegenleistung für Parteispenden und Investitionen die österreichische Staatsbürgerschaft organisiert zu haben. Geld dürfte geflossen sein, er wurde zu sieben Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt.

– Ein weiterer Kärntner Politiker, Josef Martinz, wurde wgen Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit dem Verkauf der Hypo Group Alpe Adria an die Bayern LB angeklagt. Er kassierte aus einem von ihm bewilligten, überhöhten 12 Millionen Euro teuren Gutachten eine Parteispende, die er wieder zurückzahlte. Er wurde zu einer unbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Ein schlechtes Pflaster für unsaubere Geschäfte

 
Bei Scheuch und Martinz sind die Urteile bereits rechtskräftig. Bei Strasser wird es in die nächste Instanz gehen. Nicht ausgeschlossen ist, dass diese Fälle auch noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg laden. Sicher ist nur, dass in der Alpenrepublik offensichtlich für Tabula rasa gesorgt wird. Freilich nicht jeder Tatverdächtige hat offenbar auch einen guten Anwalt. Bei Strasser wirkte sich aus, dass keine Verteidigungslinie erkennbar war, seine Darstellung, wonach er eigentlich die britischen Gesprächspartner entlarven wollte und sich nur vermeintlich auf Verhandlungen einließ, nicht glaubhaft wirkte. Das Märchen vom "Mini-Bond" wurde ihm schlichtweg nicht abgenommen. Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karlheinz Graser, gegen den schon seit Jahren Untersuchungen laufen, diese aber bislang zu keinem Ergebnis führen, meinte gar: Er hätte bei einem solchen Klienten wie Strasser das Mandat schon längst zurück gelegt.
 
Wie auch immer, Wien ist kein gutes Pflaster für unsaubere Geschäfte. So "nebenbei" wurde hier auch noch am selben Tag mit Dmytro Firtasch ein ukrainischer Oligarch und enger Vertrauter des gestürzten Staatschefs Janukowitsch, vom FBI unter anderem wegen Bestechlichkeit  auf die internationale Fahndungsliste gesetzt, verhaftet.
 
Red. Wien

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