70 Jahre danach hat das Massaker im französischen Oradour-sur-Glane erneut ein gerichtliches Nachspiel – zum ersten Mal in der Bundesrepublik. Ein 88-jähriger Kölner steht unter Anklage, gegen einen 89-jährigen Österreicher und fünf Deutsche wird ermittelt. Die Beweislage scheint indes dünn.
Die Ermordung von 642 Zivilisten in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane durch die SS war bereits zweimal Gegenstand von Gerichtsverfahren, allerdings noch nie in der Bundesrepublik Deutschland. 1953 gab es den ersten Prozess in Frankreich, 1983 in der DDR.
Diesmal ist das Landgericht Köln Schauplatz eines Verfahrens gegen einen mutmaßlichen Mittäter an dem Massaker, den 88-jährigen Werner C.
Indessen ist auch ein 89-jähriger Österreicher erneut ins Visier der deutschen Staatsanwaltschaft geraten. Das bestätigte der Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel gegenüber EURACTIV.de. Ob der Österreicher, dessen Name nicht bekanntgegeben wird, selbst an den Tötungshandlungen beteiligt war, sei jedoch noch nicht geklärt. Die Beweislage ist sehr dünn", erklärte Brendel.
Gegen den Mann wird bereits seit Februar 2012 ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er noch am Leben, über seinen Gesundheitszustand sowie Verhandlungsfähigkeit wollte man aber keine Angaben machen. Schon vor knapp einem Jahr gab es eine Hausdurchsuchung in Niederösterreich, die allerdings keine Ergebnisse gebracht habe. Die damals um Rechtshilfe gebetene Staatsanwaltschaft Korneuburg fand keine wichtigen Unterlagen, außerdem machte der Mann keinerlei Angaben. "Was wir wissen, ist sehr wenig", sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel aus Dortmund zu EURACTIV.de.
So sei bis jetzt nicht erwiesen, dass der Österreicher "in die eigentlichen Tötungshandlungen" gegen die Einwohner des Dorfes Oradour-sur-Glane involviert gewesen sei. Es sei noch nicht geklärt, "was sie eigentlich gemacht haben", so Brendel über die mögliche Beteiligung des Österreichers und weiterer Verdächtiger aus Deutschland.
Zu einem Verfahren in Deutschland werde es voraussichtlich nicht kommen, weil die österreichischen Behörden zuständig seien. Österreich prüfe derzeit noch die rechtlichen Voraussetzungen.??
Der Fall des Österreichers sei im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den 88-jährigen Kölner aufgetaucht, der jetzt vor dem Kölner Landgericht unter Anklage steht, sagte der Oberstaatsanwalt. Es handelt sich um Mitglieder jener Kompanie, die in Oradour-sur-Glane eingesetzt war, um den Ort binnen weniger Stunden auszurotten.
Die Kammer am Landgericht prüft derzeit, ob sie ein Hauptverfahren gegen den 88-jährigen Kölner eröffnet. Bis Ende März hat der Mann Gelegenheit, sich zu äußern. Im April wird über die Einleitung des Hauptverfahrens entschieden.?
Ewald König

