Vorschlag für erstes EU-Bodengesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Da sich 70 Prozent der Böden in der gesamten EU in einem ungesunden Zustand befinden, schlägt die Europäische Kommission am Mittwoch (5. Juli) vor, diesen Bereich mit einem neuen Bodenschutzgesetz zum ersten Mal auf EU-Ebene zu regeln. [EPA-EFE/Olivier Matthys]

Der neue Vorschlag der EU-Kommission für ein Bodenüberwachungsgesetz bleibt aus Sicht von Kritikern hinter dem ursprünglichen Ziel zurück, Böden einen ähnlichen Schutzstatus wie der Luft oder dem Wasser zu geben.

Angesichts geschädigter Böden in weiten Teilen der EU hat die Europäische Kommission am Mittwoch (5. Juli) vorgeschlagen, diesen Bereich mit einem neuen Bodenüberwachungsgesetz erstmals Mal auf EU-Ebene zu regeln.

„Gesunde Böden sind ein wesentlicher Teil der Lösung, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen zu stärken, Klimaneutralität zu erreichen und den Verlust der biologischen Vielfalt sowie die Verödung einzudämmen“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius bei der Vorstellung des Entwurfs.

„Wir schließen eine große Rechtslücke, indem wir den Boden – zusammen mit der Luft, dem Wasser und der Meeresumwelt – in ein EU-Gesetz aufnehmen“, betonte er.

Als Teil der Bodenstrategie der EU, die 2021 vorgelegt werden soll, hatte die Kommission ursprünglich ein „Bodengesundheitsgesetz“ vorlegen wollen. Es sollte den Böden denselben rechtlichen Status verleihen, den Luft und Wasser in der EU bereits haben.

Doch als das Gesetz am Mittwoch vorgelegt wurde, hatte sich der Titel in Bodenüberwachungsgesetz geändert.

Definieren und beobachten

Dementsprechend konzentriere sich die Gesetzgebung auf die Festlegung einer „Definition der Bodengesundheit“ sowie einer „Regelung für die Überwachung der Bodengesundheit“, sagte Sinkevičius. Dabei werde man Daten von nationalen Behörden sowie des Copernicus-Programms der EU zur Satellitenüberwachung zusammenführen.

Dem Vorschlag zufolge wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, Daten über die Bodengesundheit zu sammeln und auf Basis hierauf innerhalb von fünf Jahren gemäß einer EU-weit harmonisierten Vorgehensweise eine Bewertung zur Bodengesundheit zu erstellen.

Die Richtlinie zielt laut Sinkevičius auch darauf ab, Landwirten den Weg dafür zu ebnen, ihr Einkommen durch ein freiwilliges Zertifizierungssystem für die Bodengesundheit zu steigern. Dies solle Hand in Hand mit den kürzlich von der Kommission vorgeschlagenen Zertifizierungsstandards für CO2-Senken in der Landwirtschaft gehen.

Verpflichtungen für Landwirte oder Mitgliedstaaten, über die Überwachung hinaus Maßnahmen zur Bodengesundheit zu ergreifen, enthält der Vorschlag dagegen nicht.

EU-Kommission: Landwirte sollen CO2-Abbau vorantreiben

Mit einem neuen Verordnungsvorschlag will die Europäische Kommission EU-weite Standards für die Zertifizierung der Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre festlegen, einschließlich sogenannter Carbon Farming-Maßnahmen. Kritiker:innen warnen jedoch, dass der Text erhebliche Lücken aufweist.

Abgespeckte Ambitionen

Nach Ansicht von Grünen-Abgeordneten und Umweltschützern signalisiert die Umbenennung des Gesetzes, dass auch dessen Ziele nicht mehr dieselben sind, die die Kommission ursprünglich angesagt hatte.

„Der Vorschlag, den die Kommission heute für eine ‚Richtlinie zur Bodenüberwachung‘ vorgelegt hat, hat nichts mit einem ‚Bodenschutzgesetz‘ zu tun, wie von der Kommission noch in ihrer Bodenstrategie angekündigt“, sagte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling in einer Erklärung.

Da das Ziel, für alle Böden in der EU bis 2050 einen gesunden Zustand zu erreichen, nur mehr als „Perspektive“ und nicht als verbindliches Ziel dargestellt werde und die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, Maßnahmen für die Bodengesundheit zu ergreifen, sei der Vorschlag „zu meinem großen Bedauern sehr schwach“, fügte er hinzu.

„Die Umbenennung des ‚Bodenschutzgesetzes‘ deutet darauf hin, dass der Schwerpunkt auf die bloße Beobachtung der Bodengesundheit verlagert wurde, anstatt ihre Verbesserung zu gewährleisten“, so Caroline Heinzel vom Europäischen Umweltbüro (EEB).

Der Vorschlag bleibe hinter den Erwartungen zurück, da er keine rechtsverbindlichen Ziele enthalte und auch keine verbindlichen Pläne vorschreibe, betonte sie.

Bodengesundheit: Lebensmittelindustrie sucht Schulterschluss mit NGOs

Im Vorfeld des für Juni erwarteten Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Gesetz zur Bodengesundheit fordert eine Koalition aus NGOs, progressiven Landwirten und Lebensmittelkonzernen wie Nestlé und Unilever Ehrgeiz und Verbindlichkeit.

Angst vor der EVP?

Die grünen Europaabgeordneten Thomas Waitz und Sarah Wiener mutmaßten unterdessen, dass die intensive Lobbyarbeit der Mitte-Rechts-Parteifamilie EVP, der auch CDU und CSU angehören, gegen Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft in den letzten Monaten hinter der „zahnlosen“ Richtlinie stecke.

Letztere sei „Angst vor der Anti-Umweltschutzkampagne der Europäischen Volkspartei massiv abgeschwächt“ worden, so Waitz in einer Erklärung.

Auf die Frage während der Pressekonferenz, ob dies zutreffe, sagte Sinkevičius, das neue Bodengesetz immer noch „ein großer Schritt nach vorne.“ Immerhin sei es das erste Mal, dass es einer Kommission gelungen sei, auf EU-Ebene ein solches Gesetz vorzuschlagen.

„Es ist nicht einfach, eine solche Gesetzgebung vorzuschlagen“, betonte er.

Der Kommissar wies auch darauf hin, dass die Definition und Überwachung der Bodengesundheit, wie sie in dem Vorschlag vorgesehen ist, ein notwendiger „erster Schritt“ zur Verbesserung des Zustands der Böden in der EU sei.

Derweil zeigte sich Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans hoffnungsvoll, dass das Paket von Gesetzesvorschlägen, zu dem das Bodengesetz gehört, dazu beitragen könnte, die Differenzen mit der EVP abzumildern.

„Wir haben versucht, Brücken zwischen diesen unterschiedlichen Positionen zu bauen, und vielleicht können uns diese Vorschläge dabei helfen“, sagte er.

Erstes EU-weites Gesetz zur Bodengesundheit: Böden erhalten den gleichen Rechtsstatus wie Luft und Wasser

Die Bodenstrategie der Europäischen Union hat Pläne für ein Bodengesundheitsgesetz bis 2023 skizziert, um den Boden auf die gleiche rechtliche Grundlage wie Luft und Wasser zu stellen

Auch der Düngemittelhersteller YARA begrüßte den Vorschlag als „einen wichtigen Schritt hin zu einem umfassenden und kohärenten Rahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Bodengesundheit in der EU.“

Die Lebensmittelindustrie zeigte sich jedoch weniger begeistert.

„Es besteht derzeit eine erhebliche Finanzierungslücke, um die Ziele der EU für eine bessere Bodengesundheit zu erreichen“, erklärte der Verband der Lebensmittelindustrie FoodDrink Europe.

Das Gesetz „bietet zwar eine gute Grundlage für Bodenbeschreibungen, Indikatoren und nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken, jedoch fehlt es an klaren Leitlinien und innovativen Instrumenten für die Nutzung und Wiederherstellung des Bodens durch die Beteiligten der Agrar- und Lebensmittelkette“, hieß es weiter.

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten diskutiert. Diese können Änderungen vorschlagen, bevor sie sich gemeinsam auf eine endgültige Fassung einigen.

Bislang ist jedoch unklar, ob dieser Prozess vor den EU-Wahlen im Juni nächsten Jahres abgeschlossen werden kann.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren