Bulgarien und Rumänien sind auf dem besten Wege, die
Beitrittsverträge im April oder Mai 2005 unterzeichnen zu können.
Gemäß einer Einigung der EU-Außenminister vom 13. Dezember könnten
die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im März eröffnet
werden.
In den EU-Beitrittsprozess von sowohl Bukarest als auch Sofia
wird eine so genannte ‚Sicherheitsklausel‘ eingebaut, die dazu
genutzt werden kann, den Beitritt für den Fall zu verzögern, dass
die beiden Länder während des Verlaufs als nicht reif für einen
Beitritt im Januar 2007 betrachtet werden sollten. Rumänien wird
außerdem dazu angehalten, seine Reformen im Justiz- und
Wettbewerbsbereich entschiedener voranzutreiben.
Die Einleitung der Verhandlungen mit Kroatien ist von der
„vollen Zusammenarbeit“ des Landes mit dem
UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag abhängig. In einem Entwurf
für eine diesbezügliche Erklärung, die dem Europäischen Rat Ende
dieser Woche zur Zustimmung vorgelegt werden soll, erläutern die
EU-Außenminister indes nicht, wie die Einzelheiten dieser
Zusammenarbeit aussehen sollen.
Während zahlreiche Mitgliedstaaten, einschließlich
Großbritanniens, bei der Festnahme des Kriegsverbrechers Ante
Gotovina deutlich mehr Zusammenarbeit von Zagreb erwarten, sind
Österreich, Deutschland und Ungarn dagegen, dass die Frage der
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit diesem Thema verknüpft
wird. Laut dem niederländischen Außenminister Bernard Bot sei die
Wahl des Monats März für den Beginn der Verhandlungen auf der
Grundlage „technischer Überlegungen“ getroffen worden.
