Die EU-Kommission will die Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der Lebensmittelkette vereinfachen und ein einheitlichtes Saatgutrecht einführen. Die Bundesregierung sieht ihre Vorbehalte bereits berücksichtigt, manche Europaabgeordnete lehnen die Pläne für ein neues EU-Saatgutrecht jedoch ab.
Die EU-Kommission hat am Montag (6. Mai) ein Regelpaket für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette vorgelegt, darunter auch das mit Spannung erwartete neue Saatgutrecht.
"Es wird eine Züchtung gefördert, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft steht. Anders als vielfach berichtet will die EU-Kommission den Handel mit Saatgut althergebrachter Sorten nicht erschweren, sondern erleichtern. Traditionelle Sorten werden von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen", teilte die EU-Kommission mit.
Position der Bundesregierung
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass die EU-Kommission bereits wichtige Positionen aus Deutschland in ihrem Vorschlag berücksichtigt habe. Ziel der geplanten Novelle müsse es sein, die Artenvielfalt in ganz Europa zu schützen und seltene Obst- und Gemüsesorten zu erhalten. "Ich werde mich in der weiteren Diskussion dafür einsetzen, dass Hobbygärtner von den Regelungen ausgenommen bleiben und es auch für Kleinbetriebe Ausnahmen gibt. Wir brauchen mehr Schutz für seltene Sorten, aber bestimmt nicht mehr Bürokratie für die Betriebe", so Aigner.
"Wir müssen alte Sorten erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Das ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Deutschland wird sich dafür in dem jetzt anlaufenden Abstimmungsprozess in den zuständigen EU-Ratsgremien und im Europäischen Parlament weiterhin mit großem Nachdruck einsetzen", kündigte die Landwirtschaftsministerin an.
Kritik aus dem EU-Parlament
Besonders kritisch reagierten die Grünen im Europäischen Parlament auf die Vorschläge zum EU-Saatgutrecht. Die EU-Kommission stärke einseitig Agrar- und Chemiekonzerne, so der Vorwurf. "Die Vorlage der EU-Kommission für ein neues, europaweites Saatgutrecht ist ein Schlag ins Gesicht all jener Züchter, die sich seit Jahren um mehr Artenvielfalt im Acker-, Obst- und Gemüseanbau kümmern. Mit der Vereinheitlichung des Rechts, das die gegenseitige Anerkennung des nationalen Rechts ablösen soll, werden teure europaweite Zulassungsverfahren nötig. Das schwächt gerade die vielen innovativen mittelständischen Zuchtunternehmen, die sich diese Verfahren nicht werden leisten können". erklärte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling.
Gestärkt werden sollten stattdessen Konzerne, die ein Interesse an einem auf wenige, aber hochprofitable Sorten beschränktes Saatgutspektrum hätten, das allein auf hohen Output gezüchtet sei. "Es profitieren die Erzeuger von Hybrid-Saatgut und jene Unternehmen, die nun mit Rückendeckung der Kommission globale Märkte bedienen und dabei ein ‚Rundumsorglos-Paket‘ mit Saatgut, Dünger und Pestiziden anbieten", so Häusling.
Die geplanten Ausnahmen für Hobbyzüchter und Kleinerzeuger gehen dem deutschen Europaabgeordneten nicht weit genug. "So bleiben zwar Erzeugnisse von Unternehmen registrierungsfrei, die weniger als zwei Millionen Euro Umsatz haben und weniger als zehn Mitarbeiter haben. Damit werden sie jedoch in eine Nische abgedrängt oder zu Hobbyzüchtern degradiert. Dort gehören sie aber nicht hin, denn auch kleine Erzeuger benötigen den vollen Zugang zum Markt. Der soll ihnen künftig verwehrt bleiben, folgt man den heute veröffentlichten Plänen der Kommission", erklärte Häusling. Es stelle sich die Frage, warum überhaupt ein europaweit gültiges Saatgutrecht gebraucht werde? "Ich bin durchaus für die Harmonisierung der Rechtssysteme, nicht aber für die Zentralisierung, denn sie zerstört im Saatgutbereich die schöpferische Kraft kleiner Unternehmen und Initiativen", so Häusling.
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament, Albert Deß (CSU) warnte vor einer übertriebenen Panikmache, stellte aber klar, dass die Vorschläge der Kommission gründlich geprüft werden müssten. "Ein Einheits-Saatgut wird es mit uns nicht geben. Wir werden jeglicher Gleichmacherei einen Riegel vorschieben. Der Tausch und Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten an die Endnutzer muss auch weiterhin frei erfolgen können", so Deß.
"Es ist einfach nicht wahr"
Die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt kann die Kritik und die Aufregung rund um den Vorschlag nicht nachvollziehen. "Es herrscht offenbar große Verwirrung bei den Menschen rund um das Thema Saatgut", so Roth-Behrendt. "Bei dem veröffentlichten Kommissionsvorschlag geht es weder um die Rechte geistigen Eigentums noch darum, die Verwendung alter traditioneller Pflanzensorten in irgendeiner Weise einzuschränken. Kleingärtner können weiterhin die Samen pflanzen, die sie pflanzen möchten. Auch werden Landwirte nicht von einer Zugangsbeschränkung zu Saatgut betroffen sein."
Niemand in Brüssel wolle die alten und traditionellen Pflanzenarten verbieten. "Wir tun unser Bestes, um etwa seltene Auberginenarten zu schützen, die nur auf einer griechischen Insel wachsen", versicherte Roth-Behrendt. So sehe der Gesetzgebungsvorschlag Ausnahmeregelungen für alte und traditionelle Saatgutarten vor. "Das Genehmigungsverfahren für diese Sorten soll einfacher und flexibler werden. Bei diesen Saatgutarten muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie bereits seit einiger Zeit angebaut werden, nicht aber, dass die Samen dieselbe Größe und Beschaffenheit über einen längeren Zeitraum aufweisen. Außerdem ist die Registrierung dieser Saatgutarten kostenlos für Kleinstunternehmen", erläuterte Roth-Behrendt. "Es ist einfach nicht wahr, dass die EU-Kommission privaten Gärtnern vorschreiben will, welche Saatgutarten sie anpflanzen dürfen. Deshalb war ich erstaunt, die Erklärung der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu hören, dass private Gärtner eine Genehmigung schon bei der Nutzung kleinster Mengen Saatgut beantragen müssen", so die SPD-Politikerin.
Weniger Rechtsakte, effizientere Kontrollen
Die Pläne zum EU-Saatgutrecht sind Teil eines Reformpakets zur Verbesserungen der Lebensmittelkontrollen in Europa, das EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg am Montag in Brüssel vorgestellt hat. "Im internationalen Vergleich verfügt Europa über die höchsten Sicherheitsstandards für Lebensmittel. Der jüngste Pferdefleischskandal – auch wenn dabei glücklicherweise keine Gesundheitsrisiken bestanden – hat jedoch gezeigt, dass wir noch einige Lücken schließen müssen", so Borg.
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Betrugskontrollen zu verschärfen und dafür zu sorgen, dass die im Betrugsfall verhängten Geldbußen so hoch angesetzt sind, dass sie eine abschreckende Wirkung haben. Die EU-Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit werden in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst. "Ziel sind höhere Standards für die Erkennung und Bekämpfung von Seuchen und den Umgang mit Gefahren für die öffentliche Gesundheit sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Für den Pflanzenbausektor wird eine bessere Rückverfolgbarkeit von Pflanzenmaterial aus Drittländern angestrebt, um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU zu verhindern", teilte die EU-Kommission mit.
mka
Links
EURACTIV Brüssel: EU tables revised food safety rules on back of horsemeat scandal (6. Mai 2013)
Dokumente der EU-Kommission
Smarter rules for safer food
Neues Saatgutrecht schützt Artenvielfalt (Pressemitteilung 6. Mai 2013)
Speaking points of Commissioner Borg on the Animal & Plant Health Package (6. Mai 2013)
Smarter rules for safer food (6. Mai 2013)
BMELV: Aigner fordert optimalen Schutz der Artenvielfalt und alter Sorten (6. Mai 2013)
