Händler und Regierungen uneins über Handel mit erneuerbaren Energien [DE]

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Der Vorschlag der Kommission, den Einsatz erneuerbarer Energien bis 2020 um 20% zu erhöhen, führte zu Unstimmigkeiten zwischen Energiehändlern, die einen verstärkten Handel von Zertifikaten für erneuerbare Energien über Landesgrenzen hinaus fordern, und Mitgliedstaaten, die ihre nationalen Unterstützungsprogramme schützen wollen.

Die EU könne das allgemeine Ziel, dass 20% des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden soll, nur in nachhaltiger und effektiver Weise erreichen, wenn ein Handelsmechanismus für die Herkunftsnachweise ein integraler Teil des Rechtsrahmens sei. Dies geht aus einem Schreiben der European Federation of Energy Traders (EFET) vom 16. April 2008 hervor.

Das Schreiben der EFET ist an den grünen Europaabgeordneten Claude Turmes adressiert, den Berichterstatter über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Systems für erneuerbare Energien der EU.

Ursprünglich hatte die Kommission beabsichtigt, den Handel von Herkunftsnachweisen verpflichtend zu machen. Brüssel hat jedoch offenbar dem Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Spanien nachgegeben. Diese Länder behaupteten, verpflichtende Handelsvorschriften würden interne Programme zur Förderung erneuerbarer Energien, wie Einspeisetarife, untergraben. Solche Programme können die Erzeugung von Solar-, Wind-, und Wasserenergie sowie anderen erneuerbaren Energieformen ankurbeln, indem sie den Herstellern einen Rückkaufpreis garantieren, der höher als der Marktpreis für Elektrizität ist (EURACTIV vom 16. Januar 2008).

Gemäß dem gegenwärtigen Vorschlag können die Mitgliedstaaten in die Erzeugung von erneuerbarer Energien in einem anderen Mitgliedstaat investieren – im Austausch gegen Herkunftsnachweise, die den Zielvorgaben für erneuerbare Energien angerechnet werden. Der Handel soll jedoch freiwillig, nicht verpflichtend sein. Die Kommission hat die Bedingung beigefügt, dass ein Land sein eigenes vorläufiges Ziel erreicht haben muss, bevor es Investitionen entgegen nehmen und Herkunftsnachweise an einen anderen Mitgliedsstaat übertragen kann.

Subventionen einsparen

Trotz der Änderung ist vor allem Deutschland weiterhin besorgt, es könnte im Grunde die Auflagen für erneuerbare Energien von anderen Mitgliedstaaten subventionieren, wenn seine eigenen Energiekonzerne zu viele Herkunftsnachweise abstoßen.

Berlin hat der Kommission angeblich vorgeschlagen, dass die Richtlinie den Handel noch weiter eingrenzen würde und eher „Opt-ins“ für Länder umfasse, die handeln möchten, als „Opt-outs“ für Länder, die dies nicht möchten. 

Der „Opt-in“-Vorschlag sei nur eine von mehreren Möglichkeiten, die derzeit von der entsprechenden Arbeitsgruppe des Rates diskutiert würden, so sagte ein Vertreter der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel gegenüber EURACTIV. Die Kommission „verstehe“, dass die Angelegenheit, um dies es gehe, der Schutz nationaler Unterstützungssysteme sei, so der Sprecher. Er wies darauf hin, dass die Verhandlungen weitergingen und dass die EU-Exekutive bereit sei, alternative Maßnahmen zu prüfen.

EFET behauptet, dass man die Angelegenheit angehen könne, indem die nationalen Unterstützungssysteme für erneuerbare Energien harmonisiert würden, so dass sich der Handel mit Herkunftsnachweisen als Teil einer normalen Aktivität des Binnenmarktes entwickeln könne.

Der Europäische Rat für erneuerbare Energien (EREC) hingegen behauptet, dass es für einen derartigen Schritt angesichts der bestehenden Verzerrungen des EU-Binnenelektrizitätsmarktes zu früh sei. 

Es erscheine zu früh, einen Wettbewerb in der Branche der erneuerbaren Energien zu fordern – in Zeiten des nichtvorhandenen Wettbewerbs im konventionellen Energiesektor. Dies gab EREC in einem Positionspapier an, das weiter feststellt, es gäbe keinen Beweis dafür, dass eine Harmonisierung der Mechanismen zur Unterstützung regenerativer Energiequellen zum gegebenen Zeitpunkt Vorteile bringen würde.

Ein Paradies für Anwälte?

Während Berlin und die EFET über Handel nicht einer Meinung sind, sind beide besorgt, dass Energiekonzerne Regierungen vor Gericht bringen könnten, da letztere deren Handelsaktivitäten einschränken. Sie sagen, die Ausnahmen, die im Vorschlag enthalten seien, um den Handel mit Herkunftsnachweisen zu beschränken, hätten keine ausreichende Rechtssicherheit.

In einem technischen Anhang, der dem Brief beigefügt ist, sagt die EFET, das Problem der vorgeschlagenen Richtlinie für erneuerbare Energien seien grundlegende Widersprüche und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht.

Zu dem Zeitpunkt, wenn die Mitgliedstaaten die vorgeschlagene Richtlinie in nationales Recht übertragen müssten, erwarte man, dass sie Gefahr laufe, in mehreren europäischen Ländern vor Gericht angefochten zu werden, sagt die EFET.

Dörte Fouquet, eine Anwältin, die dem European Renewable Energy Federation (EREF) vorsitzt, stimmt dem zu.

Der derzeitige Vorschlag zielt darauf ab, ein neues Handelsgut einzuführen, das ein virtuelles Handelsblatt sei und auf den gegenwärtigen Herkunftsnachweisen basiere. Eine jede zukünftige Rechtfertigung eines Mitgliedstaates, um von diesem Handel zurückzutreten, um sein nationales Unterstützungssystem zu erhalten, schaffe ein Hindernis für den Handel mit Herkunftsnachweisen, sagte Fouquet. Sie erklärte, die Ausnahmen des Vorschlags könnten vom Europäischen Gerichtshof nur schwerlich akzeptiert werden.

Am 23. Januar 2008 legte die Kommission ihre Pläne vor, um den Einsatz erneuerbarer Energien in der EU bis 2020 um 20% zu erhöhen. Dies ist Teil eines breitangelegten Klima- und Energie-„Paketes“ (siehe EURACTIV LinksDossier und verwandter Artikel).

Die Vorschläge bestimmen, um das Gesamtziel von 20% zu erreichen, differenzierte Zielvorgaben für erneuerbare Energien für jeden Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, mit Zertifikaten für erneuerbare Energien, die so genannten Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin – GO), grenzenübergreifend zu handeln, statt im eigenen Lande erneuerbare Energien zu subventionieren.

  • 16. Juli 2008: Annahme des Turmes-Berichts im Parlamentsausschuss für Industrie.
  • 23. September 2008: Geplante Annahme im Plenum des Parlaments.

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