Das höchste Gericht der EU hat entschieden, dass die Europäische Kommission rechtmäßig gehandelt hat, als sie den Einsatz von drei Pestiziden einschränkte, die mit dem Bienensterben in Verbindung gebracht werden. Der Chemiekonzerns Bayer hatte versucht, diese Entscheidung zu kippen.
Die betroffenen Pflanzenschutzmittel – namentlich Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam – gehören zu einer Klasse von Pestiziden, die als Neonikotinoide bezeichnet werden. Diese ähneln chemisch dem Nikotin und werden in der Landwirtschaft gegen Insekten eingesetzt. Sie sind in den vergangenen Jahren verstärkt in die Kritik geraten, da sie höchstwahrscheinlich zum Bienensterben beitragen: Die Stoffe beeinträchtigen den Orientierungssinn, das Gedächtnis und die Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere.
Bereits 2013 hatte die Europäische Kommission Beschränkungen für den Einsatz dieser Pestizide auf Nutzpflanzen, die auf Bienen besonders anziehend wirken, erlassen.
2018 legte der Hersteller Bayer Berufung ein – mit der Begründung, ein solches Verbot könne „weitreichende Folgen“ für die Sicherheit und Vorhersehbarkeit von Wirkstoffzulassungen in der EU haben.
Der Gerichtshof der EU bestätigte jedoch am heutigen Donnerstag, dass die Kommission rechtmäßig gehandelt hatte, als sie die Verwendung von Neonikotinoiden auf entsprechenden Kulturpflanzen verbot. Darüber hinaus sei die EU-Exekutive berechtigt, auch in Zweifelsfällen derartige Einschränkungen vorzunehmen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht bestätigte außerdem, dass die Kommission berechtigt war und ist, die jüngsten Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu nutzen, obwohl diese noch nicht von den EU-Mitgliedsstaaten endgültig bestätigt wurden, und dass alle neuen wissenschaftlichen und technischen Informationen berücksichtigt werden sollten, um die Zulassung von Pestiziden zu überprüfen (und gegebenenfalls zu verweigern).
Das Gericht entschied außerdem, dass Bayer die Prozesskosten von Umweltgruppen, die die Kommissionsentscheidung verteidigt hatten, tragen muss.
Reaktionen
Auf Anfrage von EURACTIV.com teilte ein Bayer-Vertreter mit, das Unternehmen respektiere den EU-Gesetzgebungsprozess und die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, die Verwendung bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft einzuschränken. Man sei aber „enttäuscht“, dass die „besonderen Umstände dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden“.
Mit der Berufung gegen das Urteil habe Bayer vor allem erreichen wollen, dass einige vom Gericht festgelegte grundsätzliche Interpretationen des Pflanzenschutzgesetzes neu überdacht werden, erklärte der Firmenvertreter: „Mit diesem Urteil wird das leider nicht mehr der Fall sein können.“
Nach Ansicht des Chemiekonzerns habe der Gerichtshof der Kommission nun „einen Freibrief ausgestellt, bestehende Zulassungen zu überprüfen, wenn auch nur der geringste Anhaltspunkt vorliegt – bei dem es sich nicht einmal um neue wissenschaftliche Daten handeln muss.“
Das Pesticide Action Network (PAN), eine der Kampagnengruppen, die vor Gericht Argumente zur Verteidigung des Verbots vorlegten, begrüßte das Urteil. Damit sei klar, dass die EU-Kommission das Recht habe, den Einsatz von Neonikotinoiden zu beschränken. „Die Industrie und einige pestizidfreundliche Mitgliedsstaaten drängen immer wieder darauf, Entscheidungen zur Einschränkung giftiger Pestizide in Europa zu verzögern – mit der Begründung, dass die EU-Mitgliedsstaaten sich nicht auf neue Richtlinien einigen können,“ kritisierte Martin Dermine von PAN Europe dennoch.
Andrea Carta, EU-Rechtsexpertin bei Greenpeace, fügte hinzu, das Urteil habe „erneut bestätigt, dass der Schutz der Natur und der Gesundheit der Menschen Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen mächtiger multinationaler Konzerne hat und dass das Vorsorgeprinzip ein Eckpfeiler des EU-Rechts ist und bleibt.“
Sie sagte weiter, das Urteil zeige auch, „dass die EU weiterhin die Verantwortung und die Macht hat, die Sicherheit aller Pestizide, Chemikalien, gentechnisch veränderter Pflanzen und anderer gefährlicher Produkte und Substanzen zu gewährleisten“.
Der Einsatz beziehungsweise das Verbot von Neonikotinoid-Pestiziden bleibt in der EU dennoch weiterhin ein umstrittenes Thema. Kürzlich haben mehrere Regierungen, darunter die französische, vorübergehende Ausnahmen gewährt, die den Einsatz dieser verbotenen Pestizide wieder erlauben.
[Hinweis: Dies ist eine gekürzte Übersetzung. Den Originalartikel in voller Länge (auf Englisch) finden Sie hier. Bearbeitet von Gerardo Fortuna und Tim Steins]