Die Kommission begründete ihre Entscheidung damit, dass unter den Experten und Ministern der EU-Mitgliedstaaten kein Einvernehmen darüber geherrscht habe, dass von dem Gen-Raps ein Risiko für Mensch und Umwelt ausgehe. Sie sei somit rechtlich verpflichtet gewesen, die Einfuhr der gentechnisch veränderten Ölrapssorte GT73 zu genehmigen.
