Während eine neue EU-Verordnung – auf dem Papier – den Fang gefährdeter Arten für mindestens sechs Monate in diesem Jahr verboten hat, haben Umwelt-NGOs argumentiert, dass Ausnahmeregelungen erhebliche Schlupflöcher in dem Gesetz geschaffen haben.
2018 stufte die Internationale Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) den Aal aufgrund von menschlichem Einfluss als „kritisch gefährdet“ ein. Daher gilt ab 2024 ein sechsmonatiges Fangverbot, um die Art während der sensiblen Wanderungszeiten zwischen europäischen Flüssen und der Sargassosee auf den Bahamas zu schützen.
Angesichts der potenziell schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen eines Fischereistopps während der Migrationsperioden dürfen die EU-Staaten jedoch weiterhin 30 Tage lang während dieser Zeiträume fischen. So heißt es in der neuen Verordnung, die am 10. Januar veröffentlicht wurde.
Gemäß den Vorschriften müssen die EU-Staaten der Kommission die Zeiträume, in denen die Fischerei eingestellt wird, vor dem 1. März 2024 melden. Die Verordnung verbietet auch die gesamte Freizeitfischerei auf Aal.
Das Verbot stieß bei den Interessengruppen auf Kritik. „Die Fischereibeschränkungen sind extrem restriktiv und unrechtmäßig“, weil sie „nicht wissenschaftlich bewertet wurden“, sagte Olivier le Nezet, Vorsitzender des französischen Fischereiausschusses, gegenüber Ouest-France.
Ausnahmeregelungen
Nach den neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten während der Hauptwanderungszeit des Glasaals zusätzliche 50 Tage für den Fang zum Zweck der Wiederaufstockung gestatten.
Da Staudämme und die Unterbrechung von Wasserläufen unüberwindbare Hindernisse für die Fische auf dem Weg flussaufwärts darstellen können, ist der Fang von Glasaalen zur Wiederansiedlung in den oberen Flussabschnitten erlaubt.
Der Umweltorganisation Ethic Ocean zufolge mangelt es diesem Verfahren jedoch an Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Aale auch tatsächlich wieder in der Umwelt angesiedelt werden.
„Laut den Wissenschaftlern des ICES [Internationaler Rat für Meeresforschung] ist es unmöglich, den tatsächlichen Nutzen der Aalbestände zu messen. Noch schlimmer ist, dass es keine Rückverfolgbarkeit gibt, die garantiert, dass die in die europäischen Länder verschifften Glasaale auch tatsächlich in den Flüssen landen“, heißt es in einer Presseerklärung der NGO.
Die Ergebnisse der Aufstockung seien noch lange nicht bewiesen und könnten das Überleben dieser stark gefährdeten Art sogar noch weiter gefährden, heißt es weiter.
Addiere man die 50-tägige Maßnahme zur Wiederaufstockung der Bestände mit der 30-tägigen Ausnahmeregelung, so beklagte die NGO, dass „Glasaale 80 Tage lang gefischt werden können. Fast drei Monate von den sechs Monaten, in denen sie eigentlich geschützt werden sollten!“
Gleichzeitig erklärte die internationale NGO Oceana, sie sei enttäuscht darüber, dass die EU „grünes Licht für die rücksichtslose Überfischung empfindlicher Arten“ wie des „stark gefährdeten Aals gibt und damit deren Zukunft aufs Spiel setzt.“
Im September forderten mehrere Gruppen die EU auf, bei der Entscheidung über das Verbot für 2024 die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des ICES zu berücksichtigen. Diese sehen „keinerlei Fänge in allen Lebensstadien und in allen Lebensräumen vor, einschließlich der Aale, die für die Wiederaufstockung der Bestände und die Aquakultur verwendet werden.“
Die Wiederaufstockung der Arten
In einem kürzlich erschienenen Bericht des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments (PECH) wird eingeräumt, dass es zwar positive Auswirkungen auf lokaler Ebene geben kann. Aber „der Beitrag der Wiederaufstockung zur Erholung der Bestände auf internationaler Ebene kann nicht festgestellt werden.“
Laut ARA France, dem französischen Verband für die Wiederaufstockung von Aalen, in dem mehrere Berufsfischereiverbände zusammengeschlossen sind, ist die Wiederaufstockung jedoch eine wirksame „Notmaßnahme“, bis grundlegende Probleme wie die Wasserverschmutzung gelöst sind.
Angesichts dieser Ungewissheit und in Erwartung detaillierterer Bewertungen empfahl der ICES der Kommission, die Fänge zum Zweck der Wiederaufstockung zu verbieten.
„Es ist auch bedauerlich, dass die Fragen der Wasserqualität und anderer anthropogener Todesfälle immer noch nicht geklärt sind“, betonte der Verband Ethic Ocean.
Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]


