ORF-Reform: 12 Punkte für das Koalitionsabkommen

Die Koalitionsverhandlungen haben begonnen: Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) und Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) (v.l.). Foto: ÖVP

Kaum haben die Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung begonnen, könnte das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk für Zündstoff sorgen.

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) beziehungsweise dessen Anpassung an die neuen medialen Herausforderungen ist ein Dauerthema in der Politik. Bewegung in die Diskussion kommt auf diesem Gebiet gerade in Österreich. Die Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung haben zwar erst zu Wochenbeginn begonnen, schon aber liegt ein erstes Forderungspapier auf dem Tisch. Vielleicht ein Thema, das auch bei den gerade stattfindenden Münchener Medientage für Debattenstoff sorgen könnte.

Die von zwei namhaften Experten und "Alt-Politikern", nämlich Heinrich Neisser (ÖVP) und Kurt Bergmann (ÖVP), geleitete "Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform" beruft sich dabei auf die erklärte Bereitschaft von SPÖ-Vorsitzenden Werner Faymann und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger das Thema "ORF-Reform" zu einem Gegenstand des Koalitionsabkommens zu machen. In dem Forderungspapier wird die Übernahme von zwölf Punkten in das Arbeitsübereinkommen einer neuen Bundesregierung und ihre rasche Behandlung durch den neu gewählten Nationalrat gefordert:

Neue Rahmenbedingen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks

– Verkleinerung des Stiftungsrates von 35 parteipolitisch besetzten Mitgliedern auf 15 von Partei- und Regierungsentscheidungen unabhängigen fachlich kompetenten Personen, die über ausgewiesene wirtschaftliche, mediale und im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF ausgewiesene Erfahrungen verfügen. (Ein Drittel davon laut Arbeitsverfassung Belegschaftsvertreter – drei nominiert der Betriebsrat, zwei der Redakteursrat).
– Kompetenz: Wirtschaftliche Belange u n d langfristige Programmplanung.
– Transparenz der Auswahlkriterien (Qualifikation, öffentliche Begründung der Berufungsentscheidungen et cetera).
– Bestellung durch den Bundespräsidenten.
– "Amtszeit" fünf Jahre – keine Abberufung möglich.
– Wahlergebnisse (Bund, Länder) haben keine Auswirkungen mehr.
– Verpflichtende geheime Abstimmungen bei Personalentscheidungen.
– Mitwirkung der Personalvertretung bei der Wahl der Geschäftsführung nach dem Modell des Arbeitsverfassungsgesetzes ("zweifache Mehrheit").
– Umstieg von der Gebührenfinanzierung auf eine wertgesicherte Haushaltsabgabe.
– Ersatz der aus sozialen Gründen gewährten Befreiungen durch den Staat.
– Keine Beschränkungen im Bereich Social Media (Facebook, Twitter et cetera).
– Ausbau der Mitwirkungsrechte des Personals und der Landesstudios.

Die Koalitionspartner sollten – so lautet die Forderung – überdies festlegen, dass die ORF-Reform noch in der ersten Hälfte des Jahres 2014 beschlossen wird. Womit eine mögliche neue SPÖ/ÖVP-Koalition, die sich zumindest vornehmen will, einen neuen Regierungsstil zu pflegen, bereits die erste Nagelprobe serviert erhält.

Herbert Vytiska (Wien)

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