Die EU-Agrarpolitik darf keine Einkommenspolitik mehr sein, fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Die Experten warnen zudem vor den „verheerenden“ Folgen, falls die Reformpläne der EU-Kommission verwässert werden sollten. Genau dieses Szenario zeichnet sich aber bereits ab.
Europas Landwirte sollen nur noch dann Geld aus dem EU-Budget erhalten, wenn sie auch öffentliche Leistungen erbracht haben. Das fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Auf lange Sicht sollten die Direktzahlungen deshalb im Wesentlichen keine Einkommenskomponenten mehr enthalten, sondern möglichst nur noch der Honorierung ökologischer Leistungen dienen. Zahlungen ohne Gegenleistungen seien vor dem Hintergrund des knappen Budgets nicht mehr zu rechtfertigen, sagte Karin Holm-Müller, stellvertretende Vorsitzende des SRU, bei der Präsentation des SRU-Kommentars zum Kommissionsentwurf vor wenigen Tagen in Berlin.
Vorschlag der Kommission
Im Oktober 2011 hatte die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013 vorgestellt. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte stärken, die Nachhaltigkeit fördern und die Landwirtschaft im ländlichen Raum stärker verankern, zum Zwecke einer gesicherten, hochwertigen Ernährung und einer intakten natürlichen und sozialen Umwelt.
Der Entwurf der Kommission stößt nicht überall auf Gegenliebe. Besonders umstritten ist die vorgeschlagene Verschärfung der Umweltauflagen der 1. Säule der GAP, das sogenannte Greening der Direktzahlungen. Drei Hauptforderungen in diesem Zusammenhang sind:
– die Ausweisung von sieben Prozent der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche (ÖVF),
– ein Umbruchverbot für Dauergrünland und
– Vorschriften zur Vielfalt der angebauten Kulturpflanzen.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass 30 Prozent der Direktzahlungen obligatorisch an die Einhaltung dieser Greening-Auflagen gebunden sein sollen. Den Reformkritikern geht dies zu weit, sie fordern flexiblere und freiwillige Maßnahmen. Der SRU begrüßt dagegen den Kommissionsvorschlag in seinem Kommentar als Mindeststandard, der auf keinen Fall aufgeweicht werden dürfe. Längerfristig wünsche man sich, dass die Auszahlung der gesamten Direktzahlungen von der Einhaltung der Umweltauflagen abhängig gemacht werde.
Mit der 2. Säule der GAP will die EU die Entwicklung des ländlichen Raums fördern. Sie überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten, die konkreten Fördermaßnahmen zu bestimmen. Während die 1. Säule (Direktzahlungen) vollständig aus dem EU-Budget finanziert wird, wird die 2. Säule von EU und Mitgliedsstaaten kofinanziert.
Es gibt in diesem Kontext Forderungen, den Kostenanteil der einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Kofinanzierung zu erhöhen. Der SRU warnt jedoch davor, weil darunter in Zeiten knapper Budgets die Agrarumweltmaßnahmen leiden würden.
Für den Fall, dass nicht alle Mittel der 1. Säule ausgezahlt werden, spricht sich der SRU für den Transfer der überschüssigen Gelder in die 2. Säule aus. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche für den Umweltschutz vorgesehenen Mittel auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden.
GAP – Bedrohung oder Chance?
Laut SRU trägt die Landwirtschaft mit einem Anteil von rund 40 Prozent die Hauptverantwortung für den Rückgang der Tierdiversität in Offenlandschaften und Mooren. Auch in anderen Gebieten wie Wäldern und Flüssen sei sie die größte Einzelursache für das Artensterben. Selbst gewöhnliche Vogel- und Schmetterlingsarten seien mittlerweile in Gefahr.
Bisher habe die GAP nicht geholfen, die Belastung der Umwelt einzudämmen. Im Gegenteil, in den letzten Jahrzehnten seien die Umweltprobleme stetig größer geworden. Dies sei auf eine viel zu schwache Umweltbindung der Agrarförderung zurückzuführen. Denn die Zahlungen gingen an diejenigen Landwirte, die über am meisten Fläche verfügten und nicht an jene, die besonders viel für die Umwelt täten.
Rund 50 Prozent der europäischen Landfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Die GAP ist damit das potentiell umfangreichste Förderinstrument für Umweltschutzleistungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik sei daher eine seltene Gelegenheit, ein Steuerungsinstrument mit weitreichenden Konsequenzen zu schaffen, heißt es beim SRU. Den Vorschlag der Kommission sehen die Experten als einen wichtigen "ersten Schritt auf dem Weg hin zu einer Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik an ökologischen Kriterien". Würde der Entwurf abgeschwächt, wären die Folgen allerdings "verheerend".
EU-Abgeordnete gegen GAP-Reformpläne
Dabei zeichnet sich bereits ab, dass zentrale Maßnahmen zur Ökologisierung der GAP aus den Kommissionsvorschlägen wieder herausgestrichen werden. Die Abgeordneten im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hatten Ende Januar über 8.000 Änderungsanträge zum Kommissionsvorschlag abgestimmt. Umweltverbände und Umweltpolitiker zeigten sich enttäuscht vom Abschied der geplanten Ökologisierung der EU-Agrarpolitik.
Ausblick
Bis Ende 2013 sollen Rat und Parlament die GAP-Verordnungen und Durchführungsbestimmungen verabschieden, so dass sie ab 2014 in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Kraft treten können.
Patrick Timmann
Links
SRU: Die Reform der europäischen Agrarpolitik: Chancen für eine Neuausrichtung nutzen (7. Februar 2013)
EU-Kommission: Mitteilung der Kommission zur GAP bis 2020
Zum Thema auf EURACTIV.de
Abschied von geplanter Ökologisierung der EU-Agrarpolitik (28. Januar 2013)
Aigner zu GAP-Plänen: Das können wir uns nicht leisten (18. Januar 2013)

