Am Dienstag (12. März) billigte der französische Senat ein Gesetz zum Schutz der Landwirte vor den zunehmenden Beschwerden von neuen Bewohnern auf dem Land. Zuletzt hatten Beschwerden über landwirtschaftliche Aktivitäten, wie das morgendliche Krähen der Hähne oder den Geruch von Gülle, zugenommen.
„Wenn man sich für den ländlichen Raum entscheidet, akzeptiert man das und übernimmt die Verantwortung [für diese Entscheidung]“, sagte der französische Premierminister Gabriel Attal auf einer Pressekonferenz am 1. Februar. Er versprach, die Verabschiedung des Gesetzes zu beschleunigen, das 2023 von der Abgeordneten Nicole Le Peih (Renaissance/Renew) vorgeschlagen und bereits im vergangenen Dezember von der Nationalversammlung verabschiedet worden war.
Mit dem Zuzug von Stadtbewohnern auf das Land, insbesondere seit der Corona-Krise, erhalten die Landwirte immer mehr Beschwerden von „neuen“ Anwohnern. Diese fühlen sich durch die Nebeneffekte der normalen landwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Dunggeruch und Lärm durch Tiere, gestört.
Nach Angaben der FNSEA (Fédération Nationale des Syndicats d’Exploitants Agricoles – Nationale Vereinigung der Landwirtschaftsverbände) sehen sich fast 500 Landwirte mit Klagen von Nachbarn konfrontiert. In den letzten zehn Jahren wurden 18.000 Klagen bei Gericht eingereicht.
Die juristische Kontroverse um Maurice
Im Moment ist das Gesetz noch relativ vage. Das Zivilgesetzbuch legt zwar fest, dass „niemand eine anormale oder über die normalen Belästigungen hinausgehende Störung der Nachbarschaft verursachen darf.“ Die Entscheidungen werden jedoch oft von Fall zu Fall getroffen.
Der symbolträchtigste Fall war der eines Hahns namens Maurice im Jahr 2019. Sein morgendliches Krähen störte die Nachbarn in der Nähe von La Rochelle. Das Gericht entschied zu Gunsten des Besitzers des Tieres.
Im Anschluss an diesen Fall wurde am 21. Januar 2021 ein erstes Gesetz verabschiedet, das das „sensorische Erbe“ der Landschaft im französischen Recht verankert. Im Umweltgesetzbuch heißt es nun, dass die Geräusche und Gerüche der natürlichen Umgebung „Teil des gemeinsamen Erbes der Nation“ sind.
In einem anderen Fall musste der Landwirt jedoch zahlen. Im Dezember letzten Jahres wurde ein Milchviehhalter dazu verurteilt, 106.000 Euro Schadenersatz an sechs Nachbarn zu zahlen, die sich über den Geruch und den Lärm der Kühe beschwert hatten.
Nach Ansicht der FNSEA und vieler Bürgermeister in ländlichen Gebieten machen die zunehmende Zahl von Klagen und die Probleme des Zusammenlebens mit neuen Einwohnern eine Aktualisierung des Gesetzes erforderlich.
Einige Soziologen prangerten jedoch diese medienwirksamen Geschichten an. Stattdessen wollten sie auf die Herausforderungen hinweisen, die durch die Einrichtung industrieller landwirtschaftlicher Infrastrukturen in ganz Europa, vor allem in den Niederlanden und Polen, entstehen.
Dieses neue Gesetz soll dem nationalen Parlament abschließend in einem gemischten Ausschuss (eine kleine Anzahl von Senatoren und Abgeordneten) vorgelegt werden. Darin ist vorgesehen, dass ein neuer Anwohner einen Landwirt nicht für durch seine Tätigkeit verursachte Belästigungen verklagen kann, wenn diese bereits vor seinem Einzug bestanden.
Der Entwurf des Senats geht sogar noch weiter und schützt vor neuen Klagen wegen Belästigungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Betriebs. Die Fraktion der französischen Grünen stimmte gegen das Gesetz, während sich die Sozialisten der Stimme enthielten.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro und Rajnish Singh]


