EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat die Biotech-Industrie auf einer Konferenz in Wien verärgert, da er die langfristige Sicherheit gentechnisch veränderter Organismen infrage stellte.
Auf einer Konferenz am 6. April in Wien zur „Koexistenz“ von herkömmlichen und Bio-Produkten mit genetisch veränderten Nutzpflanzen wurden jedoch kaum Fortschritte erzielt. Denn die wichtigsten Interessenvertreter rückten nicht von ihrer Position ab.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas scheint in dieser Hinsicht jedoch Neuland betreten zu wollen. Am 5. April räumte er ein, dass von Genprodukten neue mögliche Risiken ausgingen, insbesondere im Hinblick auf die Biovielfalt.
Unter Naturschutz stehende Gebiete, vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten müsse besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er versprach, dass die Kommission sich in der „nächsten Woche“ mit diesem Thema befassen werde.
Auf einer Pressekonferenz stellte Dimas die Qualität der wissenschaftlichen Beurteilungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) offen infrage. Diese beruhten ausschließlich auf Informationen von Unternehmen über kurzfristige Auswirkungen. Mögliche langfristige Auswirkungen würden nicht berücksichtigt werden, außerdem könne die Verlässlichkeit der von den Unternehmen gelieferten Informationen angezweifelt werden. Es fragt sich nun, ob sich hiermit ein Kurswechsel in der EU-Politik andeutet.
Landwirtschaftskommissar Mariann Fischer Boel bestand jedoch darauf, dass keine Zweifel an der Sicherheit der bereits von der Lebensmittelbehörde zugelassenen Produkte bestünden. „Dies ist keine Frage der Gesundheit oder des Umweltschutzes, weil keine GVO-Produkte für den EU-Markt zugelassen wurden, sofern sie nicht als vollständig sicher gelten können“, betonte Boel.
Die Zulassungsverfahren der Lebensmittelbehörde in Parma (Italien) sind jedoch unter Beschuss geraten. Einige Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass bislang alle Genprodukte, für die ein Zulassungsantrag gestellt wurde, auch genehmigt wurden (EURACTIV, 6. März 2006).
Acht GVO-Verbote gibt es derzeit noch in Österreich, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Griechenland – trotz der wissenschaftlichen Zustimmung durch EFSA. Die Kommission hat wiederholt auf die Aufhebung dieser Verbote gedrängt. Aufgrund von Verfahrenslücken konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.
Auf einer von der österreichischen Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz ging es vor allem um die Wahlfreiheit der Landwirte. Obgleich es bereits nationale Vorschriften gibt, welche die Möglichkeit der unbeabsichtigten Freisetzung von GVO verhindern sollen, sind Landwirte und Wissenschaftler besorgt über die mögliche Verunreinigung ihrer Pflanzen durch den Genanbau benachbarter Höfen.
Österreich verweist auf die „Wahlfreiheit“ der Verbraucher, die unter EU-Recht geschützt ist und die Kennzeichnung von Gen-Produkten verpflichtend macht.
Der österreichische Agrarminister Josef Pröll sagte, es müsse nun sichergestellt werden, dass das Prinzip der Wahlfreiheit auch auf die Landwirte Anwendung finde.
Pröll betonte, dass nationale Bestimmungen zur Koexistenz herkömmlicher Nutzpflanzen und Genpflanzen oftmals nicht ausreichten, insbesondere in Grenzregionen zwischen Ländern mit unterschiedlichen Vorschriften. Auch für dieses Problem müsse eine Lösung gefunden werden.

