This article is part of our special report GAP 2020: Neue Modelle, mehr Flexibilität, unklare Auswirkungen.
Die Vereinbarkeit der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 mit den EU-Klimazielen bleibt nach wie vor eine große Herausforderung, so Vertreter des Europäischen Rechnungshofes gegenüber EURACTIV.com.
Am 7. November hatte der Rechnungshof seine Stellungnahme zum GAP-Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht – und darin den mangelnden Ehrgeiz in Bezug auf die Umwelt- und Klimaziele kritisiert.
Die Rechnungsprüfer „erkennen an, dass die vorgeschlagene Reform Instrumente zur Erreichung der Ziele beinhaltet; diese sind jedoch weder klar definiert noch in quantifizierbare Ziele umgesetzt. Es bleibt daher unklar, wie eine grünere GAP bewertet oder gemessen werden könnte,“ so die Mitteilung Anfang des Monats.
João Figueiredo, das für die Stellungnahme zur GAP zuständige Mitglied des Rechnungshofs, erklärte dazu: „Unsere Stellungnahme hebt das Risiko hervor, dass die überarbeitete GAP, wie sie derzeit vorgeschlagen wird, nicht ausreichend zu den [Klima-] Maßnahmen beiträgt.“
Der Rechnungshof habe die Kommission diesbezüglich bereits seit März vergangenen Jahres gewarnt. Damals wurde eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, die künftig geplanten Agrarausgaben sollten auf „ehrgeizigen und relevanten Leistungszielen“ beruhen.
„Die Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie einen erheblichen EU-Mehrwert erzielen können,“ hieß es damals von Seiten des Rechnungshofes.
Brüssel kann nicht alles machen
Auf der Gegenseite erklärte die Europäische Kommission nun, man könne nicht jedes Detail der Landwirtschaftspolitik in ganz Europa von Brüssel aus gestalten.
Tasos Haniotis, ein hoher Beamter in der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission, verteidigte vergangene Woche auf einer Konferenz der Düngemittelindustrie die Vorschläge der EU-Exekutive zur nächsten GAP und erklärte, dass vor allem ein Umdenken, eine „Veränderung der Mentalität“, erforderlich sei.
„Die Herausforderung besteht darin, einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der versucht, das Spannungsverhältnis zwischen Vereinfachung und Subsidiarität zu lösen. Wir können nicht jedes einzelne Detail dessen, was die Landwirte vor Ort zu tun haben, von Brüssel aus entwerfen und vorschreiben,“ so Haniotis wörtlich.
Tatsächlich bieten die neuen Vorschläge der Kommission den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung der GAP und setzen auf „maßgeschneiderte“ Ansätze, die an die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der EU-Länder angepasst sein sollen.
Die EU-Staaten müssen ihre nationalen GAP-Strategien bis Ende Dezember vorlegen.
Gefahr der Re-Nationalisierung
Diverse Akteure haben bereits ihre Besorgnis über das neue GAP-Modell zum Ausdruck gebracht. Ihrer Ansicht nach besteht die Gefahr einer „Renationalisierung“ der europäischen Agrarpolitik.
Aus Sicht der Kommission ist der neue Ansatz hingegen „der einzige Weg nach vorn“. Man müsse die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bedingungen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen berücksichtigen.
In Bezug auf die Stellungnahme des Rechnungshofs sagte Haniotis, die Kommission habe eine Vision für die Zukunft der GAP entwickelt, die auf einem Wechsel von reiner Einhaltung der Ziele hin zu eigenständigen Leistungen beruht. Dafür werden man sich auf neun Schlüsselziele konzentrieren.
„Die Klimaziele sind Ziele, die die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene erreichen müssen und die nicht spezifisch für die Landwirtschaft, sondern für mehrere Sektoren gelten. Aus Brüssel ist es daher also schlichtweg nicht möglich, festzulegen, was die Staaten in ihrer Landwirtschaft zu tun haben. Die Landwirtschaft macht nur X Prozent der Emissionen aus; dazu kommen noch einige andere Sektoren,“ erläuterte Haniotis gegenüber EURACTIV.
Er fügte hinzu: „Was wir tun können, ist zunächst zu bewerten, ob die [in den nationalen Strategieplänen] vorgelegten Bedürfnisse der einzelnen Staaten im Vergleich zu vorliegenden Daten und Beweisen nachvollziehbar sind. Und dann können wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Fortschritte überwachen und beurteilen, ob sie ihre Ziele erreicht haben.“
Letztendlich spiele es keine Rolle, wie genau die einzelnen Landwirte vor Ort die nationalen Ziele erreichen: „Wichtig ist, dass wir auf regionaler und nationaler Ebene eine Bewertung vornehmen können. Wir müssen wissen, was der Ausgangspunkt der Mitgliedstaaten ist, wo sie in drei Jahren sein werden und wo sie am Ende des Zeitraums stehen wollen.“