Das österreichische Landwirtschaftsministerium und sechs andere EU-Mitgliedsstaaten versuchen, die Umsetzung eines neuen Gesetzes gegen Entwaldung zu verzögern und Kleinbauern auszunehmen. Kurioserweise wendet sich das österreichische Umweltministerium öffentlich gegen die Rebellen aus dem eigenen Land.
Die Koalition gegen die neuen Regeln wird von Österreichs Landwirtschaftsministerium angeführt und von Finnland, Italien, Polen, der Slowakei, Slowenien und Schweden unterstützt.
Ihre Bemühungen zielen darauf ab, die Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) abzuschwächen und die Anforderungen an die EU-Mitgliedstaaten zu lockern.
Dies geht aus einer Anmerkung hervor, die vor dem EU-Landwirtschaftsministertreffen am Dienstag (26. März) unter den Mitgliedsstaaten zirkulierte und die Euractiv vorliegt.
Die EUDR deckt Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und viele daraus hergestellte Produkte wie Schokolade und Leder ab, die innerhalb und außerhalb der EU produziert werden.
Unternehmen, die ihre Produkte auf dem Markt der Union platzieren wollen, müssen nachweisen, dass diese nach Dezember 2020 nicht von entwaldeten oder degradierten Flächen stammen. Dies wird für Kleinbauern ab dem 30. Juni 2025 verpflichtend wird.
Die Umsetzung der EUDR werde – entgegen ihrer ursprünglichen Absicht – nachhaltige und kleinbäuerliche land- und forstwirtschaftliche Praktiken in der Europäischen Union negativ beeinflussen, heißt es in der zirkulierten Notiz der Länder um Österreich.
Die Wirtschaft in Drittländern würde dagegen weitaus weniger stark beschädigt, da sie nur von Importen in die EU ausgeschlossen werde, so der Text weiter.
Die österreichische Delegation argumentiert, dass die neuen Verpflichtungen eine „unverhältnismäßige administrative Belastung“ für den europäischen Agrarsektor darstellen würden.
Sie warnt auch davor, dass die Regeln die Entwicklung des biologischen Sektors in der EU behindern könnten, insbesondere konventionelle Viehzuchtbetriebe, die auf biologischen Landbau umstellen wollen. Diese würden nun größere Weideflächen benötigen.
„Solche Flächen, die unter die EUDR-Definition von Wald fallen, würden damit verbundene Einschränkungen auslösen und eine nachhaltige (alpine) Weidewirtschaft behindern, die die Biodiversität und das Wohlergehen der Tiere fördert“, heißt es weiter.
Darüber hinaus warnte die Koalition aus sieben Ländern vor einem „drastischen Rückgang“ der Produktion von Eiweißpflanzen aufgrund des bürokratischen Aufwands. Dieser entstünde durch die neuen Regeln insbesondere für Soja. Dies könnte zu mehr Importen von außerhalb der EU führen, heißt es.
„Die Anforderungen stehen im Widerspruch zu der von der EU angestrebten Eiweißinitiative zur Stärkung des Anbaus von Eiweißpflanzen, insbesondere von Soja“, heißt es in dem Text.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordern die Mitgliedstaaten, den Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen „erheblich“ zu verlängern. Kleine EU-Unternehmen sowie Produzenten in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko sollen zudem von den neuen Sorgfaltspflichtregeln ausgenommen werden.
„Angesichts der laufenden Bemühungen, den bürokratischen Aufwand in der EU-Gesetzgebung zu reduzieren, ist es wichtig, die bestehenden Zertifizierungssysteme neu zu bewerten und so weit wie möglich zu vereinfachen“, heißt es in dem Text.
Österreich
Der Vorstoß des österreichischen Landwirtschaftsministeriums, die Umsetzung der EUDR zu verlangsamen, wurde jedoch von der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler zurückgewiesen.
In einem Brief an EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, den Euractiv einsehen konnte, erklärte Gewessler, dass die Mitteilung „keine offizielle österreichische Position“ darstelle, da das Umweltministerium nicht an der Vorbereitung beteiligt gewesen sei.
„Wir ersuchen Sie, den eingeschlagenen Weg beizubehalten und keine gezielten Überarbeitungen des vereinbarten Systems in Betracht zu ziehen“, schrieb Gewessler.
Sie wies darauf hin, dass Entwaldung und der Verlust von Kohlenstoffspeichern auch Österreich und die Alpenregion betreffen, wobei die Landwirtschaft einer der am stärksten betroffenen Sektoren sei.
„Daher spielt die Verordnung auch eine wichtige Rolle als Beitrag zum Klimaschutz“, fügte sie hinzu.
Biobranche kritisiert Vorgehensweise
Scharfe Kritik an der österreichischen Mitteilung kam auch von Eric Gall, stellvertretender Direktor von IFOAM Organics Europe, der Interessenvertretung der Biobranche in Europa.
„Die Behörden benutzen den biologischen Landbau als Ausrede, um die Umweltgesetzgebung zu schwächen (…) die Argumente machen wirklich keinen Sinn“, betonte er.
Gail erklärte, dass die biologische Viehzucht nicht von dem Gesetz gegen die Abholzung betroffen sein sollte, da die Größe der Herde der Kapazität der Flächen entsprechen sollte.
„Wir alle wissen, dass wir die Produktion und den Konsum von tierischen Produkten bis zu einem gewissen Grad reduzieren müssen, daher ist dieses Argument im Grunde genommen sinnlos“, sagte Gail.
In ähnlicher Weise betonte Nicole Polsterer, eine Aktivistin von FERN, einer NGO, die sich für Wälder und die Rechte der Waldbevölkerung in der EU einsetzt, dass jede Änderung der bereits verabschiedeten Regeln die „bahnbrechende“ Gesetzgebung untergraben würde.
„Die Botschaft an den Rest der Welt wird klar sein: Europa ist bereit, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Zerstörung von Wäldern im Ausland zu stoppen, ist aber nicht bereit, dies zu Hause zu tun“, sagte Polsterer.
[Bearbeitet von Rajnish Singh]


