Europa braucht Normen für parteiunabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Am Beispiel Österreichs, wo ein neuer ORF-Chef gewählt wird, formuliert der Medienpolitiker Kurt Bergmann einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie. EURACTIV.de dokumentiert die 12 Punkte, mit denen sich Brüssel befassen soll, und beleuchtet die Hintergründe.
Österreich bekommt in einer Woche einen neuen – bzw. aller Voraussicht nach den alten – Rundfunkgeneraldirektor, und damit bleibt alles wie gehabt, nämlich der Rundfunk am Gängelband der Parteien.
Vor gut 40 Jahren hatte Gerd Bacher, der legendäre "General" des (reformierten) Österreichischen Rundfunks, diesen als die "größte Orgel des Landes" bezeichnet. Es ist vor allem die TV-Orgel, die mittlerweile ziemlich ramponiert wurde. Die Zuschauerzahlen befinden sich kontinuierlich auf Talfahrt. Der ORF scheint eine beliebige Fernsehanstalt geworden zu sein, dessen Programm in allzu vielen Bereichen von den Privatsendern abgekupfert wird und die über keine die Grenzen der Alpenrepublik hinausreichende Trademark verfügt.
Dabei war der ORF Mitte der Sechziger Jahre Schrittmacher und Vorzeigemodell für einen parteiunabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa. Das ging auf ein von den unabhängigen Zeitungen initiiertes Volksbegehren zurück, das den bis dahin proporzmäßig aufgeteilten Rundfunk – Rot/Schwarz zu je 50 Prozent bis in die Portierlogen – in die Freiheit entließ.
Die Parteien haben dies niemals verkraftet. Immer wieder wurde das Rundfunkgesetz geändert, immer wieder ein kleines Stück Freiheit abgetrennt. Mit dem neuen Rundfunkgesetz, das zu Beginn 2011 in Kraft trat, ist die Rückeroberung abgeschlossen. Der ORF gehört de facto wieder den Parteien, allen voran jener Partei, die den Bundeskanzler stellt (SPÖ).
Trotz privater Konkurrenz, die sich zu einer echten Alternative entwickelt hat, einem sich massiv und substanziell verändernden Medienkonsum, ist der ORF für Politiker offenbar immer noch ein Objekt der Begierde.
Übrigens nicht nur in Österreich. In der Alpenrepublik wird nur im Vorfeld der Wahl des Generaldirektors (die für den 9. August 2011 anberaumt ist) vorexerziert, wie ein Unternehmen durch die Politik geradezu gehindert wird, sich in einer in einem tiefgreifenden Wandel befindlichen Medienlandschaft neu zu positionieren.
Vertane Chance für einen (Kurs-)Wechsel
Der ORF-Chef, der 51-jährige Alexander Wrabetz, ist kein Medienexperte, sondern ein biederer Finanzmann, der es – mit Hilfe des SP-Parteibuchs – von der Abteilung einer Großbank über mehrere staatliche Industriebetriebe bis in die Vorstandsetage des ORF geschafft hat. Dort wurde er 2006 zum Generaldirektor des ORF bestellt, und wie es aussieht, wird er wieder bestellt werden.
Das Vorgehen hat zu einer blamablen Absage führte: "Ich habe schon nach wenigen Gesprächen erkannt, dass es bei der Frage, wer der nächste ORF-Generaldirektor werden soll, wesentlichen Teilen der Politik nicht darum geht, wer das Unternehmen am besten führen kann, sondern wer willfährig parteipolitische Personalwünsche umsetzt." Soweit Gerhard Zeiler, Chef der RTL-Group und damit einer der mächtigsten europäischen Medienmanager, im Vorfeld der Wahl.
Dabei wäre Zeiler, pikanterweise Parteigenosse des österreichischen Bundeskanzlers und Beinahe-Wunschkandidat des schwarzen Regierungspartners, der ÖVP, durchaus gerne in seine Heimat zurückgekehrt.
Andere qualifizierte Medienmanager wurden erst gar nicht kontaktiert oder hielten sich bedeckt. Die Chance, dem ORF ein neues Profil zu geben, ihn zu einer tonangebenden Rundfunkanstalt im Herzen Europas an der West-Ost-Schnittstelle zu machen, wurde vertan.
Für Kurt Bergmann, Medienpolitiker, Ex-Generalsekretär des ORF und Ex-Bundesgeschäftsführer der ÖVP, zeigt sich am Beispiel ORF "das ganze Dilemma des Umgangs von Regierungen und Parteien mit einem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk – nicht nur in Österreich".
Bergmann blickt auf die in vielen europäischen Staaten laufende Diskussion und regt im Gespräch mit EURACTIV.de an, die EU möge längst fällige einheitliche Normen zum Schutze der nationalen Radio- und Fernsehanstalten vor politischer Einflussnahme schaffen.
So könnte die Unabhängigkeit gesichert werden
Bergmanns Diskussionsvorschlag für eine künftige EU-Richtlinie zur Sicherung der politischen, wirtschaftlichen und programmlichen Unabhängigkeit Öffentlich-Rechtlicher Rundfunkanstalten Europas umfasst 12 Punkte:
1. Regierungen, Parlamente und Parteien müssen die Öffentlich-Rechtlichen Radio- und Fernsehanstalten in die politische, die wirtschaftliche und die programmliche Unabhängigkeit entlassen.
2. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist trimedial zu organisieren. Er umfasst in gleicher Weise Radio, Fernsehen und Internet. Seine Aufgabe ist es, in diesen Bereichen Programme zu erstellen, die vom Bemühen um ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Objektivität, Fairness, Pluralität und Qualität geprägt sind.
3. Er gehört jenen, die ihn bezahlen, und nicht den Parteien; er ist de facto unverkäuflich.
4. Die Organe werden nicht von den Regierungen und den Parteien ernannt, sondern auf der Basis eines öffentlich transparenten Ausschreibungsverfahrens von den Präsidenten.
5. Die Wahl des Generaldirektors ist geheim.
6. Der Generaldirektor bestellt seine Mannschaft. Sie kann vom Stiftungsrat nur in ihrer Gesamtheit und nur mit qualifizierter Mehrheit angelehnt werden.
7. Regierungsmitglieder, Mandatare, Ministersekretäre, Angestellte der Parteien und ihrer Vorfeldorganisationen dürfen weder in die Gremien noch in die Organe berufen werden (Schutzfrist 6 Jahre).
8. Die Mehrheit der Stiftungsräte (12 von 19) kommt nicht mehr aus den Parteien, sondern aus den Bereichen: Wissenschaft und Forschung; Bildung; Kunst; Kultur; Film-, TV- und Musikwirtschaft; Religion; ältere Menschen; Jugend; Konsumenten; Sport; Umweltschutz; humanitäre Organisationen.
9. Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Unternehmens werden vom obersten Rechnungshof des Landes geprüft.
10. Gebühren bzw. Entgelte werden in eine Medienabgabe für den Konsum von Radio, Fernsehen und Internet umgewandelt. Die Einnahmen daraus sollen auch für die Finanzierung von öffentlich rechtlichen Programmen nichtkommerzieller Fernsehstationen eingesetzt werden können.
11. Das Unternehmen entscheidet selbstständig über die Anpassung dieser Abgabe, wobei zumindest alle zwei Jahre die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen sind. Vom Staat verfügte Befreiungen sind von diesem in voller Höhe zu refundieren.
12. Die EU-Kommission legt alle zwei bis drei Jahre der Öffentlichkeit einen Bericht über den demokratiepolitischen Standard der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in den einzelnen Mitgliedsländern vor.
Borniertheit von Parteisekretariaten
Nach der Sommerpause soll dieses 12-Punkte-Programm an das EU-Parlament herangetragen werden. Denn, so Bergmann: "Die Festlegung derartiger oder ähnlicher Normen für ganz Europa wäre dringend notwendig, damit diese bedeutenden Kulturinstitute nicht durch die Borniertheit nationaler Parteisekretariate ganz langsam ruiniert und zum Verschwinden gebracht werden."
Herbert Vytiska (Wien)
Links
OÖN: Kritik des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
Die Presse: ORF-Wahl: Helmut Thoma will nicht Direktor werden
Wiener Zeitung: ORF-Wahl: Zeiler sagt Kandidatur ab
Der Standard: Wrabetz-Konzept im Überblick

