Vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) stand eine öffentliche Verhandlung über den ESM-Vertrag auf der Tagesordnung. Verfolgt man die Berichterstattung der Gerichtssaal-Reporter so dürfte der Vertrag zwar nicht aufgehoben werden, es könnte aber doch der eine oder andere Mangel konstatiert werden.
Seit dem 27. September 2012 ist der ESM-Vertrag bereits in Kraft. Gestern stand nun vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine öffentliche Verhandlung über eben diesen Vertrag auf der Tagesordnung. Den Antrag dazu hatte im Herbst im Zuge des Vorwahltheaters in Kärnten die vom freiheitlichen Landeshauptmann Gerhard Dörfler geführte Landesregierung gestellt. Ein gleichzeitig von FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache eingereichter Antrag, der die Rechtswidrigkeit des ESM behauptete, wurde vom VfGH allerdings noch abgelehnt. Das Urteil der österreichischen Höchstrichter soll in den nächsten zwei Wochen ergehen. Verfolgt man die Berichterstattung der Gerichtssaal-Reporter so dürfte zwar der ESM-Vertrag nicht aufgehoben werden, es könnte aber doch der eine oder andere Mangel konstatiert werden.
Zusatzvereinbarung publiziert aber nicht beschlossen
So heißt es etwa im "Standard", dass der VfGH einige Fragen aufwarf. Dass der ESM-Vertrag an sich mit EU-Recht vereinbar ist, habe zwar der Europäische Gerichtshof schon im November festgestellt, heikel sei aber die Bedeutung der sogenannten "Auslegungserklärung". In dieser Zusatzvereinbarung wurde der Forderung des deutschen Verfassungsgerichts Rechnung getragen, den beteiligten Staaten eine explizite Haftungsobergrenze zuzusichern. Im Fall Österreich sind es 19,5 Milliarden Euro. Dieses Dokument wurde in Österreich weder vom Ministerrat noch vom Nationalrat beschlossen, dafür aber im Bundesgesetzblatt publik gemacht.
Der Vertreter des Außenministeriums – so nachzulesen in der "Kleinen Zeitung" – wertete diesen Text als reine Interpretation, die nichts am Inhalt des Vertrags selbst ändere. Worauf ihn ein Verfassungsrichter darauf aufmerksam machte, dass die Bundesrepublik denselben Text als "völkerrechtlichen Vorbehalt" gegenüber dem Vertrag in Brüssel deponiert hat. Daraus lasse sich schließen, dass der Text sehr wohl inhaltlich in den Vertrag eingreife. "Das ist jetzt peinlich", musste der Außenamtsbeamte daraufhin eingestehen.
Zwei Hoheitsrechte gingen von Österreich an ESM
Wenngleich der Kärntner Antrag vor allem vor dem Hintergrund rein parteipolitischer Überlegungen zu sehen ist – die FPÖ segelt seit einiger Zeit auf einem sehr kritischen EU-Kurs, der nach deren Niederlage bei der Landtagswahlen am vergangenen Sonntag noch verstärkt werden dürfte – so mussten wie der "Kurier" schreibt, die Regierungsvertreter sehr wohl eingestehen, dass in zwei Fällen Hoheitsrechte von Österreich an den ESM übertragen wurden.
Viele Fragen der Verfassungsrichter kreisten übrigens um die Frage, wer unter welchen Bedingungen die Zahlungen der einzelnen Länder bis zur Höhe von 700 Milliarden Euro abrufen dürfe, und ob das ein Eingriff in die Budgethoheit des Parlaments sei. Tatsächlich sei der ESM mit ähnlichen Konstruktionen im Bereich der Wirtschaft vergleichbar, hieß es seitens der Richter. Auch dort sei es üblich, Rahmenbeträge zu vereinbaren, bis zu deren Höhe dann ohne weitere Beschlüsse Geld abgerufen werden könne.
In einer Frage hat sich die Klage aus Kärnten jedenfalls erübrigt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt fest, dass der ESM-Vertrag keine Veränderung der EU-Verträge sei. Hätte er in die bestehenden Verträge eingegriffen, wäre zur Beschlussfassung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen.
Herbert Vytiska (Wien)

