Zwei neue Gesetze sollen Schluss machen mit Ausbeutung und schmutzigen Arbeitsverhältnissen in der Fleischindustrie. Kritiker sehen aber noch viel Nachholbedarf.
Schwerer Start für die Vorstöße der Bundesregierung, die eklatanten Missstände in Teilen der Lebensmittelindustrie zu beseitigen. Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung, die mehr Kontrollen in riskanten Betrieben sichern soll, wird von Verbraucherorganisationen stark kritisiert.
Das ebenfalls am Mittwoch von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Kabinett eingebrachte Arbeitsschutzkontrollgesetz droht derweil ad absurdum geführt zu werden. Das neue Gesetz soll die ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie beseitigen, infolge derer sich hunderte Angestellte in deutschen Fleischfabriken mit COVID-19 infiziert hatten. Wie am Mittwoch bekannt geworden war, hatte Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies die sich anbahnende Gesetzesänderung scheinbar umgehen wollen, indem das Unternehmen 15 Tochtergesellschaften gegründet hatte, die voraussichtlich weniger als 50 Angestellte haben. Heils Gesetz sieht vor, dass in Unternehmen der Fleischindustrie ab Januar 2021 ein Verbot für Werkverträge und ab April 2021 eines für Leiharbeit bestehen soll – Ausnahme sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter. Dazu kommen Regelungen für neue Standards für die Unterbringung von MitarbeiterInnen. „Niemand soll in verschimmelten oder überbelegten Zimmern leben müssen“, so Heil.
Ein „widerliches Vorgehen“
Dass Tönnies, von dessen über 16.000 Angestellten eigenen Angaben zufolge 9.333 Personen über Werkverträge angestellt sind, das neue Gesetz scheinbar mithilfe der neuen Tochterunternehmen umgehen wollte, stieß gestern öffentlich auf breite Kritik. „Tönnies sollte nicht mit dem Feuer spielen“, schrieb SPD-Chefin Saskia Esken auf Twitter, wo auch der Linke Bundestagsabgeordnete Niema Movassat verkündete, dies sei ein „widerliches Vorgehen“.
Ähnliche Worte von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: „Dieses Vorgehen zeigt abermals, dass es sich bei der Ankündigung von Clemens Tönnies, die Fleischbranche grundlegend umzugestalten, um ein reines Lippenbekenntnis handelt“, kritisierte die AbL- Bundesvorsitzende Elisabeth Fresen. Die Zukunft der Fleischbranche, von der auch viele Bäuerinnen und Bauern abhängen, dürfe nicht Konzernen wie Tönnies überlassen werden.
Dass Tönnies das neue Gesetz auf die Art überhaupt umgehen kann, räumte das Bundesministerium gestern aus. Die Ausnahme für Betriebe von unter 50 Angestellten gelte nur für Handwerksbetriebe, das Fleischunternehmen werde also trotzdem seine Arbeiter anstellen müssen.
Dritte können hier nicht mehr im Bereich des Schlachtens und Zerlegens und Verarbeitens tätig werden. Dazu zählen eben auch Tochterunternehmen. @BMAS_Bund #Fleischindustrie @GewerkschaftNGG
— Björn Böhning (@BoehningB) July 30, 2020
Das hat Tönnies auch versprochen – alle Mitarbeiter in den Kernbereichen würden eingestellt werden. „Wir sind bereits mitten in diesem Prozess, da wir Mitte September die ersten tausend ehemals Werkvertragsarbeiter fest eingestellt haben wollen“, sagte ein Konzernsprecher dem ARD-faktenfinder. Als Grund für die 15 neuen Tochterfirmen hieß es, mit diesen Gesellschaften könne Tönnies die Direkteinstellungen an seinen verschiedenen Standorten schneller umsetzen. Gemeldet sind sämtliche Tochterfirmen dennoch in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, wo auch die Hauptzentrale sitzt.
Weniger Lebensmittelkontrollen in Fleischbetrieben?
Genauso umstritten ist das ebenfalls am Mittwoch beschlossene neue Gesetz zur Überwachung von Lebensmittelbetrieben, das wiederum von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erarbeitet worden war.
Es sieht vor, Betriebskontrollen in Zukunft nicht mehr regelmäßig, sondern basierend auf ihrer Risikoklasse durchzuführen. Die derzeitige Praxis zeige, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben dazu führe, dass „saubere“ Betriebe genauso häufig kontrolliert würden, wie auffällige, schreibt das Ministerium. „Deshalb wollen wir den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen“, sagte Klöckner.
Das dahinter stehende Problem ist der eklatante Mangel an Kontrolleuren in den zuständigen Behörden der Länder. Laut der Verbraucherorganisation foodwatch fällt derzeit etwa jede dritte vorgeschriebene Kontrolle in Lebensmittelunternehmen aufgrund von Personalmangel aus. Bundesweit seien im Jahr 2018 mehr als eine Viertelmillion der verbindlich vorgeschriebenen amtlichen Kontrollbesuche nicht durchgeführt worden, gibt die Organisation an. Zum neuen Gesetzesentwurf Klöckner verkündete foodwatch: „In Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, sollen in Zukunft statt tägliche nur noch wöchentliche Kontrollen stattfinden. Und andere Lebensmittelbetriebe, die bisher monatlich kontrolliert werden müssen, sollen künftig nur vierteljährlich verpflichtend kontrolliert werden.“ Auf die Art werde der Weg für den nächsten Lebensmittelskandal bereitet.
Lob kam hingegen vom agrarpolitischen Sprecher der FDP im Bundestag, Gero Hocker. „Bei den derzeitigen Kapazitäten vermehrt schwarze Schafe in den Fokus zu nehmen als sich in Routinekontrollen zu verzetteln, ist ausdrücklich richtig.“