Als Teil einer ‚Feinabstimmung‘ der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat der Rat beschlossen, Armenien, Aserbaidschan und Georgien in den Prozess einzubeziehen.
Als Teil einer ‚Feinabstimmung‘ der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat der Rat beschlossen, Armenien, Aserbaidschan und Georgien in den Prozess einzubeziehen.