Die EU will sich vor Importen von illegal gefangenem Fisch zu schützen. Deshalb drängt sie Drittstaaten dazu, die neuen digitalen Fangbescheinigungssysteme zu übernehmen, die ab 2026 gelten sollen.
Die Europäische Kommission will außereuropäischen Handelspartnern die digitalen Fangbescheinigungen (CATCH) vorschlagen, die der Bekämpfung der illegalen, unangemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) dienen. Ab 2026 werden sie in der EU obligatorisch sein.
Die EU-Fischereiminister, die am Montag (26. Februar) auf dem Agrarministerrat zusammenkamen, unterstützten die Initiative.
Der stellvertretende EU-Botschafter Griechenlands, Efthymios Costopoulos, zeigte sich erfreut darüber, dass „wir mit den Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen haben.“ Er erinnerte daran, dass es „wichtig ist, [auch] mit Drittländern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben.“
Der Kampf gegen die illegale Fischerei ist eine Priorität der EU. Er wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen befürwortet und in die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) aufgenommen.
„Die illegale Fischerei ist die größte Bedrohung für die Umwelt, die Fischer und die Küstengemeinden“, erklärte Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten, auf dem Treffen.
Laut einer aktuellen Studie von Global Fishing Watch sind rund 20 Prozent der Schiffe, die auf hoher See fischen, dort unreguliert oder unbefugt unterwegs. Einige von ihnen setzen Fangtechniken ein, die für die Fischbestände und die maritimen Ökosysteme zerstörerisch sind.
Als weltweit größter Importeur von Meeresfrüchten müsse die EU „null Toleranz“ gegenüber der illegalen, unangemeldeten und unregulierten Fischerei zeigen. Sie müsse alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Praktiken nicht zu ermutigen, so der Kommissar weiter.
CATCH-System
Um Importe aus illegaler Fischerei zu verhindern, verlangt die EU für alle Fänge, die auf den Binnenmarkt gelangen, eine Bescheinigung.
Diese Fangbescheinigung, die 2010 eingeführt wurde, ist 2019 digitalisiert worden. Sie ist mit einer Plattform namens CATCH verknüpft. Bislang war diese Bescheinigung jedoch nicht zwingend erforderlich.
In einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2022 wurde festgestellt, dass das System „mangelhaft“ war und von den EU-Staaten kaum genutzt wurde.
Mit der neuen Fischereikontrollverordnung vom 20. Dezember 2023 wird das System ab dem 10. Januar 2026 verbindlich werden. Das System wird es leichter machen, gefälschte Bescheinigungen zu erkennen, Maßnahmen des Risikomanagements zu ergreifen und die Kontrollverfahren zu harmonisieren.
„Ich fordere die Behörden auf, in dieser Übergangszeit des notwendigen Anpassungsverfahrens ausreichende Mittel bereitzustellen, um einen reibungslosen Übergang zu diesem elektronischen System zu gewährleisten“, betonte Sinkevicius.
Das obligatorische System wird auch von Umweltverbänden befürwortet, um den Zustrom illegaler Fänge in die EU zu verhindern. Damit würden „legale und nachhaltige Lieferketten garantiert.“
Drittstaaten
Die an den Küsten gelegenen Mitgliedstaaten haben der Kommission versichert, dass sie bereits an der Einrichtung des CATCH-Systems arbeiteten, um rechtzeitig fertig zu werden. Zudem sähen sie der Harmonisierung der Kontrollen zur Betrugsbekämpfung erwartungsvoll entgegen. Einige Staaten, wie zum Beispiel Spanien, verfügen bereits über ein vergleichbares System.
„Unserer Ansicht nach muss das System von den Drittländern in vollem Umfang genutzt werden. Nur so kann die Bescheinigung von Fischereierzeugnissen richtig umgesetzt werden“, erklärte Costopoulos. Der irische Minister stimmte ihm zu.
„Es muss eine sofortige Förderung der Systeme“ für Drittländer geben, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, betonte die zypriotische Ministerin Maria Panayioiu.
In der neuen Verordnung sieht die Kommission bereits die Förderung des Systems für Partner außerhalb der EU vor. Sie gewährt ihnen außerdem einen teilweisen Zugang zu den Funktionen von CATCH.
Die EU identifiziert bereits Drittländer, die bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei nicht kooperieren. Den Schiffen, die illegale Praktiken anwenden, werden „gelbe“ und „rote Karten“ ausgestellt. Dies führt zu Beschränkungen für den Import von Fischereierzeugnissen aus deren Ländern.
Nach Ansicht des EU-Rechnungshofs sei es sinnvoll, dass die EU die Partnerländer zur Bekämpfung der illegalen Fischerei ermutigt. Dies gebe „den nötigen Anstoß für konkrete Reformen.“
Einem WWF-Bericht zufolge haben mehr als 90 Nicht-EU-Staaten der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie über die erforderlichen Rechtsinstrumente, speziellen Verfahren und geeigneten Verwaltungsstrukturen verfügen, um die Fänge von Schiffen unter ihrer Flagge zu bescheinigen.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Nathalie Weatherald]


