Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag zur Lockerung der EU-Umweltauflagen für die Landwirtschaft für den Zeitraum 2023-2027 gebilligt. Die Einigung konnte am Rande der Tagung des Ministerrates für Landwirtschaft und Fischerei am Dienstag (26. März) rasch erzielt werden.
Der Textentwurf wurde mit nur geringfügigen Änderungen an der ursprünglichen Version, die die Europäische Kommission am 15. März vorgelegt hatte, vom Rat der EU abgesegnet. Aus EU-Diplomatenkreisen hieß es gegenüber Euractiv, dass alle nationalen Delegationen den Text bei der heutigen informellen Abstimmung befürworteten und nur Deutschland sich der Stimme enthielt.
Diese Maßnahmen zielen zwar darauf ab, die jüngste Protestwelle des Agrarsektors in ganz Europa zu beschwichtigen, doch am Dienstag, zeitgleich mit dem Ministertreffen, veranstalteten die Landwirte erneut Demonstrationen im Brüsseler EU-Viertel.
„Wir haben unseren Landwirten zugehört und schnell gehandelt, um ihre Anliegen in einer Zeit zu berücksichtigen, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind“, sagte David Clarinval, belgischer Landwirtschaftsminister und derzeitiger Vorsitzender des Rates für Landwirtschaft.
„Die gezielte Überarbeitung der Vorschriften schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen größerer Flexibilität für die Landwirte und die Mitgliedstaaten und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Umweltanspruchs in der Gemeinsamen Agrarpolitik“, fügte er hinzu.
Der vom Rat unterstützte Vorschlag behält die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an sechs der neun guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustände (GLÖZ) bei, von denen die Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abhängen. Zudem gibt er den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen.
Diese Änderungen, zu denen auch Ausnahmen bei der obligatorischen Bodenbedeckung, der Fruchtfolge und den Bestimmungen für Brachflächen gehören, können ab 2024 angewendet werden.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Betriebe mit weniger als zehn Hektar, die 65 Prozent der GAP-Empfänger ausmachen, nicht den Umweltkontrollen und Sanktionen unterliegen.
NGOs verurteilen Entscheidung
In einem am Montag (25. März) an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gesandten Schreiben forderten Umwelt-NGOs und Verbraucherorganisationen, dass die Kommission den Vorschlag zurückziehen solle. Sie argumentierten, dass er die demokratischen Prinzipien der EU-Entscheidungsfindung „völlig missachtet.“
„Die Europäische Kommission hat sich dem falschen Narrativ gebeugt, das die Umwelt gegen die Landwirtschaft ausspielt“, heißt es in dem Schreiben. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden genau die Arbeitsplätze untergraben, die die GAP eigentlich langfristig unterstützen sollte“, heißt es weiter.
Die 16 Organisationen umfassende Koalition – zu der auch die NGOs WWF, BirdLife International, das Europäische Umweltbüro, die gemeinnützige Umweltorganisation Client Earth und der Europäische Verbraucherverband BEUC gehören – warf der Kommission vor, die Umweltanforderungen der GAP ohne vorherige Folgenabschätzung abzuschaffen und nur vier Landwirtschaftsorganisationen konsultiert zu haben.
Die Kommission argumentierte, dass sie aufgrund der „politischen Dringlichkeit“ der Maßnahmen, die auf die Bewältigung einer „Krisensituation in der EU-Landwirtschaft“ abzielen, keine Folgenabschätzung durchgeführt habe. Die Organisationen stellten jedoch fest, dass es keine Beweise für diese Dringlichkeit gebe.
„Der Gesetzesvorschlag stellt keine Vereinfachung der Umweltanforderungen dar, sondern ist ein Rückzieher“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Das Europäische Parlament, das ein Dringlichkeitsverfahren angewandt hat, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen, wird den Vorschlag voraussichtlich auf der letzten Plenarsitzung vom 22. bis 25. April formell verabschieden, bevor die Institutionen vor den EU-Wahlen im Juni zur Ruhe kommen.
Danach wird der Rat die Verordnung förmlich annehmen, die dann bis Juni 2024 in Kraft treten könnte.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

