Ein bestehendes EU-Kennzeichnungssystem für energiebetriebene Produkte sollte auf alle Industriegüter erweitert werden. Dies geht aus einem Entwurf für einen in Kürze erscheinenden Aktionsplan der Kommission über nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster hervor. Die offizielle Vorlage ist für den 14. Mai 2008 vorgesehen.
Gemäß dem Entwurf des Aktionsplans würde die Ökodesign-Richtlinie von 2005, die derzeit energiebetriebene Produkte (EuPs – energy using products) umfasst, erweitert und so auch nicht-energiebetriebene Produkte umfassen, wie Kleidung und Schuhe, Möbel, Reinigungsprodukte, Fenster, Türen, Isoliermaterialien, Bewässerungsgeräte, Betonprodukte und Gipsplatten.
Ein früherer Entwurf hatte nur Fenster, Bäder, Duschen und Wasserhähne als mögliche neue Produkte ausgemacht, die aufgenommen werden könnten (EURACTIV vom 10. April 2008).
Auch wenn nicht alle Produkte durch ein Symbol gekennzeichnet werden müssen, werden sie dennoch einer genauen Prüfung auf Basis ihrer Ökobilanz, einschließlich Energie- und Ressourcenverbrauch, unterzogen werden.
Produkte, die nicht die Mindestkriterien der überarbeiteten Richtlinie erfüllen, würden nicht auf den EU-Markt gelangen.
Produkte dagegen, die am besten abschneiden, würden – unter anderem durch begünstigende Regelungen in der öffentlichen Auftragsvergabe, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien für eine bestimmte Produktgruppe geschaffen würden – gefördert werden. Die Kommission erklärt, dass eine EU-weite Bewertung nötig sei, um die Kriterien für ein „grünes“ öffentliches Auftragswesen in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und um eine Verzerrung der Binnenmärkte zu vermeiden.
Mechanismen für steuerliche Anreize wie Steuererleichterungen für Bio-Produkte würden auch weiterhin analysiert werden und die Kommission werde den Bedarf an weiteren Initiativen zu steuerlichen oder finanziellen Anreizen auf EU-Ebene bewerten, so der Entwurf.
Das freiwillige System zur Öko-Kennzeichnung werde dem Vorschlagsentwurf zufolge erweitert werden, wobei der Prozess zum Erhalt einer Öko-Kennzeichnung „harmonisiert und vereinfacht“ würde.
Unter gegenwärtigen Regelungen werden neuen Produkten Öko-Kennzeichnungen über ein Ausschussverfahren verliehen. Dabei stimmen Experten aus den Mitgliedstaaten über einen Kommissionsvorschlag ab, um die Kennzeichnung bestimmter Produkte zu garantieren.
Das System wurde in der vergangenen Woche (24. April 2008) einer genauen Prüfung unterzogen, nachdem das Europäische Umweltbüro (EUB) die Kommission beschuldigt hatte, sie versuche, die Rechtmäßigkeit der Öko-Kennzeichnung zu untergraben und zu schwächen. Dieser Vorwurf wurde infolge eines Versuchs der Kommission laut, die Kennzeichnung „problematischer Substanzen“ – wie Brandschutzausrüstungen und Biozide – sicherzustellen.

