Die Kommission hat die Eröffnung des ersten der 35 Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei empfohlen.
Abhängig von der einstimmigen Unterstützung der 25 Mitgliedsstaaten, hat die Kommission sich bereit erklärt, das erste Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei über Wissenschaft und Forschung zu eröffnen. Nachdem die Kommission seit Aufnahme der offiziellen Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 mit dem „Screening-Prozess“ der Gesetzgebung der beiden Beitrittskandidaten beschäftigt war, ist sie nun der Ansicht, dass beide Staaten „ein gutes Niveau der Anpassung erreicht hätten und dazu in der Lage seien den Acquis zu implementieren“, wodurch mit den eigentlichen Beitrittsgesprächen begonnen werden kann.
Das Kapitel „Wissenschaft und Forschung“ (Nr. 25) wird als eines der unproblematischsten Kapitel angesehen. Es ist beispielsweise nicht notwendig, dass EU-Regeln in der nationalen Gesetzgebung des Beitrittskandidat umsetzt werden. Stattdessen, ist der Staat dazu verpflichtet das 6. Rahmenprogramme (RP6) der EU und das Euratom Rahmenprogramme, indem europäische Nuklearforschung gefördert wird, zu implementieren. Es wird weiter erwartet, dass von den Beitrittskandidaten ein angemessenes Budget zur Verfügung gestellt wird, sowie die Kapazitäten für EU finanzierte Forschungsprogramme verbessert wird.
Sobald sich die die 25 Mitgliedsstaaten einig sind, werden Kroatien und die Türkei darum gebeten ihre Verhandlungsposition zu Kapitel 25 vorzubereiten. Gemäß EU-Quellen soll das Kapitel Bildung und Kultur (Nr. 26) – ein weiteres unproblematisches Kapitel – als nächstes Kapitel der Beitrittsverhandlungen geöffnet werden.
