Kommission will Umweltverschmutzung strenger nachgehen [DE]

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Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat es versäumt, fristgemäß Verschmutzungsrechte für Industrieanlagen auszugeben, wie in einer Richtlinie von 1996 vorgeschrieben. Die Kommission, die zur Zeit einen Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie abfasst, könnte sich auf strengere Vorschriften einigen und hat davor gewarnt, dass die verspätete Umsetzung zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.

Die Kommissionsdienststellen, insbesondere die Generaldirektionen für Umwelt und Unternehmen, befinden sich gerade in der Endphase von schwierigen, dienststellenübergreifenden Beratungen über die Überarbeitung der IVU-Richtlinie. 

Laut der EU-Industriegruppe BusinessEurope, die die Diskussionen genau verfolgt, befürworte die Generaldirektion Umwelt härtere Maßnahmen zur Senkung der Industrieemissionen. Dies geschehe im Rahmen verstärkter Bemühungen, die vereinbarten CO2-Senkungsverpflichtungen einzuhalten. 

Eine Idee ist es, die BREFs anstatt unverbindlicher Referenztexte zu verbindlichen Dokumenten zu machen. Das bedeutet, dass bestimmte Techniken zur Vorbeugung und Kontrolle von Verschmutzungen, auf die man sich auf EU-Ebene geeinigt hat, besser abgeglichen und einen verbindlichen Charakter bekommen würden.   

Dies würde eine erhebliche Abkehr von bestehenden Richtlinien bedeuten, die festlegen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Konzessionen die technischen Charakteristika der betroffenen Anlage, ihre geographische Lage sowie die Umweltbedingungen vor Ort berücksichtigen könnten. 

Die Kommission, die eine ‚Einschränkung in der Anwendung flexiblerer Maßnahmen, wie Stickoxid- und Schwefeldioxid-Emissionshandelssysteme’, beklagt, erwägt zudem eine Ergänzung um eine Emissionshandelskomponente für Schadstoffe, die nicht als Treibhausgase gelten. 

Aufgrund bedeutender Defizite in der Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung, die die vollständige Nutzung des ökologischen Potentials, das ursprünglich von der Richtlinie vorgesehen war, behindern, hat die Kommission erklärt, dass sie alles nötige tun werde, um sicherzustellen, dass die Richtlinie korrekt umgesetzt werde. Dies beinhalte auch Rechtsverletzungsverfahren, um die vollständige und korrekte Umsetzung der Gesetzgebung zu gewährleisten. 

BusinessEurope, der Verband des europäischen Handels, ist der Meinung, dass die BREFs Anleitungsdokumente bleiben sollten, da sich sogar Industrieanlagen aus dem selben Bereich voneinander unterschieden. Dieses maßgebliche Prinzip der IVU-Richtlinie, das als Basis für eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie erhalten bleiben müsse, könne nicht die Ausnahme sein.

In einem Kommentar vom 31. Oktober zur dienststellenübergreifenden Beratung der Kommission hat BusinessEurope ‚starke Vorbehalte’ gegenüber dem Vorhaben der EU geäußert, das Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Nicht-Treibhausgase auszuweiten. Wie aus dem Papier hervorgeht, sollten NOx und SO2 unter die IVU-Richtlinie fallen, indem man sich schon vorhandener Maßnahmen bediene.

Orgalime, der europäische Dachverband für die ingenieurstechnischen Industrien, sprach sich ebenfalls gegen die Beschränkung der Flexibilität der BREFs aus und dagegen, diese als verpflichtend anstatt als Leitdokumente einzuführen. In einem Brief, der am 31. Oktober 2007 an den EU-Kommissar für Industrie, Günter Verheugen, gesendet wurde, fordert die Organisation von der Kommission, eine Rechtssicherheit für in der EU tätige Unternehmen zu gewährleisten, anstelle Bestimmungen grundlegend zu verändern, ohne die vollständige Umsetzung und Effektivität der bestehenden Gesetzgebung abzuwarten.

Orgalime lehnte weiterhin ab, die Befugnisse der zuständigen Behörden zu erweitern, um die besten Methoden zur Minderung der Schadstoffbelastung zu bestimmen, da dies, laut des Briefs, zu einer ‚willkürliche Diskriminierung’ führen und für den Binnenmarkt der EU nachteilig sein würde.

Die Richtlinie von 1996 über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) führt ein Genehmigungssystem ein, um die Verschmutzung durch Großindustrieanlagen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die betroffenen Bereiche schließen Metalle, Chemikalien, Papier und verarbeitete Lebensmittel, Ölraffinerien sowie großräumige Schweine- und Geflügelfarmen mit ein. 

Die Konzessionen schreiben genaue Emissionsgrenzwerte vor und müssen von den befugten Behörden in den Mitgliedstaaten ausgegeben werden. Bei der Bestimmung der Grenzwerte müssen die Behörden Referenzdokumente (BREFs), die auf der Basis der besten verfügbaren Techniken (BATs) zusammengestellt wurden, berücksichtigen.

Obwohl die Umsetzung der IVU-Richtlinie in nationales Recht bereits 1999 hätte vonstatten gehen sollen, wurde den Mitgliedstaaten bis Oktober 2007 eine Übergangsperiode gewährt, um sicherzustellen, dass ihre bestehenden Industrieanlagen regelkonform arbeiten. 

  • Ab dem 5. November 2007: Abschluss der dienststellenübergreifenden Konsultation
  • 17. Dezember 2007: Präsentation des Vorschlags der Kommission über die überarbeitete IVU-Richtlinie 

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