Gerichtsverfahren als Begleitmusik zum EU-Wahlkampf

Der ehemalige österreichische EU-Parlamentarier Ernst Strasser. Foto: dpa

Dass der Oberste Gerichtshof in Wien das Urteil gegen den ehemaligen österreichischen EU-Parlamentarier Ernst Strasser aufgehoben und an die erste Instanz zurückgewiesen hat, sorgte gestern im EU-Parlament für Gesprächsstoff.

Zwar wurde eine Reduktion der Strafe – im Januar dieses Jahres wurde der Politiker wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt – erwartet, dass es nun zurück an den Start heißt, sorgte für Überraschung.

Zur Vorgeschichte: Im März 2011 sorgte die Meldung für Schlagzeilen, dass Journalisten der britischen Wochenzeitung The Sunday Times ab Juni 2010 als vorgebliche Lobbyisten unterwegs waren, um insgesamt 60 EU-Abgeordnete bezüglich deren Anfälligkeit für Bestechungsversuche zu testen. In diesem Zusammenhang hatten sie unter anderem Strasser angeboten, ihn dafür zu bezahlen, sollte er in ihrem Sinne Änderungen bei geplanten Richtlinien im Finanzsektor einbringen. Bei den mehrmaligen Treffen der Journalisten mit Strasser ging dieser – wie aus Aufzeichnungen mit einer geheimen Kamera hervorging – auf dieses "unmoralische Angebot" ein. 100.000 Euro würde eine solche "Dienstleistung" kosten.

Mit der Publizierung dieser Affäre nahm das Schicksal Strassers, der vor Beginn seiner EU-Laufbahn immerhin Innenminister war, seinen Lauf. Er musste zurücktreten, das Europaparlament leitete eine Untersuchung ein, im August 2012 wurde schließlich gegen ihn von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Strasser selbst verteidigte sich damit, dass er nur zum Schein auf die vermeintlichen Lobbyisten eingegangen sei, um die Hintermänner auszuforschen und anzuzeigen, wozu er aus terminlichen Gründen nicht gekommen sei. Der Richter nahm ihm diese Version nicht ab und sprach ein exemplarisches Urteil aus.

"Anfüttern" war 2010 noch nicht strafbar

Interessant an der nunmehrigen Aufhebung des Urteils ist die Begründung. So heißt es, dass die Tatfrage das Erstgericht "mängelfrei" geklärt habe, allerdings würde "der Sachverhalt nicht zum rechtlichen Schluss" passen. Grund dafür ist, dass das so genannte "Anfüttern" erst seit 2013 strafbar ist. 2010 – und in diese Zeit fällt die Geschichte – konnten Amtsträger wegen Bestechlichkeit nur dann verurteilt werden, wenn es um ein konkretes Amtsgeschäft ging. "Anfüttern" und Ähnliches wurde erst mit dem neuen Korruptionsstrafrecht unter Strafe gestellt, das Anfang 2013 in Kraft trat. Aus dem Urteil gehe aber nicht klar hervor, welche EU-Norm beeinflusst werden sollte, worauf sich die Geldforderung bezog, ob es einen konkreten Bezug zwischen einer EU-Richtlinie und dem geforderten Vorteil gibt.

Leserreaktionen pflegen Vorurteile

Wie nun das neuerliche Verfahren ausgehen wird, darüber gehen die Meinungen auseinander und reichen von einer Senkung des Strafausmaßes über eine nur bedingte Haftstrafe bis hin zu einem Freispruch. Sicher ist indessen, dass es – da die Tatfrage außer Diskussion steht – sich um ein kurzes Verfahren handeln wird. Wenig Freude dürfte man allerdings mit dem zu erwartenden Gerichtstermin haben. Dieser dürfte nämlich genau in die Zeit des EU-Wahlkampfes fallen und damit wieder einmal dazu führen, dass nicht um wichtige Sachthemen, sondern um das Ansehen, den Charakter der politischen Akteure diskutiert und dabei vieles verallgemeinert wird. Die Reaktionen der Leser auf den Internetseiten der österreichischen Medien lassen schon erkennen, dass da wieder viele Vorurteile an die Oberfläche "gespült" werden.

Redaktion Wien

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