EU-Länder lehnen Glyphosat-Verlängerung ab

Frankreich und Deutschland haben sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. [SHUTTERSTOCK]

Vertreter:innen der Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag der EU-Kommission blockiert, das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat übergangsweise um ein Jahr zu verlängern, bis eine neue Einschätzung der relevanten EU-Behörde vorliegt.

Die derzeitige EU-Zulassung für Glyphosat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln läuft Mitte Dezember 2022 aus.

Anfang dieses Jahres erklärte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jedoch, dass sie mehr Zeit für ihre Neubewertung des Pestizids benötige und verschob diese auf Juli 2023, weit nach dem Ablaufdatum der Zulassung.

Daher schlug die Europäische Kommission eine übergangsweise Verlängerung um ein Jahr vor, wie es der Rechtsrahmen vorsieht, und legte dies den Mitgliedstaaten am Freitag im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vor.

Ein Sprecher der Kommission bestätigte jedoch gegenüber EURACTIV, dass der Vorschlag nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit erreichte.

Laut Quellen innerhalb der Sitzung sprach sich zwar die Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Genehmigung aus. Luxemburg, Malta und Kroatien lehnten jedoch die Ausweitung der Genehmigung ab, während Frankreich, Deutschland und Slowenien sich der Stimme enthielten. Zusammengenommen reichte dies letztlich aus, um das Verfahren zu blockieren.

Gegenüber EURACTIV drückte der Kommissionssprecher Bedauern über die Blockade aus.

Die EU-Exekutive wird das Dossier nun einem Berufungsverfahren unterziehen. Sollte auch im Berufungsausschuss keine Mehrheit zustande kommen, wird die Angelegenheit an das Kollegium der Kommissare weitergeleitet, das die Regeln dann allein verabschieden könnte.

Informationen über den Zeitrahmen hierfür konnte der Sprecher jedoch nicht geben.

Auf die Frage, ob die Regeln vor der Frist im Dezember genehmigt werden würden, sagte er, dass die Kommission „alles in ihrer Macht Stehende tun“ werde, um das Verfahren zu beschleunigen.

EU-Agenturen verschieben Glyphosat-Gutachten auf Mitte 2023

Aufgrund einer beispiellosen Flut von Rückmeldungen durch Interessengruppen haben die zuständigen EU-Behörden angekündigt, ihre Risikobewertung zu Glyphosat erst Mitte 2023 abschließen zu können, obwohl die derzeitige Zulassung des Herbizids Ende dieses Jahres ausläuft.

Wissenschaftliche Basis umstritten

Die Debatte, ob Glyphosat als krebserregend eingestuft werden kann, ist eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Herbizid. Sie ist nicht nur zwischen den Interessengruppen, sondern auch innnerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft und zwischen verschiedenen Behörden umstritten.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation hat die Substanz als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) kam dagegen zu dem Schluss, dass es „unwahrscheinlich ist, dass es ein krebserregendes Risiko“ für Menschen darstelle, wenn es über die Nahrung aufgenommen wird.

Während die EU-Agenturen zuvor in der Vergangenheit festgestellt haben, dass es „keine Beweise“ für einen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Glyphosat und einem erhöhten Krebsrisiko gibt, haben Aktivist:innen den Bewertungsprozess der Agenturen dafür kritisiert, dass er sich zu stark auf von der Industrie in Auftrag gegebene Studien stütze und langfristige Gesundheits- und Umweltrisiken dabei ignoriert habe.

Deutschland enthält sich

In Deutschland will die Bundesregierung die Verwendung von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verbieten und enthielt sich deshalb bei der Abstimmung im Brüsseler Komitee.

Man habe nicht gegen die übergangsweise Verlängerung gestimmt, um der aus administrativen Gründen notwendigen Übergangsfrist nicht im Wege zu stehen, hieß es in einer Erklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Inhaltlich bleibt das Ministerium unter Führung des Grünen Cem Özdemir aber bei seiner Kritik an dem Herbizid.

„Die Bundesregierung hält an dem erklärten europäischen Ziel fest, die Landwirtschaft nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftssicherer zu machen“, heißt es in der Erklärung.

Weiter betont das Ministerium in der Erklärung, dass Ernährungssicherheit nur mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt, einer intakten Umwelt und echtem Klimaschutz erreicht werden könne. Die Bundesregierung verfolge daher eine Agrarpolitik, die „Klimaschutz und biologische Vielfalt als Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkennt und berücksichtigt.“

EU-Ausschuss stuft Glyphosat als nicht krebserregend ein

Das Herbizid Glyphosat sei laut einem Expertenausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht als krebserregend einzustufen. Diese Erklärung löste heftige Kritik von Gesundheits- und Umweltaktivist:innen aus.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]

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