Die Frühjahrssession des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes – sie beginnt heute und dauert bis zum 16. März – dürfte auch innerhalb der EU mit Interesse verfolgt werden. Auf der Tagesordnung stehen einerseits ein Einspruch gegen den ESM-Vertrag und andererseits eine Entscheidung über die Frage, ob Poker ein oder kein Glücksspiel ist.
Das Kartenspiel Poker bewegt sich schon länger in einer Art Schwebezustand, wobei die internationale Fachwelt immer mehr und wohlbegründet die These vertritt, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) dagegen ist bereits seit 27. September 2012 in Kraft. Der österreichische Nationalrat (entspricht dem Deutschen Bundestag) hatte schon im Juli mit Zweidrittelmehrheit (das heißt mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie einer der drei Oppositionsparteien, nämlich den Grünen) den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet. Und der Bundespräsident sein Sanctus gegeben.
Diskussion, die schon Geschichte ist
Gegen diesen Beschluss ist vor allem die Freiheitliche Partei (FPÖ) zu Felde gezogen, die im Sommer vergangenen Jahres auf einen Anti-EU-Kurs gesetzt und die Anti-Ausländer-Kampagne etwas zurückgeschraubt hatte. Seitdem freilich die neue Partei des austro-kanadischen Milliardärs Frank Stronach die politische Szene etwas aufmischt, vor allem gegen das EU-Diktat poltert und die Freiheitlichen Stimmen kostet, setzt die FPÖ wieder stärker auf die "Heimat-Linie". Oder wie es am Biertisch heißt: Wien darf nicht Istanbul werden.
Wenngleich der ESM also längst unter Dach und Fach ist, muss sich nun doch auch noch der Verfassungsgerichtshof mit dieser Materie auseinandersetzen. Denn sowohl FPÖ-Obmann Heinz?Christian Strache als auch die Kärntner Landesregierung, an deren Spitze derzeit noch der Haider-Nachfolger Gerard Dörfler als Landeshauptmann steht (am 3. März wählt Kärnten ein neues Landesparlament), hatten im Herbst Anträge gegen den ESM?Vertrag eingebracht.
Sie sind – vereinfacht gesagt ? der Ansicht, dass der Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (Stichwort: Euro?Rettung) "rechts? bzw. verfassungswidrig" ist. Leider wird erst jetzt, im Zuge der Frühjahrssitzung, darüber beraten. Wo sich so mancher die Frage stellt, ob nicht in gewissen Fällen ein schnellerer höchstgerichtlicher Entscheidungsweg angebracht wäre.
Wahlkampfgeplänkel um ESM-Vertrag
So seien, heißt es in der von den Freiheitlichen eingebrachten Beschwerde, beispielsweise Hoheitsrechte in unzulässigem Ausmaß an internationale Organe (des ESM) übertragen worden. Das Eingehen der Haftungen widerspreche zudem dem Staatsziel, "nachhaltig geordnete Haushalte" zu führen. Außerdem sei, so die Argumentation, der ESM?Vertrag nachträglich durch eine sogenannte Auslegungserklärung erweitert worden, allerdings ohne Parlamentsbeschluss.
Wenngleich nicht wirklich damit gerechnet wird, dass die Höchstrichter den österreichischen ESM-Beschluss kippen, so dürfte die öffentliche Verhandlung am 6. März doch auf europäisches Interesse stoßen. Und jedenfalls auch für Wahlkampfgeplänkel in Hinblick auf die im Herbst anstehenden Parlamentswahlen sorgen.
Ist Poker ein Glücksspiel?
Hinter verschlossenen Türen wird auch eine andere Materie verhandelt, nämlich die Frage, ob denn nun Poker ein oder kein Glücksspiel ist. Darüber währt seit bald 20 Jahren ein heftiger Streit zwischen dem Glücksspiel-Monopolisten Casinos Austria und den gewerblichen Pokersalons, die aufgrund einer ordnungsgemäßen Gewerbeberechtigung für das "Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter" ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Während Casinos Austria österreichweit nur rund 50 Pokertische betreibt, offerieren die Privaten Spielmöglichkeiten an bis zu 500 Tischen vom Boden- bis zum Neusiedlersee an. Und sie haben damit dafür gesorgt, dass das in den letzten Jahren sehr populäre Kartenspiel nicht in Hinterzimmern, sondern in kontrollierten Veranstaltungsräumen stattfindet, sodass auch für den so wichtigen Spielerschutz Obsorge getroffen wird. Nicht zuletzt stehen gut 1.000 Arbeitsplätze auf dem sprichwörtlichen Spiel.
Finanzministerium säumig bei Lizenz-Ausschreibung
Der Verfassungsgerichtshof wird sich nun mit einem Antrag zweier Poker-Betriebe beschäftigen. Im Kern bekämpfen sie jene neue Bestimmung im Glücksspielgesetz, mit der Poker eben als Glücksspiel qualifiziert wird (wogegen immer mehr wissenschaftliche Gutachten sprechen) und daher nur mit Konzession betrieben werden dürfe.
Die Antragsteller räumen zwar ein, dass auch beim Poker "dem Zufall eine gewisse Bedeutung zukommt". Allerdings könne nicht gesagt werden, dass Gewinn und Verlust bei diesem Spiel vorwiegend oder gar ausschließlich vom Zufall abhänge, weil es eben in erster Linie auf Berechnung und Geschicklichkeit ankomme. Dass Pokern hier mit anderen Glücksspielen in einen Topf geworfen werde, sei unsachlich.
Ein Problem in diesem Zusammenhang stellt die Tatsache dar, dass das Parlament bereits im Frühsommer 2010 beschlossen hatte, eine eigene Pokersalon-Konzession auszuschreiben, das Finanzministerium aber bis dato keine Ausschreibung für Lizenzen gemacht hat.
Herbert Vytiska (Wien)

