EU stellt neue Pläne für ihre ‚Nachbarschaftspolitik‘ vor

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Die Kommissarin  für Außenbeziehungen Benita
Ferrero-Waldner hat eine Reihe von neuen Aktionsplänen vorgestellt,
die die Beziehungen zwischen der EU und sieben ihrer Nachbarländer
weiter vertiefen sollen.

Die neuen dreijährigen Aktionspläne der EU für sieben ihrer
neuen Nachbarländer gehen nicht so weit, der Ukraine, Moldau,
Israel, Jordanien, Marokko, Tunesien und der Palästinensischen
Behörde die EU-Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen – sie
schließen diese Perspektive allerdings auch nicht aus.

Die Kommissarin für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik,
Benita Ferrero-Waldner, hat die maßgeschneiderten Aktionspläne am
9. Dezember vorgestellt. Sie erklärte, diese Dokumente etablierten
das Rückgrat der EU-Politik in diesem Bereich für die nächsten fünf
Jahre. Darüber hinaus will die EU im Februar 2005 erwägen, ob
ähnliche Pläne für Ägypten, Libanon, Armenien, Aserbaidschan und
Georgien ausgearbeitet werden sollen.

Ferrero-Waldner hob hervor, dass die Nachbarschaftspolitik (ENP)
„keine Erweiterungspolitik ist. Sie urteilt nicht im Voraus über
die Aussichten von europäischen Ländern, die zu einem gegebenen
Zeitpunkt einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen wollen, sie
bietet allerdings auch keine konkreten Beitrittsperspektiven“.
Weiter hieß es, die ENP sei „ein Angebot“ für eine „viel engere
Zusammenarbeit und schrittweise Integration“.

Die Partner der EU werden sich im Rahmen der Aktionspläne dazu
verpflichten, ihre Gesetze an europäische Standards anzugleichen,
Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu
bekämpfen. Sie werden sich ebenfalls verpflichten, sich für die
friedliche Lösung regionaler Konflikte einzusetzen. Außerdem können
die ‚neuen Nachbarn‘ in den Bereichen Umwelt, Bildung und
Forschung, Energie, Verkehr und Kommunikation an politischen
Maßnahmen der EU teilnehmen. Ferner wird ihnen der Zugang zum
EU-Binnenmarkt, und damit zu den 450 Millionen Verbrauchern der EU,
erleichtert. 

Der Rat sowie die Assoziierungs- und Kooperationsräte (die
jeweils für ein bestimmtes Land zuständig sind) werden nun über die
Aktionspläne entscheiden müssen.

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