Käfighaltung: Europäische Kommission wird verklagt

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Im Jahr 2021 beschloss die Kommission, auf die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "End the Cage Age" nach einem Verbot der Käfighaltung zu reagieren. Sie versprach, bis 2023 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Käfighaltung verschiedener Nutztiere verbietet. [SHUTTERSTOCK/Dani Vincek]

Die EU-Kommission wird sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten müssen. Die Bürgerinitiative „End the Cage Age“ wirft der Kommission vor, ihr Versprechen, auf die Abschaffung von landwirtschaftlicher Käfighaltung hinzuarbeiten, nicht eingehalten zu haben.

Im Jahr 2021 beschloss die Kommission, auf die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Age“ nach einem Verbot der Käfighaltung zu reagieren. Sie versprach, bis 2023 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Käfighaltung verschiedener Nutztiere verbietet. Dazu gehörten Hühner, Kaninchen, Schweine, Wachteln, Enten, Gänse und Kälber.

Das im vergangenen Dezember vorgelegte Tierschutzpaket der EU-Kommission enthielt jedoch nur strengere Vorschriften für Tiertransporte und Haustiere.

Nachdem das Käfigverbot nicht in das Arbeitsprogramm der Kommission für den Rest der aktuellen Amtszeit im November 2023 aufgenommen wurde, reichten Tierschutzorganisationen eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten ein.

Am Montag (18. März) hat der EBI-Ausschuss „End the Cage Age“ unter der Leitung der NGO Compassion in World Farming seinen Fall vor den EuGH gebracht.

„Es gibt keine Rechtfertigung für eine weitere Verzögerung“, sagte Olga Kikou vom Bürgerausschuss der EBI. Die EU-Kommission habe gegenüber den 1,4 Millionen EU-Bürgern, die die Initiative unterstützt haben, versagt.

Nach Angaben der Bürgerplattform befinden sich EU-weit über 300 Millionen Schweine, Hühner, Kaninchen, Enten, Wachteln und Gänse in Käfighaltung.

Farm-to-Fork-Strategie

Die erwartete Überarbeitung der Tierschutzvorschriften umfasst nicht nur Vorschriften über Käfige, sondern auch Änderungen der Schlachtvorschriften und der Tierwohlkennzeichnung. All dies sollte Teil der Farm-to-Fork-Strategie sein, dem Vorzeigeprojekt der EU für eine nachhaltige Lebensmittelpolitik.

Auf die Frage nach dem Wegfall des ursprünglich geplanten Pakets im Dezember antwortete Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič, die Arbeiten seien „extrem technisch und anspruchsvoll“ und würden fortgesetzt.

Die Zeit für weitere Vorschläge vor den EU-Wahlen im kommenden Juni ist jedoch knapp. Daher wird es an der darauffolgenden Kommission liegen, zu entscheiden, welche Maßnahmen sie vorlegen wird.

Die Tierwohlvorschriften sind nicht das einzige fehlende Element in der Farm-to-Fork-Strategie der EU. Das versprochene Gesetz zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, das als Schlüsselelement des Rahmens angesehen wurde, wurde ebenfalls nicht erwähnt.

Im Namen des Dialogs

Letzte Woche teilte die Kommission dem Europäischen Parlament mit, dass sie die versprochene Überarbeitung der Tierwohlgesetzgebung verschoben habe, weil mehr Dialog mit den Interessengruppen nötig sei.

Laut Elisa Ferreira, der EU-Kommissarin für Kohäsion und Reform, die die für das Dossier zuständige Kommissarin Stella Kyriakides ersetzt hat, bedürfen die auf Eis gelegten Vorschläge der Kommission einer „Konsultation der Interessengruppen und einer ausreichenden Übergangszeit.“

Ferreira sagte, dass die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende Januar ins Leben gerufene Initiative des „strategischen Dialogs“ ein „ideales Forum für diese Diskussionen“ in dieser Richtung sein werde.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]

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