Nationale Agrarpläne verfehlen EU-Umweltziele

Die Pläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2023–2027 seien „grüner als im vorherigen GAP-Zeitraum, entsprechen aber nicht den Ambitionen der EU für Klima und Umwelt“. [pmvfoto / Shutterstock]

Die nationalen Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden den Umweltambitionen der EU nicht gerecht, heißt es in einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Er empfiehlt für die nächste Agrarpolitik robustere Überwachungs- und Bewertungssysteme für die Mitgliedstaaten.

Die Pläne für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2023–2027 seien „grüner als im vorherigen GAP-Zeitraum, entsprechen aber nicht den Ambitionen der EU für Klima und Umwelt“. In dem am Montag (30. September) veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs heißt es weiter, „es fehlen Schlüsselelemente für die Bewertung der grünen Leistung“.

Die Erweiterung des Handlungsspielraums bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die nationalen Strategiepläne war eine der wichtigsten Änderungen bei der Reform 2021. Die Rechnungsprüfer merkten jedoch an, dass die Pläne hinter den Zielen des Europäischen Green Deal zurückbleiben, insbesondere hinter der Farm-to-Fork-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“).

Diese Strategie, die 2020 veröffentlicht wurde, forderte eine Reduzierung des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis 2030, eine Reduzierung des Einsatzes chemischer Düngemittel um 20 Prozent bis zum selben Jahr sowie eine Erhöhung der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche um 25 Prozent.

Die aktuelle Agrarpolitik stellt Umwelt- und Klimaziele „in den Mittelpunkt der Politik“, wie die Europäische Kommission in ihrer Antwort betonte.

Die Mitgliedstaaten, so fügte sie hinzu, liefern „partielle Informationen“ über den Beitrag der Agrarpolitik zu den Zielen des Green Deal, da sie auch mit Maßnahmen außerhalb der gemeinsamen Agrarpolitik verknüpft sind.

„Die Kommission wird den Beitrag der nationalen Strategiepläne zu den Zielen des Green Deal der EU in Bezug auf Treibhausgasemissionen quantifizieren und die Veränderung der Fläche des ökologischen Landbaus und der Landschaftsmerkmale in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat bewerten“, der bis Ende 2025 fällig ist, erklärte die EU-Kommission.

Grüne Anforderungen

Die gemeinsame Agrarpolitik 2023-27 sieht eine verstärkte grüne Konditionalität vor – die umweltbezogenen agronomischen Anforderungen, die Landwirte erfüllen müssen, um Zugang zu den Subventionen zu erhalten.

Doch laut dem Rechnungshof wurde diese Verstärkung „nicht voll ausgeschöpft“, um die grünen Ziele zu erreichen.

Die EU-Staaten nutzten stattdessen die in den Strategieplänen vorgesehene Flexibilität, „um die Anwendbarkeit einiger Anforderungen zu verringern oder ihre Anwendung zu verzögern“.

Vor der Lockerung der grünen Anforderungen durch die EU als Reaktion auf die Proteste der Landwirte Anfang 2024 hatten viele Mitgliedstaaten laut dem Bericht bereits bestimmte Begünstigte von einigen Verpflichtungen befreit oder grüne Maßnahmen verschoben.

Öko-Regelungen, Anreize für Landwirte, vor Ort Umweltmaßnahmen zu ergreifen, „waren größtenteils eine Fortsetzung bestehender umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Praktiken“, wie die in Irland und Frankreich durchgeführten Prüfungen zeigten. In anderen Staaten, wie Spanien und Polen, lagen keine Daten vor, um die Gesamtveränderung zu beurteilen.

Die Mitgliedstaaten fordern mehr Flexibilität, um den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Agrarpolitik im Allgemeinen zu verringern. Auf dem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister am 23. September forderten die Minister die Kommission auf, die Jahre 2023 und 2024 für einige Leistungsindikatoren als „Lernphase“ zu betrachten. Damit sollten Staaten, die Fehler in ihren obligatorischen jährlichen Leistungsberichten machen, die bis zum 15. Februar 2025 fällig sind, nicht bestraft werden.

Stärkung des Überwachungsrahmens

Die Rechnungsprüfer empfahlen der Kommission, den künftigen GAP-Überwachungsrahmen für die Klima- und Umweltleistung zu stärken. Für die Europäische Kommission geht es dabei jedoch um Rechtsvorschriften, die in der künftigen Agrarpolitik nach 2027 ausgehandelt werden.

Die Kommission erklärte, sie sei dennoch entschlossen, den Austausch „grüner“ bewährter Verfahren in den Plänen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Klima und Umwelt zu fördern.

„Eine neue, von der Kommission finanzierte Studie wird bewährte Verfahren in Bezug auf grüne Strategien in den nationalen Plänen bewerten“, heißt es in der Antwort auf den Prüfbericht.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Owen Morgan/Kjeld Neubert]

EU-Rechnungsprüfer: EU muss Bio-Markt stärker fördern

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