Die Mehrheit der EU-Botschafter unterstützte am Mittwoch (25. September) einen Vorschlag der EU-Kommission, den Schutzstatus von Wölfen in Europa herabzusetzen. Dies ist ein entscheidender erster Schritt zur Änderung der geltenden Vorschriften der Berner Konvention.
Im Dezember schlug die Europäische Kommission vor, den Status von Wölfen von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Dadurch hätten die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität bei der Genehmigung der Wolfsjagd.
EU-Diplomaten zufolge stimmten nur zwei Mitgliedstaaten, Spanien und Irland, gegen den Vorschlag.
Luxemburg änderte am Montag (23. September) seine Haltung und unterstützte den Vorschlag, gefolgt von Portugal. Deutschland stimmte als weiterer wichtiger Akteur nun ebenfalls dafür. Aus diplomatischen Kreisen erfuhr Euractiv jedoch, dass Berlin nur eine Änderung des Status für Wölfe anstrebt, nicht für andere Raubtiere.
Die endgültige Abstimmung findet am Donnerstag (26. September) im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) statt, wo die Minister die Entscheidung der Botschafter voraussichtlich bestätigen werden. Brüssel muss das Sekretariat der Berner Konvention bis nächsten Dienstag (1. Oktober) darüber informieren, ob es die Regeländerung vorschlagen will, da der zuständige Ausschuss nur einmal im Jahr tagt.
Eine Erfolgsgeschichte
Wölfe sind durch die Habitat-Richtlinie der EU streng geschützt. Diese Richtlinie gewährt einigen Fleischfressern, darunter Braunbären, Wölfe, Vielfraße, Goldschakale, Eurasische Luchse und Iberische Luchse, einen besonderen Status. Mit ihr werden die Bestimmungen der Berner Konvention des Europarats von 1979 durchgesetzt, die von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.
Das Verbot, Wölfe zu töten oder zu fangen, hat ihre Rückkehr in ihre angestammten Lebensräume erleichtert und viele Populationen vor dem Aussterben bewahrt. 2023 schätzte die EU-Kommission die Wolfspopulation auf 20.300 Tiere. Dies ist ein starker Anstieg gegenüber 11.193 Tieren im Jahr 2012.
Trotz dieses Erfolgs ist die Jagd auf Wölfe in einigen Fällen immer noch erlaubt. Mehrere EU-Staaten haben Ausnahmeregelungen vom Schutzstatus dieser Art im Rahmen der Berner Konvention ausgehandelt. Sie können die strengen Schutzmaßnahmen zugunsten ihrer eigenen nationalen Pläne umgehen.
Die EU-Habitat-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten auch, Ausnahmeregelungen für die Tötung von Wölfen einzuführen. Dies geschieht auf Einzelfallbasis und unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel zum Schutz wirtschaftlicher Interessen.
In Fällen aus Spanien und Österreich hat das oberste Gericht der EU jedoch kürzlich entschieden, dass solche Ausnahmeregelungen nur gewährt werden können, wenn sich die Wolfspopulationen auf nationaler Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.
Landwirte gegen Wölfe
Landwirte in ganz Europa, vor allem in Westeuropa, fordern seit langem strengere Maßnahmen zum Schutz ihres Viehbestands vor Wolfsangriffen.
Die Verluste an Nutztieren in Spanien, Frankreich und Italien machen laut einem Bericht der Kommission von 2023 die Hälfte des Gesamtschadens in der EU aus. Auch Deutschland, Griechenland und Kroatien meldeten erhebliche Schäden an Nutztieren durch Wolfsangriffe.
Im September 2023 sorgte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für Schlagzeilen, als sie erklärte, dass Wolfsrudel eine „echte Gefahr“ für Viehbestände und „potenziell“ für Menschen darstellten. Sie forderte die lokalen Behörden auf, die Ausnahmeregelungen zur Tötung von Wölfen zu nutzen.
Die Kommission fand jedoch keine Berichte über tödliche Wolfsangriffe auf Menschen in Europa in den letzten 40 Jahren. Sie stellte fest, dass sich die Wolfsangriffe auf Nutztiere zwar auf bestimmte Regionen konzentrierten, die Auswirkungen in der gesamten EU jedoch gering blieben.
„Im Großen und Ganzen sind die Auswirkungen von Wölfen auf Viehbestände in der EU sehr gering, aber auf lokaler Ebene kann der Druck auf ländliche Gemeinden in bestimmten Gebieten hoch sein“, hieß es im Bericht der Kommission.
Es wurde festgestellt, dass jährlich rund 65.000 Nutztiere durch Wolfsangriffe verloren gehen, hauptsächlich Schafe und Ziegen (73 Prozent) und Rinder (19 Prozent). Verglichen mit der gesamten Schafspopulation in der EU machen die jährlichen Verluste durch Wölfe nur 0,06 Prozent aus.
Ist die Jagd effektiv?
Die EU-Landwirtschaftsverbände COPA und COGECA begrüßten die Entscheidung der Botschafter vom Mittwoch als „wichtigen Schritt nach vorne für das Management der Wolfspopulationen und eine harmonische Koexistenz“.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch wiederholt die Wirksamkeit der Jagd bei der Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere infrage gestellt. In einem Schreiben an die EU-Botschafter vor der Abstimmung argumentierten zivilgesellschaftliche Organisationen, dass dem Vorschlag eine wissenschaftliche Grundlage fehle.
„Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Tötung […] die Angriffe auf Nutztiere wirksam reduziert“, hieß es in dem Schreiben. „Sie könnte sich als kontraproduktiv erweisen und durch die Störung der sozialen Struktur der Wölfe möglicherweise zu einer Zunahme der Angriffe führen“, hieß es weiter.
Diese Behauptungen stimmen mit den Erkenntnissen im Wolfsbericht der Kommission von 2023 überein. Darin wird festgestellt, dass die Jagd „die Angriffe von Wölfen auf Nutztiere nicht zu reduzieren scheint“, es sei denn, sie senkt die Wolfspopulationen in großen Gebieten drastisch.
NGOs warnten außerdem, dass Wölfe auch für die Stabilität des Ökosystems von entscheidender Bedeutung seien. Diese Rolle dürfe in der aktuellen globalen Krise der Artenvielfalt „nicht gefährdet werden“.
„Wir fordern die anderen Vertragsparteien der Berner Konvention auf, diesen Vorschlag abzulehnen und Wildtiere in der EU und darüber hinaus zu schützen sowie sich weiterhin für den Schutz der Artenvielfalt auf globaler Ebene einzusetzen“, sagte Léa Badoz, Wildlife Programme Officer bei der Eurogroup for Animals.
**Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung um Hintergrundinformationen ergänzt.
*Bárbara Machado hat zur Berichterstattung beigetragen.
[Bearbeitet von Owen Morgan/Martina Monti]