Die Recycling-Ziele sollten erhöht und Müllverbrennungsanlagen Energieeffizienzkriterien unterworfen werden, wenn sie Abfälle zum Zweck energetischen Verwertung verbrennen, so die Europaabgeordneten, die am 8. April 2008 über eine umstrittene Überarbeitung der EU-Recycling-Regelungen abstimmten.
Bis 2020 sollten 50% des Abfalls in Haushalten und 70% des Abfalls aus dem Bauwesen recycelt werden, so die Mehrheit der Europaabgeordneten im Umweltausschuss des Parlaments. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten sollten sich an diesen Zielen orientieren, um die Abfallproduktion bis 2012 zu stabilisieren (basierend auf dem Niveau von 2009).
Die Abstimmung war Teil einer zweiten Lesung im Parlament zur Überarbeitung der EU-Abfall-Rahmenrichtlinie – ein umstrittener Gesetzestext, dessen Problematik in den stark verschiedenen Abfall- und Recycling-Praktiken in der EU liegt.
Auf EU-Ebene haben sich Mitgliedstaaten und Parlament über die Höhe der Recycling-Ziele, über die Art der Hierarchie, die verwendet werden soll, um das Abfallmanagement zu organisieren und über das Klassifizierungssystem, das genutzt werden soll, um Abfallverbrennung von Verwertung zu unterscheiden, in die Haare gekriegt.
Länder wie Frankreich, die eine große Zahl an Verbrennungsanlagen besitzen, wollen, dass ihre Anlagen als ‚Verwertungsbetriebe’ klassifiziert werden, da ein Teil des Verbrennungsprozess Energie frei setzt. Es ist wichtig anzumerken, dass eine derartige Klassifizierung solche Anlagen gemäß der Regelungen für staatliche Umweltschutzbeihilfen für finanzielle Unterstützung seitens der EU berechtigen würde.
Eine Reihe von grünen Europaabgeordneten des Umweltausschusses ist jedoch skeptisch, nachdem sie zuvor vorgeschlagen hatten, dass Verbrennungsanlagen nur als Verwertungsbetriebe bezeichnet werden sollten, wenn deren grundlegender Zweck der Energiegewinnung dient.
In ihrer Abstimmung vom 8. April 2008 akzeptierten die Europaabgeordneten mit einer knappen Mehrheit einen Kompromissvorschlag der Kommission zur Frage. Verbrennungsanlagen würden nur dann als Verwertungsbetriebe klassifiziert werden, wenn sie Kriterien zur Energieeffizienz befolgten, die Brüssel festlegt. Diese Kriterien würden nach zwei Jahren geprüft werden müssen, so das Ergebnis der Abstimmung.
Die Europaabgeordneten hielten weiter an ihrer Überzeugung fest, dass eine fünfstufige Abfallhierarchie strengstens eingehalten werden sollte. Jegliches Abweichen sollte auf Grundlage einer Lebenszyklus-Analyse gerechtfertigt werden. Die Durchführung einer Lebenszyklus-Analyse verpflichtend zu machen, wurde vom Ausschuss jedoch als zu teuer und bürokratisch eingestuft.
Die Mitgliedstaaten bevorzugen allerdings im Allgemeinen einen ‚flexibleren’ Ansatz.

